Eine teure Reparatur wird fällig, wenn ein Mitarbeiter einen Unfall verursacht.
Foto: GreatKindFamilyStudio - stock.adobe.com
Eine teure Reparatur wird fällig, wenn ein Mitarbeiter einen Unfall verursacht.

Urteil

Schaden beim Rückwärtsfahren – zahlt der Mitarbeiter?

Wer mit dem Auto zurücksetzt, muss vorsichtig sein, sagt die StVO. Mitarbeiter, die dabei grob fahrlässig einen Unfall verursachen, können haftbar sein.

Der Fall: Ein Soldat war mit zwei Kameraden in einem Kastenwagen unterwegs, der wegen spezieller Aufbauten kein Rückfenster und deshalb auch keinen Innenrückspiegel hatte. Während der Fahrt durch ein Übungsdorf auf einem Truppenübungsplatz bemerkte der Fahrer eine offene Tür an einem der Übungshäuser und setzte ein paar Meter zurück, damit einer der anderen die Tür schließen konnte. Dabei rammte er ein hinter ihm stehendes Fahrzeug so heftig, dass ein Schaden von knapp 9.000 Euro entstand.

Teurer Fehler – wann haftet der Mitarbeiter?

Kann ein Mitarbeiter haftbar gemacht werden, wenn er einen teuren Schaden anrichtet? Eine Arbeitsrechtsexpertin gibt Auskunft.
Artikel lesen

Die Bundeswehr als Besitzerin der Fahrzeuge wollte sich den Schaden vom Fahrer erstatten lassen, da er grob fahrlässig gehandelt habe. Der Soldat klagte.

Das Urteil: Das Verwaltungsgericht Würzburg entschied im Sinne des Arbeitgebers. Der Soldat habe aus mehreren Gründen grob fahrlässig gehandelt, so die Richter. So habe er unter anderem gegen den § 9 Abs. 5 StVO verstoßen, der beim Rückwärtsfahren besondere Sorgfaltspflichten verlangt.

Der Soldat hätte sich nicht mit einem Blick in die Außenspiegel zufriedengeben dürfen, sondern hätte einen der beiden Mitfahrer um Einweisung bitten müssen. Zum anderen sei aufgrund der Schadenshöhe anzunehmen, dass der Fahrer zu schnell rückwärts gefahren sei. Und drittens sei das Zurücksetzen an sich überflüssig gewesen, da die Tür, die geschlossen werden sollte, nur ein paar Meter entfernt lag, so dass der Mitfahrer auch zu Fuß hätte gehen können. In diesem Fall könne der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter für entstanden Schaden haftbar machen. (Urteil vom 23.08.2022, Az. W 1 K 22.584)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Handy am Steuer: Diese 6 Urteile sollten Sie kennen

Wenn Fahrer während der Autofahrt zum Handy greifen, ist das meist keine gute Idee. Diese 6 Fälle zeigen, wann ein Bußgeld droht.
Artikel lesen

Bußgeld trotz Nutzung einer „Handyspange“ am Steuer?

In den meisten Fällen verhindert die Nutzung einer Handyhalterung, dass Autofahrer ein Bußgeld kassieren. In diesem Fall musste ein Gericht jedoch sehr genau hinschauen.
Artikel lesen

Falsch geparkt, Fahrer unbekannt – wer zahlt das Verfahren?

Obacht, wem Sie Ihr Auto leihen! Ist bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit der Fahrer nicht zu ermitteln, kann der Halter zur Kasse gebeten werden.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Mitarbeiter haften für Fehler im Fahrtenbuch

Führt ein Mitarbeiter ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, kann ihn der Arbeitgeber später jederzeit für die Lohnsteuer haftbar machen.

    • Steuern

Personal

Teurer Fehler – wann haftet der Mitarbeiter?

Kann ein Mitarbeiter haftbar gemacht werden, wenn er einen teuren Schaden anrichtet? Eine Arbeitsrechtsexpertin gibt Auskunft.

    • Personal, Arbeitsrecht

Nach Freistellung

Mitarbeiter gekündigt: Zahlt Betrieb für Überstunden?

Werden Überstunden automatisch verrechnet, wenn ein Betrieb einen gekündigten Mitarbeiter freistellt? Darüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

    • Recht
geld-zurückverlangen-web.jpeg

5 rechtssichere Tipps 

Wann muss ein Mitarbeiter die Fortbildung zurückzahlen?

Betriebe können Mitarbeiter verpflichten, Kosten für eine Fortbildung zurückzuzahlen, wenn sie den Betrieb danach verlassen. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

    • Personal