Wegen der Entwicklungen beim gesetzlichen Mindestlohn haben sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) vorzeitig auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Er hat eine Laufzeit von 27 Monaten und sieht eine zweistufige Anhebung der Lohnuntergrenzen vor:
- Die Lohngruppe 1 ist der Einstiegslohn in der Gebäudereinigung. Er steigt zum 1. Oktober 2022 um 1,45 Euro auf 13 Euro. Ab 2024 beträgt der Einstiegslohn 13,50 Euro.
- Die Lohngruppe 6, die für Fachkräfte in der Glas- und Fassadenreinigung gilt, wird zum 1. Oktober auf 16,20 Euro angehoben. Ein weiteres Plus gibt es zum 1. Januar 2024, der Branchenmindestlohn steigt dann auf 16,70 Euro.
- Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich laut BIV je nach Lehrjahr auf 900, 1.035 und 1.200 Euro.
„Die Einigung unterstreicht unsere Grundüberzeugung, dass die Einstiegslöhne in der Gebäudereinigung weiter deutlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen“, sagt Christian Kloevekorn vom BIV. Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn laut Bundestagsbeschluss auf 12 Euro, der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen.
Auch die Tarifeinigung im Gebäudereiniger-Handwerk ist noch nicht ganz in trockenen Tüchern. Die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien müssen das Ergebnis noch bestätigen. Anschließend muss das Bundesarbeitsministerium die neuen Lohnuntergrenzen für allgemeinverbindlich erklären.
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