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Politik und Gesellschaft

Klimapaket im Bundestag beschlossen

Das Klimapaket hat die erste parlamentarische Hürde passiert. Interessant für manchen Handwerksbetrieb sind die Förderpläne für energetische Sanierungen.

Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD hat der Bundestag das Klimapaket verabschiedet. Das Paket umfasst mehrere Gesetzesentwürfe, die in verschiedenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen den Klimaschutz verbessern sollen.

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Dazu gehört auch der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“. Er sieht unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vor. Das macht ihn wirtschaftlich für Handwerksbetriebe interessant, die Leistungen im Bereich energetischer Gebäudesanierungen anbieten. Das Gesetz soll nach den Plänen der Koalitionsfraktionen am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Mit der Verabschiedung des Entwurfs im Bundestag sei ein „wichtiger Schritt getan, damit eines der wichtigsten Förderinstrumente im Gebäudesektor endlich wirksam wird“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Insbesondere die unbürokratische Ausgestaltung mache den Entwurf attraktiv. Zudem erlaube die geplante Förderlaufzeit von 10 Jahren Handwerksbetrieben, sich sukzessive auf eine voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen einzustellen.

„Es ist nun dringend notwendig, dass sich Bund und Länder im anstehenden Vermittlungsverfahren rasch, einvernehmlich und in einer Weise einigen, die die Wirksamkeit des Instruments nicht konterkariert“, sagte Schwannecke angesichts der nächsten Hürde des Gesetzes: Der Bundesrat muss sich noch damit befassen.

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