Der Mindestlohn-Tarifvertrag im Dachdeckerhandwerk läuft noch bis zum 31. Dezember 2021. Doch die Tarifpartner haben sich schon auf einen Anschlusstarifvertrag verständigt. Das teilten der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt (IG Bau) auf Anfrage mit.
Demnach wird der Mindestlohn 1 für Ungelernte zum Jahreswechsel um 40 Cent angehoben. Ab dem 1. Januar 2022 liegt er bei 13 Euro pro Stunde. Ein Jahr später steigt die Lohnuntergrenze um weitere 30 Cent und beträgt von 2023 an dann 13,30 Euro.
Der Mindestlohn 2, der für Beschäftigte mit Ausbildungsabschluss gilt, legt Anfang 2022 um 40 Cent zu. Vom 1. Januar an beträgt er damit 14,50 Euro pro Stunde. Für 2023 sieht der Tarifabschluss für Gesellen einen Branchenmindestlohn von 14,80 Euro vor.
Der ZVDH weist darauf hin, dass die Ausnahmetatbestände vom tariflichen Mindestlohn erweitert wurden. Beispiel: Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung beschäftigt werden. Bis zu einer Beschäftigungsdauer von 70 Tagen sollen sie künftig nicht unter die Mindestlohnverpflichtung fallen.
Der Arbeitgeberverband teilt zudem mit, dass die Tarifvertragsparteien die Allgemeinverbindlichkeit frühzeitig beim Bundesarbeitsministerium beantragt haben und dass „in Kürze mit einer Veröffentlichung der Verordnung im Bundesanzeiger“ zu rechnen sei.
Von Januar an solle der gültige Tarifvertrag dann auf der Website des Bundesverbandes abrufbar sein.
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