Aus der Rente kehrt kaum jemand ins Berufsleben zurück: Chefs, die angehende Rentner im Betrieb halten wollen, sollten die Fachkräfte rechtzeitig ansprechen.
Foto: deagreez - stock.adobe.com
Aus der Rente kehrt kaum jemand ins Berufsleben zurück: Chefs, die angehende Rentner im Betrieb halten wollen, sollten die Fachkräfte rechtzeitig ansprechen.

Personal

So nutzen Sie den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Der Bund hat die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner gestrichen, das vereinfacht ihre Beschäftigung. Doch Betriebe und Beschäftigte müssen einige Punkte beachten.

Auf einen Blick:

  • Seit Jahresanfang gibt es neue Regeln für die Beschäftigung im Alter: Frührentnern mit Nebenjob droht nun keine Rentenkürzung mehr, egal wie viel sie verdienen.
  • Die Rentenzahlungen erhalten sie – anders als das Arbeitseinkommen – unversteuert. Ist das Gesamteinkommen von Rentnern mit Nebenjob zu hoch, kann es sein, dass sie am Jahresende noch Steuern nachzahlen müssen.
  • Betriebe, die Rentner beschäftigen, führen für diese ganz normal Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Nur die Schlüsselung ist etwas anders als bei normalen Beschäftigten.
  • Frührentner brauchen nicht zwingend einen neuen Arbeitsvertrag, wenn sie nach dem Eintritt in die Rente noch weiter arbeiten. Allerdings sind die Konditionen für beide Seiten Verhandlungssache.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner mehr, die mit einer Beschäftigung oder einer Selbstständigkeit neben ihrer Rente hinzuverdienen. Das bedeutet für Beschäftigte im Alter, dass sie nun keine Rentenkürzung mehr fürchten müssen. „Bislang sah das anders aus“, sagt Thomas Neumann, Präsident vom Bundesverband der Rentenberater.

Lange Zeit habe die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro im Jahr gelegen, das entsprach etwa dem Minijob-Niveau. Aufgrund der Corona-Pandemie sei die Grenze dann zunächst befristet auf zuletzt 46.060 Euro pro Jahr angehoben worden. „Kurzfristig hat der Gesetzgeber diese Übergangsregeln mehrfach verlängert“, sagt der Rentenberater. Das habe zwei Nachteile gehabt:

  1. Betrieben fehlte die Planungssicherheit bei der Beschäftigung Älterer.
  2. Den Rentnern mit höheren Bezügen fehlte auch bei dieser Regelung der Anreiz.

Doch mit beidem ist seit Jahresanfang nun Schluss.

Haben (Früh-)Rentner mit Job zwei volle Einnahmequellen?

Wer nach dem Renteneintritt noch einem Job nachgeht, hat grundsätzlich zwei Einnahmequellen: die Altersrente und die Einnahmen aus dem Job. „Was für die Beschäftigten am Monatsende finanziell übrig bleibt, hängt immer vom Einzelfall ab“, sagt Neumann. Der Grund sei, dass zusätzliche Steuern anfallen können und zudem Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

[Tipp: Sie wollen beim Thema Arbeitsrecht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!]

Welche Abzüge haben Rentner bei den Altersbezügen?

Einmal im Monat erhalten Rentner ihre Altersbezüge von der Rentenversicherung – die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden bei Pflichtversicherten dabei bereits abgezogen: „Um einen Einbehalt von Steuern kümmert sich die Rentenversicherung jedoch nicht“, sagt Neumann. Das bedeute aber nicht, dass Rentner keine Steuern zahlen müssen. Jedoch behalte der Arbeitgeber nur die Lohnsteuer auf das Arbeitsentgelt ein und überweise diesen Abzug an das Finanzamt.

Wie hoch die Steuerlast für Rentner insgesamt ist, hängt laut Neumann vom steuerpflichtigen Einkommen ab – also den Altersbezügen sowie anderen Einkommensquellen. Dabei gelte die Faustregel: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerlast. „Das sollte Handwerkern bewusst sein, wenn sie überlegen, im Rentenalter noch hinzuzuverdienen“, sagt der Rentenberater. Sein Tipp: „Informieren Sie sich vorab bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, ob und in welcher Höhe Nachforderungen im Rahmen des Steuerbescheides auf Sie zukommen.“

Hinweis für Arbeitgeber: Chefs sollten sich darüber im Klaren sein, dass Rentner mit Nebenjob am Jahresende gegebenenfalls noch Steuer nachzahlen müssen. Denn wenn sich die Beschäftigung für die Senioren unterm Strich nicht lohnt, werden sie ihren Nebenjob schnell an den Nagel hängen.

Was ist mit Sozialabgaben für Rentner mit Job?

Auch im Job fallen für Rentner Sozialabgaben an. „Wie bei anderen Beschäftigten läuft das über die Lohnabrechnung“, sagt Neumann.

Beim Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen müssten Betriebe für die Senioren in alle Zweige der Sozialversicherung einzahlen – also nicht nur in die Kranken- und Pflegeversicherung sondern auch in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Sofern Betriebe einen Frührentner beschäftigen, werde der Arbeitnehmeranteil ebenfalls für alle Zweige der Sozialversicherung fällig. Bei Beschäftigten, die bereits Regelaltersrente erreicht haben, kann das anders aussehen: „Sie können freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen und erwerben dann weitere Rentenansprüche“, sagt der Rentenberater.

Mit Wertschätzung gegen den Fachkräftemangel

André Plagemann geht mit einem großen Versprechen auf Fachkräftesuche: Wertschätzung. Der Jungunternehmer hält, was er verspricht. Das zahlt sich aus.
Artikel lesen

Beschäftigung von Rentnern: Wann sollten Betriebe handeln?

Sind Beschäftigte erst einmal im Ruhestand, können sich die wenigsten vorstellen, wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Neumann rät Chefs deshalb vorausschauend zu handeln, wenn sie ältere Mitarbeiter über den offiziellen Rentenbeginn hinaus beschäftigen wollen: „Überlegen Sie, was Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten können“, so der Rentenberater. Attraktiv könnten zum Beispiel veränderte Arbeitszeiten, eine geringere Stundenzahl oder auch ein neuer Zuschnitt des Aufgabenbereichs sein.

Laut Neumann ist es wichtig, dass Chefs überhaupt mit rentennahen Beschäftigten ins Gespräch kommen. Denn die gesetzlichen Kündigungsfristen seien auf Arbeitnehmerseite denkbar kurz.

Arbeitsvertrag für Rentner: Wie wird das geregelt?

Zu welchen Konditionen Rentner weiter im Betrieb arbeiten, ist immer Verhandlungssache, betont Neumann. Er weist allerdings darauf hin, dass Frührentner nicht zwingend einen neuen Arbeitsvertrag brauchen – zumindest, wenn sie zu unveränderten Bedingungen weiter arbeiten. Grund dafür sei, dass unbefristete Arbeitsverträge in Deutschland in der Regel auf das Erreichen der Regelaltersgrenze ausgelegt sind.

Haben Mitarbeitende bereits die Regelaltersgrenze erreicht, seien dagegen meist neue Verhandlungen und ein neuer Vertrag nötig, sagt der Rentenberater. Schon aufgrund des Alters dürfte für beide Seiten dann nur noch ein Zeitvertrag in Frage kommen.

Was müssen Betriebe noch beachten, wenn sie Rentner beschäftigen?

Ob Rentner mit Nebenjob oder normale Beschäftigte – für Betriebe macht das rechtlich fast keinen Unterschied. Laut Neumann ist nur die Schlüsselung bei der Entgeltabrechnung etwas anders.

Der Rentenberater empfiehlt Chefs deshalb: „Weisen Sie Ihren Steuerberater unbedingt daraufhin, dass Sie einen Rentner beschäftigen.“ Wer sich selbst um die Lohnabrechnung kümmere, müsse selbst die richtige Schlüsselung über die Lohnsoftware vornehmen.

Erwerben Rentner mit Job noch weitere Rentenansprüche?

Frührentner, die einer sozialversicherungspflichten Beschäftigung nachgehen, erwerben laut Neumann automatisch noch weitere Rentenansprüche: „Sobald sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, ermittelt die Rentenversicherung die Ansprüche neu und passt die Zahlungen an.“

Anders sehe es bei Beschäftigten aus, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze noch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. „Nach Abschluss des Kalenderjahres wird berechnet, wie sich die neu erworbenen Ansprüche auf die Altersbezüge auswirken“, erläutert der Rentenberater. Die Rentenerhöhung erfolge dann immer zum 1. Juli des Folgejahres.

Haben Rentner mit Job auch Anspruch auf Krankengeld?

Vollrentner haben laut Sozialgesetzbuch keinen Anspruch auf Krankengeld. Das hat finanzielle Folgen, wenn sie krankheitsbedingt länger als sechs Wochen ausfallen: „Nach dem Ende Lohnfortzahlung bekommen sie kein Geld von der Krankenkasse“, sagt Neumann.

Für Senioren, die nach dem Renteneintritt nur wenige Monate weiterarbeiten wolle, sei das in der Regel kein Problem. Doch Älteren, die nach dem Renteneintritt noch längere Zeit weiterarbeiten wollen, rät er: „Setzen Sie sich mit dem Thema unbedingt auseinander und überlegen Sie, ob Sie auf den Krankgeldanspruch verzichten wollen.“

Dem Rentenberater zufolge müssen erwerbstätige Senioren keine Vollrente beziehen. Es gebe auch die Möglichkeit der Teilrente. Dabei verzichteten Rentner temporär auf einen marginalen Teil ihrer Altersbezüge, dadurch hätten sie dann bei längerer Krankheit Anspruch auf Krankengeld.

Angehenden Rentnern, die die Teilrente nutzen wollen, empfiehlt Neumann eine Rentenberatung in Anspruch zu nehmen: „Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie unter www.rentenberater.de.“

Tipp: Gemeinsame Rentenberatung für Betriebe und Mitarbeiter

Die Dienste von Rentenberatern können nicht nur angehende Rentner nutzen sondern auch Arbeitgeber. Für Betriebe, die einen angehenden Rentner weiterbeschäftigen wollen, hat Neumann einen Tipp: „Sie können auch zusammen mit Ihren Mitarbeitenden eine Rentenberatung in Anspruch nehmen.“

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten

Mit einem Nebenjob können viele Rentner schon jetzt beliebig viel zu ihrem Altersgeld hinzuverdienen. Seit 2023 gilt das auch für Frührentner.
Artikel lesen

Rentner weiterbeschäftigen – was motiviert ältere Mitarbeiter?

Vor allem kleine Betriebe wollen Mitarbeiter im Rentenalter weiterbeschäftigen. Das zeigt eine aktuelle Studie. Sie verrät auch, von welchen Maßnahmen sich die Älteren überzeugen lassen.
Artikel lesen

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Hinzuverdienstgrenzen für Rentner: 2023 fällt sie für Frührentner komplett, bei Erwerbsminderungsrenten gibt es aber noch Hinzuverdienstgrenzen.

Personal

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr bei Altersrenten

Mit einem Nebenjob können viele Rentner schon jetzt beliebig viel zu ihrem Altersgeld hinzuverdienen. Seit 2023 gilt das auch für Frührentner.

    • Personal, Politik und Gesellschaft

Recht

Vorsicht mit Subunternehmen - diese Fehler kosten Existenzen

Sozialversicherungsprüfung, Horrornachzahlung, Insolvenz: Gregor F. hat Subunternehmer beschäftigt und den Höchstpreis gezahlt. Vorwurf: Beschäftigung Scheinselbstständiger. Wie Sie rechtssicher mit Subunternehmen arbeiten, lesen Sie hier.

    • Recht, Arbeitsrecht, Personal

Personal

Flüchtlinge: Ausbildung unter erschwerten Bedingungen

Welche Auswirkungen haben die härteren Gesetze der Bundesregierung auf die Beschäftigung von Flüchtlingen im Handwerk? Ein Unternehmer schildert seinen Fall.

    • Personal
Bei Elektro Barth in Emden ist Handwerk auch Frauensache. Kerstin und Rainer Barth und ihre Auszubildende Eva Marie zeigen ihr Siegel des UFH.

Mitarbeiterinnen finden

Mädchen im Handwerk: „Frauen aus Überzeugung fördern“

Elektro Barth in Emden beschäftigt sechs Auszubildende – und zum ersten Mal ist auch eine junge Frau darunter.

    • Personal, Personalbeschaffung