Auf einen Blick:
- Erhöhungen beim Mindestlohn gab es zum Jahreswechsel im Elektrohandwerk, in der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
- Anfang Mai werden die Lohnuntergrenzen im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk angehoben.
- Im Streit um die Mindestlöhne gab es Ende 2019 einen Schlichterspruch, den die Tarifvertragsparteien mehrheitlich mittragen. Beschlossene Sache sind die Steigerungen zum 1. April aber noch nicht.
- Branchenmindestlöhne gibt es auch im Gerüstbauer-Handwerk sowie im Schornsteinfegerhandwerk. Hier stehen 2020 vorerst keine Veränderungen an.
Seit 1. Januar 2020 müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten je Arbeitsstunde mindestens 9,35 Euro brutto zahlen. Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns um 16 Cent hat die Bundesregierung bereits 2018 beschlossen.
Höhere Branchenmindestlöhne zum Jahreswechsel
Abweichend vom gesetzlichen Mindestlohn gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. In einigen Gewerken steigen die Lohnuntergrenzen in diesem Jahr ebenfalls. Zum 1. Januar gab es bereits Veränderungen in einigen Gewerken.
- In den Elektrohandwerken ist der Branchenmindestlohn zum Jahreswechsel auf 11,90 Euro gestiegen. Das entspricht einem Plus von 50 Cent gegenüber dem Vorjahr.
- Im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es auch 2020 zwei verschiedene Lohnuntergrenzen. In der Innen- und Unterhaltsreinigung müssen Arbeitgeber pro Arbeitsstunde jetzt mindestens 10,80 Euro (Westdeutschland und Berlin) beziehungsweise 10,55 Euro (Ostdeutschland) zahlen. In der Glas- und Fassadenreinigung beträgt der Mindestlohn in Westdeutschland und Berlin 14,10 Euro, in Ostdeutschland liegt er bei 13,50 Euro. Eine weitere Änderung steht für die Beschäftigten im Osten zum Jahresende an: Zum 1. Dezember werden dort die Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk auf Westniveau angehoben.
- Im Dachdeckerhandwerk haben sich die Tarifvertragsparteien für 2020 auf neue Branchenmindestlöhne geeinigt. Der sogenannte Mindestlohn 2 – die Lohnuntergrenze für Gesellen – steigt demnach auf 13,60 Euro. Für ungelernte Arbeitnehmer soll der Mindestlohn 1 gelten, der pro Stunde bei 12,40 Euro liegt. Die Allgemeinverbindlichkeit haben die Tarifvertragsparteien beantragt, das Verfahren läuft noch.
Diese beiden Gewerke erhöhen im Mai
Zum 1. Mai 2020 steigen in zwei Gewerken die Lohnuntergrenzen.
- Im Maler- und Lackiererhandwerk stehen ungelernten Arbeitnehmern dann bundesweit mindestens 11,10 Euro pro Stunde zu. Gesellen haben Anspruch auf 13,50 Euro.
- Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk steigt der Mindestlohn im Mai 2020 um 35 Cent. Damit liegt die Lohnuntergrenze dann bei 12,20 Euro.
Der Mindestlohn im Bauhauptgewerbe
Im Bauhauptgewerbe endete der Streit um die neuen Mindestlöhne im Dezember 2019 mit einem Schlichterspruch. Der sieht vor, dass die Lohnuntergrenzen zum 1. April 2020 angehoben werden.
Für Helfertätigkeiten sollen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern künftig den Mindestlohn 1 in Höhe von 12,55 Euro pro Stunde zahlen müssen. Abweichend davon sollen Facharbeiter in Westdeutschland und in Berlin weiterhin Anspruch auf den Mindestlohn 2 haben. In den westdeutschen Bundesländern soll der auf 15,40 Euro steigen, in Berlin auf 15,25 Euro.
Im Januar 2020 haben die Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt (IG Bau) als auch der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) dem Schlichterspruch offiziell zugestimmt.
Was bei Schornsteinfegern und Gerüstbauern gilt
Im Schornsteinfegerhandwerk liegt die Lohnuntergrenze auch 2020 bei 13,20 Euro. Im Gerüstbauer-Handwerk beträgt der Branchenmindestlohn weiterhin 11,88 Euro pro Stunde. Der geltende Tarifvertrag läuft noch bis zum 31. Juli 2020.
Beitrag vom 15. Januar 2020, aktualisiert am 17. Januar 2020.
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