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Forderungsmanagement

Alte Forderungen: 50/50-Deal für aussichtslose Fälle

Wieviel sind 50 Prozent von Nichts? Die überraschende Antwort: Womöglich eine ganze Menge. Vielleicht sollten Sie sich alte Forderungen ansehen, die Sie längst abgeschrieben haben.

Auf einen Blick:

  • Vergessenes Geld: Zahlreiche Betriebe haben alte Schuldtitel in der Schublade.
  • Ist da nicht doch noch etwas zu holen? Die Finanzsituation der Schuldner kann sich verbessert haben.
  • Einige Inkassobüros haben sich auf solche „aussichtslosen“ Fälle spezialisiert.
  • Der Deal: Im Erfolgsfall behält das Inkassobüro die Hälfte des eingezogenen Geldes.

Da ist diese Schublade. Ganz unten im Schreibtisch. Am liebsten möchten Sie das blöde Ding nicht öffnen, denn in ihr lauert das Grauen: die offene Forderung. Der Titel, der vor Jahren erfolglos vollstreckt wurde, weil beim Auftraggeber nichts zu holen war. Vielleicht ist es besser, wenn Sie die Schublade nicht anrühren, da steigt Ihnen doch nur wieder die Galle hoch. Und andererseits: Soll der säumige Zahler wirklich ungeschoren davonkommen?

Auch eine Fähigkeit: Vermögen wird trickreich verschleiert

„Das ist eine Frage, die ich klar verneinen würde, für das Geld wurde hart gearbeitet“, sagt Ursula Bernhardt. Mit ihrem Inkassobüro im niedersächsischen Cloppenburg ist sie – unter anderem – auf aussichtslose Fälle spezialisiert. Der Deal: Wenn Bernhardt Erfolg hat, wird geteilt, 50 Prozent des eingezogenen Geldes bleiben bei ihr, 50 Prozent gehen an den Betrieb.

Und wenn ihre Arbeit keinen Cent einbringt? „Dann hat der Betrieb keine Kosten zu tragen, keine Auslagen, nichts. Ich habe dann einfach Pech gehabt.“

Ihr Angebot basiere auf einer einfachen Feststellung, sagt Bernhardt: „Die meisten Vermögensauskünfte stimmen nicht.“ Dass Schuldner ehrlich seien, komme nicht oft vor. Gewitzte Schuldner wüssten schon, wie sie ihr Vermögen vor dem Gerichtsvollzieher verschleiern könnten. Und das müsse man „genau ermitteln“.

Alte Forderungen: Schuldtitel verjähren erst nach 30 Jahren

Titulierte Forderungen seien „bis zu 30 Jahre gültig“, sagt der Pressesprecher des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), Marco Weber. Und: Die „Lebensumstände und die Finanzsituation der jeweiligen Schuldner“ könnten sich im Laufe der Zeit verbessern. Deshalb sei Bernhardts Angebot nicht ungewöhnlich, es gäbe „einige Inkasso-Unternehmer“, die sich auch mit den „schwierigen Fällen“ befassen würden, bestätigt Weber.

Geeignete Anbieter finden Betriebe zum Beispiel über die Mitgliederliste der BDIU-Homepage. Die „Erweiterte Suche“ und die Rubrik „Standort/PLZ“ verweisen Betriebe auf Anbieter in ihrer Region (dann unter „Dienstleistungen“ die Suchbegriffe „Nachgerichtliches Inkasso“ und/oder „Langzeitüberwachung“ auswählen).

Für die Kölner Postleitzahl 50823 ergeben sich beispielsweise 4 Treffer im Umkreis von 20 Kilometern. Wir haben uns als Bauhandwerker ausgegeben, zwei der Anbieter angerufen und explizit nach der 50/50-Regelung gefragt. Die Antwort in beiden Fällen: „Ja, das machen wir auch.“ Einer der Anbieter hat allerdings darauf hingewiesen, dass der Prozentanteil nicht fix ist: „Wir sehen uns ihre Unterlagen genau an und legen ihnen dann ein Angebot vor – jeder Fall ist nun einmal anders.“

Hartnäckig: Inkassobüros leisten klassische Detektivarbeit

Wie lange dauert die Suche nach dem Geld, das ein Schuldner angeblich gar nicht besitzt? „Manchmal geht es schnell, manchmal kann ein Dreivierteljahr ins Land gehen“, sagt Ursula Bernhardt. Aber das könne dem Mandanten, dessen Forderung seit Jahren im Keller gelegen habe, ja eigentlich egal sein.

Und wie geht sie vor? Das ist eine Frage, die Bernhardt mit einem ausweichenden Lachen beantwortet: „Na, wenn ich das jedem erzählen würde – das ist klassische Detektivarbeit, wir wühlen.“

Ganz aktuell habe sie sich eine acht Jahre alte Forderung eines Fensterbauers vorgenommen, sagt die Inkasso-Unternehmerin. Es geht um 30.000 Euro. Und siehe da: „Es gibt ein Konto, das der Schuldner im Vermögensverzeichnis nie angegeben hatte. Nach der Kontopfändung haben wir schon den ersten Betrag, etwa 10.000 Euro.“ Für den Betrieb immerhin 5.000 Euro – von Nichts.

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