Meisterprämien 2025: So viel zahlen die Bundesländer
Ob Meisterprämie, Meisterbonus oder Aufstiegsfortbildungs-Prämie: Fast alle Bundesländer fördern den Erwerb des Meisterbriefs. Wie hoch die Prämien sind und wer keine zahlt.
Baden-Württemberg zahlt 1.500 Euro Meisterprämie
Das Bundesland zahlt seit 2020 eine Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro. Diese soll dem Fachkräftemangel begegnen und den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern.
Laut dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium haben Meisterinnen und Meister Anspruch auf die Prämie, wenn sie die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
Mehr Informationen gibt es beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg unter wm.baden-wuerttemberg.de.
Bayern fördert Meisterabschlüsse mit 3.000 Euro Meisterbonus
Wer in Bayern seine Meisterprüfung erfolgreich absolviert, erhält den sogenannten Meisterbonus. Für Prüfungen, die ab dem 1. Januar 2023 absolviert wurden, liegt er bei 3.000 Euro. Seit 2013 wurde der Bonus mehrfach angehoben, zuletzt von 2.000 auf 3.000 Euro. Die Förderhöhe gilt nach aktueller Richtlinie bis Ende 2027.
Laut dem bayerischen Wirtschaftsministerium gelten folgende Regelungen:
Weitere Infos zum Meisterbonus gibt es auf der Website des bayerischen Wirtschaftsministeriums. https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/ausbildung-beruf/meisterbonus/.
Berlin hat den Meister- und Meisterinnenbonus eingeführt
Seit Anfang 2024 gibt es in Berlin einen Meister und einen Meisterinnenbonus. Der Meisterbonus beträgt laut Handwerkskammer Berlin grundsätzlich 5.000 Euro. Frauen, die ihren Abschluss in einem männerdominierten Handwerksberufen machen, erhalten zusätzlich noch einen Bonus von 1.000 Euro – den sogenannten Meisterinnenbonus.
Laut der Handwerkskammer Berlin sind folgende Personen förderberechtigt:
Der Berliner Meisterbonus ist mit 5.000 Euro der höchste in Deutschland. Politisch wird der Bonus als Instrument zur Fachkräftesicherung und Gleichstellung der beruflichen Bildung angesehen. Er ist eine Maßnahme der seit 2023 amtierenden Landesregierung im Rahmen des „Aktionsprogramms Handwerk 2024–2026“.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Berlin unter www.hwk-berlin.de/meisterbonus.
Bremen zahlt 1.300 Euro Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Wer in der Freien Hansestadt Bremen eine Aufstiegsfortbildung abschließt, erhält derzeit eine Prämie von 1.300 Euro. Gefördert werden damit nicht nur Handwerksmeister, sondern auch andere höhere berufliche Fortbildungsabschlüsse wie zum Beispiel Techniker, Fachwirte oder Erzieher.
Bis vor Kurzem lag die Prämie für Meisterinnen und Meister deutlich höher: Sie wurde 2019 in Bremen eingeführt und betrug damals noch 4.000 Euro. Zum 1. März 2025 wurde sie auf 1.300 Euro reduziert, um das Programm langfristig finanzierbar zu halten.
Die Förderung ist laut NBank an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Weitere Details zur Aufstiegsfortbildungs-Prämie in Bremen gibt es unter www.nbank.de.
Hamburg unterstützt Meister mit 1.300 Euro
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Meisterprämie in Hamburg 1.300 Euro, damit ist sie um 300 Euro gestiegen. Gleiches gilt für Absolventen vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen.
Nach Angaben der Handwerkskammer Hamburg werden Absolventen gefördert,
- die ihre Abschlussprüfung seit dem 1. Januar 2019 abgeschlossen haben und
- deren Hauptwohnsitz oder Hauptbeschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfung in Hamburg lag.
Die Handwerkskammer Hamburg weist darauf hin, dass der Antrag spätestens drei Monate nach bestandener Prüfung gestellt werden muss.
Weitere Informationen zur Meisterprämie finden Sie unter www.hwk-hamburg.de.
Hessen erhöht die Aufstiegsprämie auf 3.500 Euro
Fachkräfte, die in Hessen eine Aufstiegsfortbildung machen, erhalten eine Aufstiegsprämie von 3.500 Euro. Das Land fördert damit Abschlüsse wie zum Beispiel den Erwerb des Meisterbriefs.
Hessen hat die Prämie zum 1. Juni 2024 um 2.500 Euro angehoben, zuvor lag sie bei 1.000 Euro. Die Erhöhung ist Teil der Initiative der Landesregierung „Kostenfreie Meisterausbildung“.
Handwerksmeister sind laut hessischem Wirtschaftsministerium antragsberechtigt, wenn
- sie ihre Prüfung in Hessen abgelegt haben oder
- ihr Hauptwohnsitz und ihr Beschäftigungsort zum Prüfungszeitpunkt in Hessen lagen.
Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Aufstiegsprämie spätestens drei Monate nach Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden muss.
Die Antragsformulare sowie weitere Infos zur Aufstiegsprämie finden Sie auf der Website des Hessischen Wirtschaftsministeriums.
Meister-Extra: Mecklenburg-Vorpommern zahlt 2.000 Euro
Das Land Mecklenburg-Vorpommern würdigt den Meistertitel als Qualitätsnachweis im Handwerk und honoriert ihn mit dem Meister-Extra von 2.000 Euro. Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten außerdem 3.000 Euro.
Förderberechtigt sind laut Wirtschaftsministerium alle Meister, die folgende Bedingungen erfüllen:
Weitere Infos zum Meister-Extra finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
Meister- und Weiterbildungsprämie in Niedersachsen
Wer in Niedersachsen seinen Meister macht, kann eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro über die NBank beantragen.
Wer gefördert werden will, muss laut NBank folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zusätzlich gibt es in Niedersachsen eine Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro. Sie richtet sich an Industrie- und Fachmeister aus technischen sowie landwirtschaftlichen Bereichen, die ihre Prüfung seit dem 1. Juli 2024 bestanden haben. Auch hier erfolgt der Antrag über die NBank.
Weitere Informationen zur Meister- und Weiterbildungsprämie in Niedersachsen finden Sie unter www.nbank.de.
Seit 2023: Meisterprämie in Nordrhein-Westfalen
Bis 2022 gehörte Nordrhein-Westfalen zu den Bundesländern ohne Meisterprämie. Doch seit dem 1. Juli 2023 zahlt NRW nun für jeden bestandenen Meisterabschluss 2.500 Euro.
Um die Prämie zu erhalten, müssen Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister laut dem Arbeitsministerium in Nordrhein-Westfalen folgende Bedingungen erfüllen:
Laut der Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks (LGH) muss die Prämie innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses beantragt werden. Der Antrag wird online über das Landesportal www.meisterpraemie.nrw gestellt.
Rheinland-Pfalz zahlt den Aufstiegsbonus I
Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt Rheinland-Pfalz den erfolgreichen Abschluss einer höheren beruflichen Fortbildung. Sie beträgt aktuell 2.000 Euro. Anspruch haben nicht nur Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, sondern auch andere gleichgestellte Fortbildungsabschlüsse – zum Beispiel Industriemeister, Fachwirte, Abschlüsse an Fachschulen sowie Bachelor-Professional-Abschlüsse.
Laut dem Wirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalzwird gefördert, wer:
- sein Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2020 erhalten hat,
- zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz hatte.
Mehr zum Aufstiegsbonus I finden Sie auf der Website des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums.
Aufstiegsbonus: Das Saarland zahlt Handwerksmeistern 1.000 Euro
Auch das Saarland fördert den beruflichen Aufstieg mit dem Meister- beziehungsweise dem Aufstiegsbonus. Davon profitieren nicht nur Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Der Aufstiegsbonus richtet sich auch an staatlich geprüfte Techniker und Betriebswirte, die ihre Fortbildung nach dem 1. Januar 2018 erfolgreich abgeschlossen haben.
Anspruch auf die Förderung hat nur, wer zum Zeitpunkt der Meisterprüfung seinen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort im Saarland hatte. Um die Prämie in Höhe von 1.000 Euro zu erhalten, müssen Handwerker den Antrag spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses stellen.
Weitere Informationen zum Meister- und Aufstiegsbonus stehen auf der Website des Saarländischen Bildungsministeriums.
Der sächsische Meisterbonus beträgt 1.000 Euro
Der Freistaat Sachsen unterstützt erfolgreiche Meisterabschlüsse mit einer Prämie von 2.000 Euro – dem sogenannten Meisterbonus. Abgedeckt sind alle Meisterabschlüsse – sowohl im Handwerk als auch in der Industrie.
Den Meisterbonus gibt es in Sachsen seit September 2016. Zum 1. Januar 2023 wurde er um 1.000 Euro angehoben, seither beträgt der Bonus 2.000 Euro.
Laut dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium haben Absolventen Anspruch auf die Prämie, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weitere Informationen zum sächsischen Meisterbonus gibt es unter www.sab.sachsen.de/meisterbonus.
Sachsen-Anhalt führte 2024 den Meisterbonus Plus ein
Das Bundesland hat 2024 den sogenannten Meisterbonus in Höhe von 1.000 Plus Euro eingeführt. Laut der Investitionsbank Sachsen-Anhalt müssen Absolventen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Infos zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Meisterbonus und die Meisterprämie: Diese Förderungen gibt es in Thüringen
Den Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro zahlt Thüringen an Absolventen, die ihre Meisterprüfung in einem Handwerksberuf gemäß Anlage A oder B1 erfolgreich bestanden haben.
Darüber hinaus müssen laut der Thüringer-Aufbaubank noch die folgenden drei Förderbedingungen erfüllt werden:
Zusätzlich zum Meisterbonus können die jahrgangsbesten Absolventen eine Meisterprämie in Höhe von weiteren 1.000 Euro erhalten. Die Prämie wird pro Gewerk und pro Handwerkskammerbezirk an die oder den Jahrgangsbesten vergeben. Grundlage sind dabei die Ergebnisse des jeweiligen Vorjahres.
Die Handwerkskammern in Thüringen sind jeweils für die Antragsannahme und die Auszahlung von Meisterbonus und Meisterprämie zuständig.
Weitere Infos zum Meistbonus finden Sie auf der Programmseite der Thüringer-Aufbaubank.
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