Auch Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende im Baugewerbe erhalten die Inflationsausgleichsprämie – allerdings nicht den vollen Betrag.
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Auch Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende im Baugewerbe erhalten die Inflationsausgleichsprämie – allerdings nicht den vollen Betrag.

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Einigung im Baugewerbe: 1.000 Euro Inflationsprämie für die Beschäftigten

Die Tarifpartner im Bauhauptgewerbe haben sich auf eine Inflationsprämie geeinigt: Die Beschäftigten erhalten das Geld in zwei Schritten.

Der aktuelle Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe sieht zwar schon eine Einmalzahlung für 2023 vor, zusätzlich sollen die Beschäftigten jetzt noch eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro erhalten. Darauf haben sich der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZBD) der Hauptverband der Deutschen Industrie (HDI) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) geeinigt.

Wie die Tarifpartner gemeinsam mitteilen, soll die Auszahlung der Inflationsprämie in zwei Schritten erfolgen:

  • 2023 erhalten die Beschäftigten 500 Euro.
  • 2024 haben sie dann Anspruch auf weitere 500 Euro.

Die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft weisen darauf hin, dass nicht nur Vollzeitbeschäftigte einen Inflationsausgleich bekommen:

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  • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie demnach anteilig.
  • Auszubildende sollen insgesamt 300 Euro erhalten – ebenfalls verteilt auf zwei Jahre, also 150 Euro in diesem Jahr und 150 Euro im kommenden Jahr.

Hintergrund: Bundestag und Bundesrat hatten im Oktober 2022 beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden freiwillig eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen können. Dieser Betrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Zahlung bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt. Der Bundesregierung zufolge kann die Prämie in Teilbeträgen ausgezahlt werden.

In einigen Branchen gibt es inzwischen tarifvertragliche Regelungen zur Inflationsausgleichsprämie. Neben dem Bauhauptgewerbe gilt das zum Beispiel für das Dachdeckerhandwerk sowie das Maler- und Lackiererhandwerk.

Weitere Infos zum aktuellen Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe, der auch die Regelungen zur Wegezeitenentschädigung enthält, finden Sie hier.

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