- In elf Bundesländern wird der Meisterabschluss finanziell honoriert. Meister erhalten je nach Bundesland von 1.000 bis zu 4.000 Euro.
- Von der Meistergründungsförderung können Existenzgründer mit Meisterbrief in aktuell in neun Bundesländern profitieren. Auch hier ist die mögliche Förderhöhe ganz unterschiedlich – die Förderungen reichen von 2.500 bis 19.000 Euro.
- Veränderungen stehen in Thüringen an. Dort erhalten aktuell nur die Besten einen Meisterbonus, doch laut Landtagsbeschluss künftig soll es für alle Meister eine Prämie geben. Zudem soll es eine Förderung für Gründer geben.
Baden-Württemberg jetzt mit Meisterprämie und Meistergründungsprämie
Lange gab es in Baden-Württemberg keine Meisterprämie, doch seit dem 1. Januar 2020 können Absolventen von Meisterkursen auch im Ländle eine Prämie bekommen. Laut Wirtschaftsministerium in Stuttgart beträgt sie 1.500 Euro und soll dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken. Die wichtigsten Punkte zum Förderprogramm im Überblick:
- Die Meisterprämie richtet sich an Handwerker, die ihren Meister in einem Gewerk gemacht haben, das in der Handwerksrolle in der Anlage A oder B1 aufgeführt ist.
- Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz der Absolventen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen.
- Um die Prämie zu erhalten, müssen Handwerker einen Antrag bei der Handwerkskammer stellen, bei der sie ihre Prüfung abgelegt haben.
- Eine Frist für die Antragsstellung gibt es nicht.
Ob die Meisterprämie in Baden-Württemberg dauerhaft bleibt, steht nicht fest. Laut Wirtschaftsministerium ist sie zunächst für die Jahre 2020 und 2021 finanziert. Weitere Infos unter wm.baden-wuerttemberg.de.
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es in Baden-Württemberg zudem eine Meistergründungsprämie. Laut Wirtschaftsministerium handelt es dabei um einen Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro.
Beantragt werden könne die Prämie von Jungmeistern, sie sich in Baden-Württemberg selbstständig machen und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung eine Darlehensförderung bei der L-Bank beantragen.
[Tipp: Bleiben Sie bei politischen Entscheidungen, die das Handwerk betreffen auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!]
Bayern belohnt erfolgreiche Absolventen mit dem Meisterbonus
Wer in Bayern seine Meisterprüfung erfolgreich absolviert, der bekommt den sogenannten Meisterbonus. Für Prüfungen, die seit dem 31. Mai 2019 abgelegt wurden, beträgt die Prämie 2.000 Euro. Zuvor waren es 1.500 beziehungsweise 1.000 Euro.
Der Erhalt der Prämie ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Meisterprüfung im Freistaat Bayern abgelegt werden muss – sofern sie dort angeboten wird. Außerdem müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort des Meisters im Freistaat Bayern liegen.
Weitere Informationen zum Meisterbonus sind auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu finden.
Bis zu 15.000 Euro: Berlin bietet Meistern eine Gründungsprämie
In Berlin gibt es die Meistergründungsprämie. Sie richtet sich an Meister, die in der Hauptstadt einen Betrieb
- gründen,
- übernehmen oder
- sich tätig an einem bestehenden Betrieb beteiligen.
Beantragt werden kann die Prämie von Meistern, die sich innerhalb von vier Jahren nach ihrem Abschluss in dem von ihnen ausgeübten Handwerk zum ersten Mal selbstständig machen.
Die Meistergründungsprämie kann bis zu 15.000 Euro betragen und wird in zwei Stufen ausgezahlt.
- Stufe 1: Die Basisförderung beträgt einmalig 8.000 Euro bei der Gründung. Dabei handelt es sich um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss.
- Stufe 2: Nach drei Jahren der Förderung können Meister zudem noch eine Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung in Höhe von 5.000 Euro beantragen. Für den Fall, dass sie einen Ausbildungsplatz für eine Frau in einem mit weiblichen Auszubildenden gering besetzten Ausbildungsberuf schaffen und besetzen, beträgt die mögliche Förderung sogar 7.000 Euro.
Weitere Informationen zur Meistergründungprämie sowie die Förderunterlagen zum Download finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Berlin.
-Anzeige-
Kommentar