Wer seinen Meister macht, kann in einigen Bundesländern eine Prämie dafür abgreifen. Ob Meisterprämie, Meisterbonus oder Meistergründungsprämie – bei der Höhe gibt es deutliche Unterschiede.
Lange gab es in Baden-Württemberg keine Meisterprämie, doch seit dem 1. Januar 2020 können Absolventen von Meisterkursen auch im Ländle eine Prämie bekommen. Laut Wirtschaftsministerium in Stuttgart beträgt sie 1.500 Euro und soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken. Die wichtigsten Punkte zum Förderprogramm im Überblick:
Ob die Meisterprämie in Baden-Württemberg dauerhaft bleibt, steht nicht fest. Laut Wirtschaftsministerium ist sie zunächst für die Jahre 2020 und 2021 finanziert. Weitere Infos unter wm.baden-wuerttemberg.de.
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es in Baden-Württemberg zudem eine Meistergründungsprämie. Laut Wirtschaftsministerium handelt es dabei um einen Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro.
Beantragt werden könne die Prämie von Jungmeistern, sie sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung eine Darlehensförderung bei der L-Bank beantragen.
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Wer in Bayern seine Meisterprüfung erfolgreich absolviert, der bekommt den sogenannten Meisterbonus. Für Prüfungen, die seit dem 31. Mai 2019 abgelegt wurden, beträgt die Prämie 2.000 Euro. Zuvor waren es 1.500 beziehungsweise 1.000 Euro. Der Erhalt der Prämie ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Meisterprüfung im Freistaat Bayern abgelegt werden muss – sofern sie dort angeboten wird. Außerdem müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Meisters im Freistaat Bayern liegen. Weitere Informationen zum Meisterbonus sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu finden.
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In Berlin gibt es die Meistergründungsprämie. Sie richtet sich an Meister, die in der Hauptstadt einen Betrieb
Beantragt werden kann die Prämie von Meistern, die sich innerhalb von vier Jahren nach ihrem Abschluss in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen.
Die Meistergründungsprämie kann bis zu 15.000 Euro betragen und wird in zwei Stufen ausgezahlt.
Weitere Informationen zur Meistergründungprämie sowie die Förderunterlagen zum Download finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Berlin.
Das Programm Meistergründungsprämie Brandenburg richtet sich an Existenzgründer mit bestandener Meisterprüfung oder einer gleichwertigen im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Förderberechtigt sind laut Investitionsbank des Landes Brandenburg Handwerker,
Dafür erhalten sie eine Basisförderung von bis zu 12.000 Euro. Bei der Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze gibt es noch eine weitere Prämie. Sie beträgt bis zu 5.000 Euro beziehungsweise 7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.
Mehr zum Programm „Meistergründungsprämie“, das noch bis zum 31. Dezember 2021 läuft, lesen Sie auf www.ilb.de.
Zum 1. Januar 2019 hat Bremen die Aufstiegsfortbildungs-Prämie eingeführt. Damit will der Senat der Hansestadt einen gezielten Anreiz schaffen, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Anspruch auf die Prämie in Höhe von 4.000 Euro haben Handwerker,
Details zur Bremischen Aufstiegsfortbildungs-Prämie sowie zur Antragsstellung finden Sie unter www.nbank.de.
Seit Anfang 2019 zahlt die Hansestadt Hamburg Absolventen der Meisterprüfung eine Prämie von 1.000 Euro. Gleiches gilt für Absolventen vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen. Der Handwerkskammer Hamburg zufolge werden Absolventen gefördert,
Die Kammer weist darauf hin, dass es bei der Prämie eine Ausschlussfrist gibt. Sie müsse spätestens drei Monate nach bestandener Prüfung gestellt werden, sonst verfalle der Anspruch ohne Ausnahme. Details zur Meisterprämie sowie den Online-Antrag finden Sie unter www.hwk-hamburg.de.
Das Land Hessen spendiert Fachkräften, die eine Aufstiegsfortbildung machen, eine Prämie von 1.000 Euro. Handwerksmeister können seit 2018 auf Antrag eine solche Förderung erhalten. Antragsberechtigt sind sie, wenn
Das hessische Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Aufstiegsprämie spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden muss.
Weitere Infos zum Aufstiegsprämie sowie Links zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des hessischen Wirtschaftsministeriums.
Mecklenburg-Vorpommern sieht den Meistertitel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk. Deshalb honoriert das Land den Erwerb des Meistertitels mit einem Meister-Extra von 2.000 Euro. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.
Gefördert werden laut Wirtschaftsministerium alle Meister, die
Die Formulare sowie weitere Informationen zum Meister-Extra finden Sie auf www.regierung-mv.de.
Mecklenburg-Vorpommern zahlt zudem eine Meisterprämie von 7.500 Euro, um Unternehmensnachfolgen im Handwerk zu fördern. Die Prämie ist für Handwerksmeister unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
Meister erhalten mit der Meisterprämie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Pro Betriebsübernahme zahlt das Land eine Prämie. Um die 7.500 Euro zu erhalten, müssen Meister bestehende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten. Verfügt der Betrieb bei der Betriebsübernahme nicht über sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, müssen Gründer mindestens einen solchen Arbeitsplatz schaffen.
Weitere Infos zur Meisterprämie finden Sie unter www.lfi-mv.de.
Absolventen in Niedersachsen können die Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro bei der NBank beantragen. Gefördert wird, wer:
Weitere Informationen zur Meisterprämie in Niedersachsen finden Sie unter www.nbank.de.
In Niedersachsen gibt es zudem die Gründungsprämie für das Handwerk. Diese Förderung in Höhe von 10.000 Euro können Existenzgründer und Nachfolger seit dem 11. September 2019 bei der NBank beantragen.
Laut dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium richtet sich die Förderung an
Details zur Meistergründungsprämie und zur Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite der NBank.
Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätigen Beteiligungen fördert Nordrhein-Westfalen mit der Meistergründungsprämie. Den Zuschuss in Höhe von maximal 10.500 Euro können Meister einmalig erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie vor dem Start in die Selbstständigkeit einen Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört beispielsweise, dass
Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie unter www.nrwbank.de.
Rheinland-Pfalz hat zwei Förderprogramme aufgelegt, von denen Meister profitieren können.
Der Aufstiegsbonus I: Mit dieser Prämie in Höhe von 2.000 Euro würdigt das Land die Bereitschaft von Handwerkern, sich fortzubilden. Anspruch haben alle Meister,
Meister, die ihre Prüfung vor einer rheinland-pfälzischen Kammer abgelegt haben, werden laut Wirtschaftsministerium automatisch angeschrieben und erhalten ein Antragsformular. Wer die Prüfung in einem anderen Bundesland absolviert hat, erhält die Antragsunterlagen bei der zuständigen Kammer in Rheinland-Pfalz.
Der Aufstiegsbonus II: Meister, die nach der Prüfung den Weg in die Selbstständigkeit wagen, können zudem vom Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro profitieren. Anspruchsberechtigt sind Gründer, die
Den Aufstiegsbonus müssen Gründer mit Meistertitel bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen – das ist bis zu 12 Monate nach der Existenzgründung möglich.
Weitere Informationen zum Aufstiegsbonus I und II erhalten Sie auf der Website des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums.
Auch das Saarland fördert den beruflichen Aufstieg mit dem Meister- beziehungsweise dem Aufstiegsbonus. Davon profitieren neben frischgebackenen Meistern beispielsweise auch staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte des Handwerks, die ihre Fortbildung nach dem 1. Januar 2018 erfolgreich abgeschlossen haben.
Die anspruchsberechtigten Absolventen werden von der Handwerkskammer benachrichtigt und erhalten so die Antragsformulare. Um die Prämie in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten, müssen sie den Antrag spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses stellen.
Weitere Informationen zum Meister- und Aufstiegsbonus hat die Handwerkskammer des Saarlandes auf www.hwk-saarland.de zusammengestellt.
Der Freistaat Sachsen zahlt Meistern, die ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben, ebenfalls 1.000 Euro. Meisterbonus heißt diese Prämie. Anspruchsberechtigt sind Absolventen, die
Weitere Informationen zum sächsischen Meisterbonus gibt es zum Beispiel auf der Website der Handwerkskammer Leipzig.
In Sachsen-Anhalt gibt es nur ein Förderinstrument, das Meistern im Handwerk zugutekommt. Mit der Meistergründungsprämie unterstützt das Land Handwerksmeister finanziell, die in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder übernehmen. Gefördert werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel mit einem Zuschuss von 10.000 Euro.
Den Antrag müssen Gründer über die zuständige Handwerkskammer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Weitere Infos dazu unter www.ib-sachsen-anhalt.de.
Zum 1. Juni 2019 hat Schleswig-Holstein die Meistergründungsprämie eingeführt. Seither können Handwerksmeister, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, bis zu 10.000 Euro bekommen. Vom Land gefördert werden können sie, wenn sie
Die Prämie gewährt das Bundesland als zweistufigen Zuschuss.
Weitere Infos zur Meistergründungsprämie erhalten Sie unter www.ib-sh.de.
Das Land Thüringen zeichnet seit 2017 die Absolventen mit den besten Leistungen aus. 1.000 Euro beträgt die Meisterprämie. 2020 konnten sich 31 Absolventen über die Auszeichnung freuen, wie die Handwerkskammer für Ostthüringen mitteilt.
Allerdings soll es in Thüringen Veränderungen geben: Im Dezember 2020 hat der Landtag für die Einführung einer Meistergründungsprämie sowie eines Meisterbonus für jede bestandene Meisterprüfung gestimmt.
Beitrag vom 3. Dezember 2018, aktualisiert am 4. Juni 2021.
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