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Unternehmensfinanzierung

KfW-Schnellkredit auch für Solo-Selbstständige

Den KfW-Schnellkredit ohne Sicherheiten gibt es nun auch für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern.

Das müssen Sie über den KfW-Schnellkredit wissen:

  • Mit dem Kredit können Sie laufende Kosten und Investitionen finanzieren.
  • Den Kreditantrag müssen Sie über Ihre Bank stellen. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Eine Risikoprüfung durch die Bank entfällt. Die KfW übernimmt das Ausfallrisiko der Bank.
  • Der Kredit ist auf maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes in 2019 begrenzt, höchstens gibt es jedoch 300.000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten, 500.000 Euro bis 50 Beschäftigte und 800.000 Euro mit mehr als 50 Beschäftigten.
  • Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre, die ersten zwei Jahre sind tilgungsfrei.
  • Antragsberechtigt sind Betriebe und Solo-Selbstständige, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.

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Zudem ist nun auch eine vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Dies soll die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtern. Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. Juni 2021, sofern die EU-Kommission zustimmt. Derzeit endet die Antragsfrist am 31. Dezember 2020.Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Ausweitung des Schnellkredits: Dass die KfW das Bankrisiko vollständig übernimmt, werde es Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten erleichtern, an Kredite zu kommen. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass dadurch Kreditzusagen schneller und einfacher erfolgen.

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