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Top 5: Die besten Gehaltsextras für Azubis

Die Lebenshaltungskosten steigen, auch für Auszubildende. Als Arbeitgeber können Sie Ihre Azubis finanziell unterstützen – mit steuerfreien Gehaltsextras, die sich lohnen.

2 Min.23.07.2025, 18:07 Uhr
Von
Jörg Wiebking
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Smartphone zur privaten Nutzung: Das ist steuerfrei auch für Azubis möglich.
Smartphone zur privaten Nutzung: Das ist steuerfrei auch für Azubis möglich. Farknot Architect - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Top 5: Die besten Gehaltsextras für Azubis. In: /recht/top-5-die-besten-gehaltsextras-fuer-azubis, 23.07.2025, /recht/top-5-die-besten-gehaltsextras-fuer-azubis (abgerufen am: 04.11.2026)

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Für Auszubildende gelten dieselben Steuerregeln wie für reguläre Mitarbeitende – auch bei Gehaltsextras. Steuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen entlasten Ihre Azubis finanziell, ohne die Lohnkosten stark zu erhöhen. Diese fünf Extras sind besonders attraktiv:

1. Berufsschule & Co.: Fahrt, Verpflegung und Übernachtung

Der Besuch der Berufsschule oder anderer Ausbildungsstätten gehört zur Ausbildung. Sie können Ihre Azubis dabei finanziell unterstützen:

  • Fahrtkosten können Sie als Arbeitgeber in ihrer tatsächlichen Höhe steuerfrei erstatten.
  • Verpflegungskosten Berufsschule: Für Berufsschultage können Sie Verpflegungspauschalen zahlen: 14 Euro für Reisen zwischen 8 und 24 Stunden
  • Verpflegungskosten Blockunterricht: Finden Berufsschule oder Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen im Blockunterricht statt, können Sie auch 28 Euro pro Tag für Reisen ab 24 Stunden ansetzen.
  • Übernachtungskosten am Berufsschulort können Sie unbegrenzt steuerfrei erstatten.

2. Neuer Wohnort: Steuerfreier Umzug für Azubis

Viele Azubis ziehen für die Ausbildung um. Übernehmen Sie die Umzugskosten steuerfrei, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Dazu zählen Transportkosten, Maklergebühren oder doppelte Mieten während der Übergangszeit.

3. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betrieb

Viele Azubis pendeln täglich zur Arbeit. Hier können Sie als Arbeitgeber ebenfalls unterstützen:

  • Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel: Die tatsächlichen Kosten können Sie komplett steuerfrei übernehmen.
  • Fahrtkostenzuschuss für das private Auto: 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer können Sie steuerfrei erstatten. Dazu müssen Sie den Zuschuss pauschal mit 15 Prozent versteuern.
  • Tankgutscheine können Sie auch an Azubis ausgeben. Bis zu 50 Euro pro Monat bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wichtig: Diese Extras müssen zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt werden.

4. Monatliche Freude: Steuerfreie Sachbezüge bis 50 Euro

Sachbezüge sind ein beliebtes Extra: Bis zu 50 Euro monatlich können Sie Azubis steuer- und abgabenfrei gewähren. Das kann ein Tankgutschein sein, ein Gutschein für den Supermarkt oder für einen Online-Shop. Beachten Sie zwei Regeln:

5. Handy- und Internetnutzung auf Firmenkosten

Auszubildende ohne Smartphone und Internet – gibt es die heute noch? Wenn Ihr Azubi sein betriebliches Handy auch privat nutzt, ist das steuerfrei. Das gilt sogar dann, wenn er das Telefon überwiegend privat nutzt.

Sie wollen dienstlich und privat lieber trennen? Sie können Azubis ein Smartphone ausschließlich für private Zwecke steuerfrei überlassen, wenn Sie diesen Vorteil pauschal mit 25 Prozent versteuern. Auch die Kosten eines privaten Internetanschlusses können Sie mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent für Azubis übernehmen.

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