- In elf Bundesländern wird der Meisterabschluss finanziell honoriert. Meister erhalten je nach Bundesland von 1.000 bis zu 4.000 Euro.
- Von der Meistergründungsförderung können Existenzgründer mit Meisterbrief in aktuell in neun Bundesländern profitieren. Auch hier ist die mögliche Förderhöhe ganz unterschiedlich – die Förderungen reichen von 2.500 bis 19.000 Euro.
- Veränderungen stehen in Thüringen an. Dort erhalten aktuell nur die Besten einen Meisterbonus, doch laut Landtagsbeschluss künftig soll es für alle Meister eine Prämie geben. Zudem soll es eine Förderung für Gründer geben.
Baden-Württemberg jetzt mit Meisterprämie und Meistergründungsprämie
Lange gab es in Baden-Württemberg keine Meisterprämie, doch seit dem 1. Januar 2020 können Absolventen von Meisterkursen auch im Ländle eine Prämie bekommen. Laut Wirtschaftsministerium in Stuttgart beträgt sie 1.500 Euro und soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken. Die wichtigsten Punkte zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Meisterprämie richtet sich an Handwerker, die ihren Meister in einem Gewerk gemacht haben, das in der Handwerksrolle in der Anlage A oder B1 aufgeführt ist.
- Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz der Absolventen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen.
- Um die Prämie zu erhalten, müssen Handwerker einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen, bei der sie ihre Prüfung abgelegt haben.
- Eine Frist für die Antragsstellung gibt es nicht.
Ob die Meisterprämie in Baden-Württemberg dauerhaft bleibt, steht nicht fest. Laut Wirtschaftsministerium ist sie zunächst für die Jahre 2020 und 2021 finanziert. Weitere Infos unter wm.baden-wuerttemberg.de.
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es in Baden-Württemberg zudem eine Meistergründungsprämie. Laut Wirtschaftsministerium handelt es dabei um einen Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro.
Beantragt werden könne die Prämie von Jungmeistern, sie sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung eine Darlehensförderung bei der L-Bank beantragen.
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Bayern belohnt erfolgreiche Absolventen mit dem Meisterbonus
Wer in Bayern seine Meisterprüfung erfolgreich absolviert, der bekommt den sogenannten Meisterbonus. Für Prüfungen, die seit dem 31. Mai 2019 abgelegt wurden, beträgt die Prämie 2.000 Euro. Zuvor waren es 1.500 beziehungsweise 1.000 Euro.
Der Erhalt der Prämie ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Meisterprüfung im Freistaat Bayern abgelegt werden muss – sofern sie dort angeboten wird. Außerdem müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Meisters im Freistaat Bayern liegen.
Weitere Informationen zum Meisterbonus sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu finden.
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Bis zu 15.000 Euro: Berlin bietet Meistern eine Gründungsprämie
In Berlin gibt es die Meistergründungsprämie. Sie richtet sich an Meister, die in der Hauptstadt einen Betrieb
- gründen,
- übernehmen oder
- sich tätig an einem bestehenden Betrieb beteiligen.
Beantragt werden kann die Prämie von Meistern, die sich innerhalb von vier Jahren nach ihrem Abschluss in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen.
Die Meistergründungsprämie kann bis zu 15.000 Euro betragen und wird in zwei Stufen ausgezahlt.
- Stufe 1: Die Basisförderung beträgt einmalig 8.000 Euro bei der Gründung. Dabei handelt es sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.
- Stufe 2: Nach drei Jahren der Förderung können Meister zudem noch eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung in Höhe von 5.000 Euro beantragen. Für den Fall, dass sie einen Ausbildungsplatz für eine Frau in einem mit weiblichen Auszubildenden gering besetzten Ausbildungsberuf schaffen und besetzen, beträgt die mögliche Förderung sogar 7.000 Euro.
Weitere Informationen zur Meistergründungprämie sowie die Förderunterlagen zum Download finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Berlin.
Brandenburg bietet Gründern bis zu 19.000 Euro
Das Programm Meistergründungsprämie Brandenburg richtet sich an Existenzgründer mit bestandener Meisterprüfung oder einer gleichwertigen im Ausland erworbenen Berufsqualifikation. Förderberechtigt sind laut Investitionsbank des Landes Brandenburg Handwerker,
- die erstmals ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen,
- eine bestehende Firma im Handwerk übernehmen oder
- sich an einem bestehenden Handwerksunternehmen mit einem Kapitalanteil von mindestens 30 Prozent beteiligen.
Dafür erhalten sie eine Basisförderung von bis zu 12.000 Euro. Bei der Schaffung zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplätze gibt es noch eine weitere Prämie. Sie beträgt bis zu 5.000 Euro beziehungsweise 7.000 Euro bei Besetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch eine Frau.
Mehr zum Programm „Meistergründungsprämie“, das noch bis zum 31. Dezember 2021 läuft, lesen Sie auf www.ilb.de.
Bremen zahlt Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Höhe von 4.000 Euro
Zum 1. Januar 2019 hat Bremen die Aufstiegsfortbildungs-Prämie eingeführt. Damit will der Senat der Hansestadt einen gezielten Anreiz schaffen, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Anspruch auf die Prämie in Höhe von 4.000 Euro haben Handwerker,
- die nach dem 1. Januar 2019 beispielsweise ihren Meistertitel erworben haben oder ihre Prüfung zum Techniker bestanden haben und
- deren Hauptwohnsitz oder Anstellung zum Zeitpunkt der Prüfung seit mindestens sechs Monaten in Bremen liegt.
Details zur Bremischen Aufstiegsfortbildungs-Prämie sowie zur Antragsstellung finden Sie unter www.nbank.de.
Hamburg belohnt Meister mit einer Prämie von 1.000 Euro
Seit Anfang 2019 zahlt die Hansestadt Hamburg Absolventen der Meisterprüfung eine Prämie von 1.000 Euro. Gleiches gilt für Absolventen vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen. Der Handwerkskammer Hamburg zufolge werden Absolventen gefördert,
- die ihre Abschlussprüfung seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen haben und
- deren Hauptwohnsitz oder Hauptbeschäftigungsort zum „Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses“ in Hamburg lag.
Die Kammer weist darauf hin, dass es bei der Prämie eine Ausschlussfrist gibt. Sie müsse spätestens drei Monate nach bestandener Prüfung gestellt werden, sonst verfalle der Anspruch ohne Ausnahme. Details zur Meisterprämie sowie den Online-Antrag finden Sie unter www.hwk-hamburg.de.
In Hessen beträgt die Aufstiegsprämie 1.000 Euro
Das Land Hessen spendiert Fachkräften, die eine Aufstiegsfortbildung machen, eine Prämie von 1.000 Euro. Handwerksmeister können seit 2018 auf Antrag eine solche Förderung erhalten. Antragsberechtigt sind sie, wenn
- ihr Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen liegen und
- sie die Meisterprüfung in Hessen abgelegt haben – sofern sie dort angeboten wird.
Das hessische Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Aufstiegsprämie spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden muss.
Weitere Infos zum Aufstiegsprämie sowie Links zu den Antragsformularen finden Sie auf der Website des hessischen Wirtschaftsministeriums.
Meister-Extra von 2.000 Euro in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern sieht den Meistertitel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk. Deshalb honoriert das Land den Erwerb des Meistertitels mit einem Meister-Extra von 2.000 Euro. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung.
Gefördert werden laut Wirtschaftsministerium alle Meister, die
- sich mit ihrem Abschluss in die Handwerksrolle eintragen lassen können,
- ihren Meistertitel seit dem 1. Januar 2018 erworben haben und
- den Antrag spätestens sechs Monate nach bestandener Prüfung bei der zuständigen Handwerkskammer stellen.
Die Formulare sowie weitere Informationen zum Meister-Extra finden Sie auf www.regierung-mv.de.
Mecklenburg-Vorpommern zahlt zudem eine Meisterprämie von 7.500 Euro, um Unternehmensnachfolgen im Handwerk zu fördern. Die Prämie ist für Handwerksmeister unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Hauptwohn- und Betriebssitz müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
- Es muss sich um eine erstmalige Existenzgründung durch Betriebsübernahme in Vollexistenz handeln.
- Nach Betriebsübernahme muss eine Eintragung in die Handwerksrolle bestehen.
Meister erhalten mit der Meisterprämie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Pro Betriebsübernahme zahlt das Land eine Prämie. Um die 7.500 Euro zu erhalten, müssen Meister bestehende sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten. Verfügt der Betrieb bei der Betriebsübernahme nicht über sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, müssen Gründer mindestens einen solchen Arbeitsplatz schaffen.
Weitere Infos zur Meisterprämie finden Sie unter www.lfi-mv.de.
Niedersachsen zahlt Meisterprämie und Meistergründungsprämie
Absolventen in Niedersachsen können die Meisterprämie in Höhe von 4.000 Euro bei der NBank beantragen. Gefördert wird, wer:
- einen Meisterabschluss im Handwerk gemäß der Handwerksordnung vorweisen kann,
- die Meisterprüfung in der Zeit zwischen dem 1. September 2017 und dem 30. September 2023 ablegt und
- zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses nachweislich mindestens sechs Monaten in Niedersachsen gearbeitet hat oder mit seinem Hauptwohnsitz in Niedersachsen gemeldet war.
Weitere Informationen zur Meisterprämie in Niedersachsen finden Sie unter www.nbank.de.
In Niedersachsen gibt es zudem die Gründungsprämie für das Handwerk. Diese Förderung in Höhe von 10.000 Euro können Existenzgründer und Nachfolger seit dem 11. September 2019 bei der NBank beantragen.
Laut dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium richtet sich die Förderung an
- alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) und
- an Meister geführte Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO).
Details zur Meistergründungsprämie und zur Antragsstellung finden Sie auf der Internetseite der NBank.
Meistergründungsprämie: NRW fördert den Weg in die Selbständigkeit
Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätigen Beteiligungen fördert Nordrhein-Westfalen mit der Meistergründungsprämie. Den Zuschuss in Höhe von maximal 10.500 Euro können Meister einmalig erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie vor dem Start in die Selbstständigkeit einen Antrag bei der zuständigen Handwerkskammer einreichen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört beispielsweise, dass
- bei Neugründungen und tätigen Beteiligungen mindestens ein unbefristeter sozialversicherungspflichtiger Vollzeitarbeitsplatz oder ein Ausbildungsplatz neu geschaffen und für mindestens zwölf Monate besetzt werden muss.
- bei einer Betriebsübernahme die vorhandenen Arbeitsplätze in der Regel mindestens zwölf Monate erhalten bleiben müssen.
Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie unter www.nrwbank.de.
Rheinland-Pfalz fördert Weiterbildung und Existenzgründung
Rheinland-Pfalz hat zwei Förderprogramme aufgelegt, von denen Meister profitieren können.
Der Aufstiegsbonus I: Mit dieser Prämie in Höhe von 2.000 Euro würdigt das Land die Bereitschaft von Handwerkern, sich fortzubilden. Anspruch haben alle Meister,
- bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2020 festgestellt wurde und
- deren Erstwohnsitz- oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfung nachweislich in Rheinland-Pfalz lag.
Meister, die ihre Prüfung vor einer rheinland-pfälzischen Kammer abgelegt haben, werden laut Wirtschaftsministerium automatisch angeschrieben und erhalten ein Antragsformular. Wer die Prüfung in einem anderen Bundesland absolviert hat, erhält die Antragsunterlagen bei der zuständigen Kammer in Rheinland-Pfalz.
Der Aufstiegsbonus II: Meister, die nach der Prüfung den Weg in die Selbstständigkeit wagen, können zudem vom Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500 Euro profitieren. Anspruchsberechtigt sind Gründer, die
- sich erstmals in Vollzeit selbstständig machen,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen,
- sich an einem bestehenden Betrieb mit mehr als 25 Prozent beteiligen,
- sich begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung selbstständig machen oder
- sich für eine Nebenerwerbsgründung entscheiden.
Den Aufstiegsbonus müssen Gründer mit Meistertitel bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen – das ist bis zu 12 Monate nach der Existenzgründung möglich.
Weitere Informationen zum Aufstiegsbonus I und II erhalten Sie auf der Website des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums.
Das Saarland zahlt einen Aufstiegsbonus von 1.000 Euro
Auch das Saarland fördert den beruflichen Aufstieg mit dem Meister- beziehungsweise dem Aufstiegsbonus. Davon profitieren neben frischgebackenen Meistern beispielsweise auch staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte des Handwerks, die ihre Fortbildung nach dem 1. Januar 2018 erfolgreich abgeschlossen haben.
Die anspruchsberechtigten Absolventen werden von der Handwerkskammer benachrichtigt und erhalten so die Antragsformulare. Um die Prämie in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten, müssen sie den Antrag spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses stellen.
Weitere Informationen zum Meister- und Aufstiegsbonus hat die Handwerkskammer des Saarlandes auf www.hwk-saarland.de zusammengestellt.
Der sächsische Meisterbonus beträgt 1.000 Euro
Der Freistaat Sachsen zahlt Meistern, die ihre Prüfung erfolgreich absolviert haben, ebenfalls 1.000 Euro. Meisterbonus heißt diese Prämie. Anspruchsberechtigt sind Absolventen, die
- ihren Meistertitel nach dem 1. Januar 2016 erworben haben,
- ihre Prüfung im Freistaat Sachsen abgelegt haben und
- ihren Hauptwohnsitz und/oder Beschäftigungsort in Sachsen haben.
Weitere Informationen zum sächsischen Meisterbonus gibt es zum Beispiel auf der Website der Handwerkskammer Leipzig.
10.000 Euro Meistergründungsprämie in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es nur ein Förderinstrument, das Meistern im Handwerk zugutekommt. Mit der Meistergründungsprämie unterstützt das Land Handwerksmeister finanziell, die in Sachsen-Anhalt einen Handwerksbetrieb neu gründen oder übernehmen. Gefördert werden Ausgaben für Investitionen und Betriebsmittel mit einem Zuschuss von 10.000 Euro.
Den Antrag müssen Gründer über die zuständige Handwerkskammer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Weitere Infos dazu unter www.ib-sachsen-anhalt.de.
Schleswig-Holstein: Bis zu 10.000 Euro für Gründer
Zum 1. Juni 2019 hat Schleswig-Holstein die Meistergründungsprämie eingeführt. Seither können Handwerksmeister, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, bis zu 10.000 Euro bekommen. Vom Land gefördert werden können sie, wenn sie
- noch nie als Handwerksmeister selbstständig waren und
- in Schleswig-Holstein neu gründen, dort einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Handwerksbetrieb beteiligen.
Die Prämie gewährt das Bundesland als zweistufigen Zuschuss.
- Stufe 1: Die Basisförderung beträgt 7.500 Euro. Die können Meister erhalten, wenn sie sich vor der Gründung bei ihrer zuständigen Handwerkskammer zu ihrem Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept beraten lassen. Die Kammer prüft dann das Vorhaben und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Anschließend beantragt sie die Meistergründungsprämie für den Betrieb bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- Stufe 2: Drei Jahre nach der Gründung beziehungsweise Übernahme haben Meister die Möglichkeit, zusätzlich einen Zuschuss von 2.500 Euro zu bekommen. Den können sie selbst bei der Investitionsbank beantragen, wenn sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen haben und ihn für mindestens zwölf Monate besetzt haben.
Weitere Infos zur Meistergründungsprämie erhalten Sie unter www.ib-sh.de.
Thüringen: Die Meisterprämie ist (noch) eine Auszeichnung für die Besten
Das Land Thüringen zeichnet seit 2017 die Absolventen mit den besten Leistungen aus. 1.000 Euro beträgt die Meisterprämie. 2020 konnten sich 31 Absolventen über die Auszeichnung freuen, wie die Handwerkskammer für Ostthüringen mitteilt.
Allerdings soll es in Thüringen Veränderungen geben: Im Dezember 2020 hat der Landtag für die Einführung einer Meistergründungsprämie sowie eines Meisterbonus für jede bestandene Meisterprüfung gestimmt.
Beitrag vom 3. Dezember 2018, aktualisiert am 4. Juni 2021.
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