Abschreibungen sind seit Juli 2025 schneller möglich. Was bringt die degressive Abschreibung für Investitionen und Elektrofahrzeuge? Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten.
Der Gesetzgeber will Investitionen in Deutschland fördern – mit einer attraktiveren Abschreibungsmöglichkeit. Dafür haben Bundestag und Bundesrat ein „Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum“ beschlossen, den sogenannten Investitionsbooster. Unternehmen können nun für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 die degressive Abschreibung (AfA) nutzen. Die degressive AfA erlaubt es ihnen, jährlich bis zu 30 Prozent der Investitionssumme abschreiben. Das gilt für alle beweglichen Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Elektrofahrzeuge sind ausgenommen; für sie plant die Regierung sogar einen Abschreibungssatz von 75 Prozent.
Bisher war nur eine lineare Abschreibung möglich. Nun können Unternehmen entscheiden, ob sie die lineare oder die degressive AfA anwenden.
Die Unterschiede im Überblick:
Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Im Januar 2026 investieren Sie 30.000 Euro in eine Maschine mit einer Nutzungsdauer von 9 Jahren.
Lineare Abschreibung:
Degressive Abschreibung:
In den ersten drei Jahren summiert sich die degressive Abschreibung auf knapp 20.000 Euro – fast doppelt so viel wie bei der linearen Methode.
Paragraf 7 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes erlaubt einen einmaligen Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung. Danach schreiben Sie den verbleibenden Buchwert linear über die verbleibenden Nutzungsjahre ab.
Ein Wechsel lohnt sich, wenn die lineare Abschreibung ab diesem Zeitpunkt höher oder gleich der degressiven ist. In unserem Beispiel wäre das 2032 sinnvoll: Der Restwert der Maschine beträgt Ende 2031 noch 3.529 Euro. Die degressive Abschreibung für 2032 läge bei 1.059 Euro und würde weiter sinken. Bei einem Wechsel zur linearen Abschreibung wären es hingegen gleichbleibend 1.176 Euro.
Ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung ist hingegen nicht möglich.
Für Investitionen im Zeitraum von Januar bis Juni 2025 gibt es keine degressive Abschreibung. Sie müssen bis zu Ende linear abgeschrieben werden.
Für Investitionen vor 2025 gelten jedoch andere Regeln: In den Jahren 2020 bis 2024 erlaubte der Gesetzgeber mit einer Unterbrechung bereits degressive Abschreibungen, um Betriebe in den Krisen zu entlasten.
Auch für Elektrofahrzeuge enthält der Investitionsbooster eine Sonderregelung: Im Jahr des Kaufs können Sie 75 Prozent des Anschaffungspreises abschreiben. Danach sinkt der Abschreibungssatz zunächst auf 10 und 5 Prozent des Restwertes und dann immer weiter bis auf zwei Prozent.
Zum Vergleich: Bei einer linearen Abschreibung mit einer Nutzungsdauer von 6 Jahren beträgt der jährliche Satz nur 16,67 Prozent.
Beitrag vom 10. Juni 2025, aktualisiert am 14. Juli 2025.
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