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Politik und Gesellschaft

Diese Mindestlöhne gelten 2019 im Handwerk

Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gelten in einigen Handwerksberufen höhere Branchenmindestlöhne. 2019 steigen die Lohnuntergrenzen in 5 Gewerken.

Nicht nur der gesetzliche Mindestlohn klettert zum Jahreswechsel, auch in einigen Handwerksberufen gibt es 2019 einige Veränderungen. Zum 1. Januar steht in drei Gewerken eine Anhebung des Mindestlohns an:

  • Im Dachdeckerhandwerk müssen Betriebe ihren Fachkräften mindestens 13,20 Euro pro Arbeitsstunde zahlen.
  • Im Elektrohandwerk steigt der Branchenmindestlohn 2019 um 45 Cent. Er liegt damit bundesweit bei 11,40 Euro.
  • Im Gebäudereinigerhandwerk gibt es zwei unterschiedliche Lohnuntergrenzen. In der Innen- und Unterhaltsreinigung müssen Arbeitgeber eine Arbeitsstunde im Westen mit mindestens 10,56 Euro vergüten und im Osten mit 10,05 Euro. In der Glas- und Fassadenreinigung liegt der Mindestlohn in Westdeutschland bei 13,82 Euro, in Ostdeutschland sind es mindestens 12,83 Euro pro Arbeitsstunde.

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Im März steigen die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe. Ungelernte haben dann Anspruch auf eine Vergütung nach „Lohngruppe 1“. Dort liegt der Mindestlohn bundesweit bei 12,20 Euro. Bei Facharbeitern richtet sich die Vergütung nach „Lohngruppe 2“. Vorgesehen ist dort ein Mindestlohn von 15,20 Euro im Westen und von 15,05 Euro in Berlin. In Ostdeutschland gibt es die „Lohngruppe 2“ nicht.

Im Mai 2019 werden die Lohnuntergrenzen im Maler- und Lackiererhandwerk angehoben. Ungelernten steht dann bundesweit ein Mindestlohn von 10,85 Euro pro Arbeitsstunde zu. Bei Gesellen steigt er dann auch in Ostdeutschland auf 12,95 Euro.

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