3000 Euro in five hundred banknotes.
Foto: Julia - stock.adobe.com
Die Inflationsprämie bleibt für die Mitarbeitenden nur steuer- und sozialabgabenfrei, wenn das Geld bei ihnen bis zum 31. Dezember 2024 auf dem Konto eingeht.

Steuern

Inflationsprämie 2024 noch zahlen: Was müssen Betriebe beachten?

Noch bis Ende 2024 können Betriebe ihren Mitarbeitenden die Inflationsprämie zahlen: Wann das Geld auf dem Konto sein muss und welche Beträge noch möglich sind.

Die Regeln zur Inflationsausgleichsprämie gelten noch bis Ende 2024: Bis dahin haben Handwerksbetriebe daher noch die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie zahlen. „Insgesamt sind pro Mitarbeiter bis zu 3.000 Euro möglich“, sagt Steuerberaterin Anne Billewitz von der Kanzlei Billewitz Steuern und Recht in Trier.

Inflationsausgleichprämie: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Die Inflationsprämie wurde im Herbst 2022 temporär eingeführt, um die Folgen der gestiegenen Energiepreise abzufedern. Der Gesetzgeber hat Betrieben bei der Zahlung der Prämie bewusst Gestaltungspielraum gelassen:

  • Die Höchstgrenze für die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsprämie liegt bei 3.000 Euro.
  • Wichtig für die Steuerfreiheit ist zudem, dass die Prämie zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 gezahlt wird.
  • Ob und wie viel Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen, können sie in der Regel selbst entscheiden. Etwas anderes gilt nur, wenn Betriebe an einen Tarifvertrag gebunden sind, der eine Prämie vorschreibt.
  • Betriebe haben die Möglichkeit, die Prämie zu stückeln. Wichtig ist aber, dass die Summe von insgesamt 3.000 Euro nicht überschritten wird.
  • Ebenfalls wichtig ist, dass die Zahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
  • Außerdem müssen Betriebe bei der Gewährung der Prämie kenntlich machen, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht – zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung.
Personal

Inflationsprämie: Diese Tarifverträge sind allgemeinverbindlich

Die steuerfreie Inflationsprämie können Arbeitgeber noch bis Ende 2024 an ihre Mitarbeitenden zahlen. Manche Betriebe sind sogar per Tarifvertrag dazu verpflichtet.
Artikel lesen

Weihnachtsgeld statt Inflationsprämie: Geht das?

Laut Billewitz können Betriebe die Inflationsprämie auch noch im Dezember 2024 an ihre Mitarbeitenden zahlen. Allerdings betont die Steuerberaterin: „Die Inflationsprämie darf das Weihnachtsgeld nicht ersetzen.“

Wichtig sei das insbesondere für Betriebe, die in den vergangenen Jahren regelmäßig Weihnachtsgeld an die Belegschaft gezahlt haben: „Solche Betriebe können die Inflationsprämie im Dezember nur gewähren, wenn sie auch das Weihnachtgeld in gewohnter Höhe an die Mitarbeitenden überweisen.“

Und was ist mit Handwerksbetrieben, die zuletzt kein Weihnachtsgeld gezahlt haben? „Sie können im Dezember die Inflationsprämie auszahlen.“ Gleiches gelte für Betriebe, in denen es in den vergangenen Jahren nur sehr sporadisch Weihnachtsgeld gegeben habe.

Inflationsprämie: Bis wann muss das Geld gezahlt werden?

Handwerksbetriebe, die die Prämie noch im Dezember 2024 an ihre Mitarbeitenden überweisen wollen, müssen laut Billewitz noch auf einen weiteren Punkt achten: „Die Inflationsprämie muss spätestens am 31. Dezember 2024 auf dem Konto der Mitarbeitenden eingehen.“

Der Steuerberaterin zufolge ist das wichtig, damit die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Und wenn die Überweisung dauert und das Geld doch erst Anfang 2025 bei den Mitarbeitenden eingeht? „Dann werden Steuern und Sozialabgaben fällig“, warnt Billewitz. Von der Prämie bleibe dann unterm Strich weniger für die Mitarbeitenden übrig.

Inflationsprämie: Dürfen Betriebe ihre Mitarbeitenden unterschiedlich behandeln?

Laut Billewitz müssen Betriebe, die ihren Mitarbeitenden eine Prämie zahlen, nicht allen die gleiche Summe überweisen. Aus arbeitsrechtlichen Gründen müsse es aber einen sachlichen, objektivierbaren Grund geben. Zum Beispiel könne die Höhe der Inflationsprämie von der Betriebszugehörigkeit oder der Funktion im Unternehmen abhängen.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Personal

Diese 10 Steuerfallen der Inflationsprämie sollten Sie kennen

Bis zu 3.000 Euro steuerfrei: Als Chef haben Sie bei der Inflationsprämie sehr viele Freiheiten. Doch ein paar Regeln müssen Sie beachten – sonst wird es teuer.
Artikel lesen
Reaktionen von Mitarbeitenden

Inflationsprämie: Können Betriebe ein Dankeschön erwarten?

Zwei Handwerker zahlen ihren Teams die Inflationsprämie in voller Höhe. Die Mitarbeitenden reagieren recht unterschiedlich.
Artikel lesen
Personal

Inflationsprämie: Diese Tarifverträge sind allgemeinverbindlich

Die steuerfreie Inflationsprämie können Arbeitgeber noch bis Ende 2024 an ihre Mitarbeitenden zahlen. Manche Betriebe sind sogar per Tarifvertrag dazu verpflichtet.
Artikel lesen

Werden Sie online für Bewerber sichtbar(er)

Qualifizierte Mitarbeiter zu finden ist ein komplexer Prozess, bei dem viele Räder ineinandergreifen müssen. COCO vereint diese Räder in einer einfachen Lösung – ergänzt durch professionelle Services für Ihren Betrieb.

Mehr erfahren!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mehr Netto nach dem Ende des Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhungen sind steuerlich kein Problem, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Steuern

Lohnerhöhung nach Inflationsausgleichsprämie unbedenklich

Neues Jahr, neue Regeln: Wie wirkt sich eine Lohnerhöhung 2025 aus – als Ausgleich für das Ende der Inflationsprämie? Das Bundesfinanzministerium gibt Entwarnung.

    • Steuern
Kosten zum Beispiel für Kameras, Beleuchtung, Mikrophone und können Influencer als Betriebsausgaben geltend machen.

Steuern

Was müssen Influencer im Handwerk steuerlich beachten?

Sie führen einen Handwerksbetrieb und wollen nun auch als Influencer und Speaker aktiv werden? Darauf müssen Sie steuerlich achten.

    • Steuern
Eine Weihnachtskarte vom Handwerksbetrieb fällt stärker auf als eine Mail. Somit ist sie viel wirksamer.

Marketing und Werbung

Kundenbindung: Weihnachtskarten auch in digitalen Zeiten

Verschicken Sie Weihnachtskarten an Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten? Das ist auch heutzutage noch sinnvoll, sagt ein Kommunikationsexperte – und gibt Formulierungsvorschläge.

    • Marketing und Werbung, Marketing, Kommunikation
Nimmt sich Zeit für persönliche Weihnachtsgrüße an Kunden und Geschäftspartner: Tina Hermann von Hermann Dachbau.

Karten und Briefe

Weihnachtspost als Zeichen von Dankbarkeit

Kunden und Geschäftspartner von Hermann Dachbau erhalten zu Weihnachten postalische Grüße. Die Inhalte wechseln jährlich und sollen vor allem Wertschätzung und Dankbarkeit ausdrücken.

    • Marketing und Werbung
Nichts geht mehr, weil die Maschine streikt? Darüber muss der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden.

Personal

Arbeitszeit: Wer zahlt, wenn die Arbeit stockt?

Wenn der Strom auf der Baustelle ausfällt, wichtige Maschinen streiken oder Material fehlt, können Ihre Mitarbeitenden nicht weiter arbeiten. Müssen Sie sie trotzdem bezahlen?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Sie wollen Entspannung statt Stress zu Weihnachten? Dann machen Sie sich klar, was Sie wollen – und erfüllen nicht nur die Erwartungen anderer.

Work-Life-Balance

3 Tipps für stressfreie Weihnachten

Alle Jahre wieder: Stress vor und an den Feiertagen gehört für viele Handwerker zum Dezember wie der Weihnachtsmarkt. Doch es geht auch ohne. Eine Psychologin verrät, wie.

    • Psychologie, Work-Life-Balance
Der Weg zur Arbeit: Ein Fahrtkostenzuschuss als Gehaltsextra bringt mehr als eine Lohnerhöhung.

Gehaltsextra

So übernehmen Sie die Fahrtkosten Ihrer Mitarbeitenden

Der Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber ist ein beliebtes Gehaltsextra. Doch es gibt noch andere Möglichkeiten, wie Sie die Mobilität Ihrer Mitarbeitenden fördern.

    • Personal, Steuern
Verspätete oder fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung: Zinsen, Zuschläge und ein Widerruf Freistellungsbescheinigung können die Folge sein.

Steuern

Umsatzsteuervoranmeldung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden! 

Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung können zu vielen Problemen führen. Fünf häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten.

    • Steuern