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Weisser Lieferwagen faehrt im Stadtverkehr.

Diesel-Nutzfahrzeuge

Nachrüst-Förderung: Der Bund zahlt Betrieben bis zu 5.000 Euro

Die Hardware-Umrüstung ihrer Diesel-Nutzfahrzeuge können sich Betriebe vom Bund fördern lassen. Die meiste Förderung gibt es für Anträge bis Ende Mai.

Mit insgesamt 333 Millionen Euro fördert die Bundesregierung die Hardware-Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Dieselmotor. Damit will sie einen Beitrag leisten, die Stickstoffdioxidwerte in Städten zu senken.

Förderberechtigt sind laut Bundesverkehrsministerium:

  • Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen, deren Firmensitz in einem der 65 Städte liegt, die einen Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter haben.
  • Gewerbliche Fahrzeughalter, deren Firma mindestens 25 Prozent ihres Umsatzes oder ihrer Aufträge in einer betroffenen Stadt erzielt.

Damit Handwerksbetriebe Fördermittel bekommen können, müssen sie sich für ein Stickoxidminderungssystem entscheiden, das über eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügt.

Die Kosten für die Nachrüstung liegen laut Bundesverkehrsministerium bei leichten Nutzfahrzeugen zwischen 4.000 und 8.000 Euro und bei schweren Nutzfahrzeugen zwischen 6.000 und 12.000 Euro.

Die Höhe des möglichen Zuschusses hängt laut Förderrichtlinie von der Unternehmensgröße ab. Pro Fahrzeug hat die Bundesregierung die Höhe allerdings gedeckelt.

  • Für Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen können Betriebe bis 3.800 Euro bekommen.
  • Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen sind es maximal 5.000 Euro.

Voraussetzung dafür ist, dass Betriebe den Förderantrag bis zum 31. Mai 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellen. Wer den Antrag später einreicht, kann maximal 3.000 beziehungsweise 4.000 Euro erhalten.

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