Foto: stokkete - stock.adobe.com
Mann sitzt an einem Schreibtisch hinter zwei großen Papierstapeln

Inhaltsverzeichnis

Datenschutz-Grundverordnung

Müssen Aufsichtsbehörden Unternehmen zur DSGVO beraten?

Knapp zwei Monate ist die DSGVO bindend und noch immer gibt es viele offene Fragen. Aber haben Unternehmer ein Recht auf Auskunft bei den zuständigen Behörden?

Auf einen Blick:

  • Zur Beratung von Unternehmen sind die Landesdatenschutzbehörden laut DSGVO nur verpflichtet, wenn es um Fragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung geht.
  • Grundsätzlich bemühen sich die Behörden aber, die Fragen zur DSGVO zu beantworten. Die Angebote sind aber beschränkt.
  • Priorität hat die Bearbeitung von Beschwerden, weil die Landesdatenschutzbehörden dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Wer Auskunft von der Landesdatenschutzbehörde zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben will, muss im richtigen Moment zum Hörer greifen. Und hoffen, dass die Leitung nicht besetzt ist. Für die meisten Betriebe wird das die einzige Chance auf Beratung sein. Denn nur in einem Fall haben Handwerker das Recht auf Auskunft.

Pflicht zur Beratung? Ja, aber!

„Unternehmen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine individuelle Beratung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden“, sagt Dalia Kues, Sprecherin der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten. Einzig mögliche Ausnahme: Laut Artikel 36 der DSGVO können Datenschutzbehörden in der Pflicht sein, Unternehmen individuell zu beraten. Das gilt aber nur, wenn ein Unternehmen im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu dem Ergebnis kommt,

  • dass eine geplante Datenverarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte und
  • dass in dem Unternehmen keine Maßnahmen zur Eindämmung dieses Risikos getroffen werden.

„In solchen Fällen muss die Aufsichtsbehörde binnen Achtwochenfrist Empfehlungen gegenüber dem Unternehmen aussprechen“, so Behördensprecherin Kues.

Nicht jedes Unternehmen muss allerdings eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellen. Für wen sie Pflicht ist, verrät ein FAQ für Handwerksbetriebe, den die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen erstellt hat. Demnach ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung zum Beispiel nötig, wenn ein Betrieb Gesundheitsdaten verarbeitet oder öffentlich zugängliche Bereiche videoüberwacht werden.

Um Beratung bemüht, aber die Prioritäten sind andere

Trotz des fehlenden gesetzlichen Auftrags zur individuellen Beratung von Unternehmen bemühen sich die Behörden, auch die Fragen von Unternehmern zum neuen Datenschutzrecht zu beantworten. Viel Zeit haben sie dafür aber nicht. Die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte bietet beispielsweise drei Stunden täglich telefonische Beratung an, von Montag bis Freitag. Die Hotline müssen sich Unternehmer und Bürger teilen.

Diese Beschränkung begründet Behördensprecherin Kues mit Personalmangel und den eigentlichen Aufgaben der Behörde: „Wir sind dazu verpflichtet, alle eingehenden Beschwerden zu bearbeiten.“ Das habe Priorität, die Beratung müsse deshalb momentan zurückstehen.

Genaue Zahl der Anfragen von Unternehmen unbekannt

Ähnlich sieht es in Niedersachsen aus: Weil Mitarbeiter mit Anfragen zur DSGVO überhäuft worden seien, hat die Landesdatenschutzbeauftragte deren Namen und Rufnummern von der Website entfernt. Jetzt gibt es eine zentrale Rufnummer, die für drei Stunden am Tag besetzt ist. Danach läuft das Band.

Wie viele Anfragen von Unternehmen zum neuen Datenschutzrecht dort bisher eingegangen sind, ist nicht bekannt. Allerdings sei die Zahl der Beschwerden und Anfragen insgesamt von 1300 im ersten Quartal auf rund 4000 im zweiten Quartal gestiegen, heißt es aus der Aufsichtsbehörde. Grund für diesen Anstieg sei vor allem die massive Zunahme der Beratungsanfragen.

Ebenso wie in Berlin hat die Bearbeitung der Beschwerden in Niedersachsen Priorität. „Wir sind laut DSGVO dazu verpflichtet, die Beschwerdeführer innerhalb von drei Monaten über Stand oder Ergebnis einer Beschwerde zu informieren“, erläutert Jens Thurow, Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz in Niedersachsen (LfD).

Mehr zum Thema: [embed]https://www.handwerk.com/handlungsempfehlung-und-muster-zur-umsetzung-der-dsgvo[/embed]

DSGVO: Was kleine Betriebe wirklich wissen müssen

Alles Wichtige zur Datenschutz-Grundverordnung auf nur zwei Seiten? Ja, so etwas gibt es! Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Handreichung speziell für Handwerksbetriebe erstellt.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Nur, wenn 3 Voraussetzungen erfüllt sind: Laut einem EuGH-Urteil löst nicht jeder Datenschutzverstoß Schadensersatzansprüche aus.

Recht

Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß: Das sagt der EuGH

Nach einem Datenschutzverstoß wird ein Unternehmen verklagt: Der EuGH hat jetzt geklärt, unter welchen 3 Voraussetzungen bei einem DSGVO-Verstoß Schadensersatz droht.

    • Recht, IT-Recht
Mitarbeitergespräche trauen Sie sich nicht zu? Nur Mut – Gesprächsführung kann man lernen!

Personalführung

5 falsche Vorurteile gegen Mitarbeitergespräche

Keine Zeit, keine Ahnung, nicht zuständig – unsere Expertin trifft in Handwerksbetrieben immer wieder auf die gleichen Vorbehalte gegen Mitarbeitergespräche. Stichhaltig sind sie alle nicht.

    • Personal, Personalführung
Zum 1. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Politik und Gesellschaft

Gebäudeenergiegesetz: Worauf Betriebe jetzt achten müssen

Durch das Gebäudeenergiegesetz kommen nicht nur auf Immobilienbesitzer Änderungen zu. Auch SHK-Betriebe haben ab 2024 neue Pflichten. Worauf müssen sie achten?

    • Politik und Gesellschaft
Nicht DSGVO-konform: Laut EuGH geht es nicht, dass Auskunfteien Informationen über eine Restschuldbefreiung länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister.

Unternehmensfinanzierung

Restschuldbefreiung: Wann muss die Schufa den Eintrag löschen?

Die Restschuldbefreiung ermöglicht nach einer Privatinsolvenz den wirtschaftlichen Neustart. Doch wie lange dürfen Auskunfteien Informationen über die Restschuldbefreiung speichern?

    • Unternehmensfinanzierung