AKTUALISIERUNG: Die Regeln zur Berechnung der Anfahrtskosten haben sich 2014 grundlegend geändert. Was Handwerker beachten müssen, damit sie gegenüber Kunden Anfahrtskosten berechnen dürfen, haben wir für Sie in einem neuen Artikel zusammengefasst, den Sie hier finden: Neue Regeln: Anfahrtskosten nie mehr ohne Vorwarnung!
Die bisherige Rechtsprechung, wie sie in dem nachfolgenden Artikel dargestellt wird, ist nicht mehr anzuwenden.
So kommt man auch in die Presse: Weil sich ein Kunde von seinem Elektro-Handwerker um 10 Euro Anfahrtkosten betrogen sah, schaltete er die Bild-Zeitung ein. Der Vorwurf: Die Firma Elektro Herbert (Hessen) habe für neun Kilometer Anfahrt 40 Euro Anfahrtskosten abgerechnet. Der Kunde fand's zu hoch, rechnete nach, ließ sich die Abrechnungsunterlagen mailen und wurde fündig. Der Elektriker hätte nur 30 Euro berechnen dürfen. Erst verlangte der Kunde sein Geld vom Handwerker zurück. Doch weil der sich stur stellte, rief der Kunde bei Bild an.
Das Ergebnis: Nach einem Anruf der Bild-Zeitung prüfte der Elektriker seine Abrechnung noch einmal und überwies schließlich die zu hohen Anfahrtkosten an den Kunden zurück.
Das Thema "Fahrtkosten" ist heikel: "Vom Bundesgerichtshof gibt es einige Urteile, die verschieden ausgelegt werden“, berichtet Jan Frerichs von der Handwerkskammer Oldenburg. Daher könne die Kammer auch „nur Tipps geben, wie Handwerker die Fahrtkosten mit möglichst wenig Risiko abrechnen“:
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1. Fahrzeugkosten:
Spritkosten, Versicherungen, Unterhalt und Anschaffungskosten für Firmenwagen können als Fahrtkosten umgelegt werden. Entweder das Unternehmen rechnet kilometergenau und mit unterschiedlichen Kosten je nach Wagentyp ab. Oder es stellt gestaffelt Entfernungspauschalen in Rechnung.
2. Fahrtzeiten:
Wer Fahrtzeiten zum gleichen Satz wie Arbeitszeiten abrechnen will, muss das mit dem Kunden vorher vereinbaren. „Das geht bei kleineren Arbeiten gleich bei der Auftragsannahme am Telefon. Bei größeren Aufträgen gehört es in das Angebot.“ In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die Formel „Fahrtzeit = Arbeitszeit“ nichts zu suchen. Minutengenaue Abrechnungen dürfen die Kunden nicht erwarten, aber in Intervallen von fünf oder zehn Minuten „sollte die Abrechnung unproblematisch sein“. Womit Handwerker rechnen müssen: Verbraucherschützer empfehlen, dass die Fahrtzeit weniger als die Arbeitszeit kosten sollten, weil der „Wagnisaufschlag“ bei der Anfahrt entfallen könne. „Es geht um wenige Prozent, aber es kann zu Diskussionen führen“, berichtet Frerichs.
3. Touren:
Fährt ein Monteur nacheinander mehrere Kunden an, dann müssen die Fahrtkosten unter den Kunden aufgeteilt werden.
4. Besorgungen:
Muss der Monteur noch einmal los, weil Werkzeug oder Material fehlen, so geht das in der Regel zu Lasten des Unternehmens, wenn der Kunde das Problem genau beschrieben hat und voraussichtlich erforderliches Werkzeug oder Material nicht mitgenommen wurde.
5. Rechnung:
Die vereinbarten Kosten für Fahrzeug und Fahrtzeit sollten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Wer mit den Kunden eine einzige Anfahrtspauschale für Fahrzeugkosten und -zeit vereinbart, sollte stattdessen diesen Posten in die Rechnung aufnehmen.
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