Maurer, Betonbauer und Zimmerer lernen in der Meisterausbildung, wie einfache Bauvorhaben geplant werden, doch Bauanträge einreichen dürfen sie nicht in allen Bundesländern. In sechs Länden fehlt Meistern die sogenannte Kleine Bauvorlageberechtigung.
So auch in Sachsen-Anhalt. Handwerkskammern und der Baugewerbeverband in Sachsen-Anhalt machen sich deshalb für eine Änderung der Landesbauordnung stark. Mit der Petition Kleine Bauvorlagenberechtigung für Handwerker in Sachsen-Anhalt verleihen sie ihrem Anliegen Nachdruck. Die Online-Petition unter www.openpetition.de läuft noch bis zum 6. Oktober 2020.
Zu den Befürwortern der Petition gehört der Zimmerermeister und Bautechniker Christian Lellau. Der Unternehmer kämpft seit Jahren dafür, dass auch Handwerker in Sachsen-Anhalt bauvorlagenberechtigt sind und Bauanträge für Gebäude wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Anbauten, Garagen, Lagerhallen oder Gauben einreichen können.
Doch was treibt Lellau an? „Mein nach bundeseinheitlichem Standard gelerntes und geprüftes Wissen wird per Gesetz in Sachsen-Anhalt und sechs weiteren Bundesländern nicht anerkannt“, sagt der Meister. Er sieht Handwerker in den ostdeutschen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland deshalb „per Gesetz weniger kompetent“ gestellt als Berufskollegen in den übrigen neun Bundesländern.
Lellau appelliert auch nicht-anhaltische Personen bei der Petition mitzumachen und sich so „für eine kleines Stück mehr Gerechtigkeit einzusetzen“. Der Meister betont: „Jede Stimme zählt.“
Hier geht es zur Online-Petition.
Beitrag vom 9. September 2020, aktualisiert am 29. September 2020.
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