Auto als Sacheinlage: Vorsteuerabzug für GmbH ist zulässig
Wer eine GmbH mit einem privat gekauften Auto per Sacheinlage gründet, kann dafür die Vorsteuer geltend machen.
Der Fall: Eine alleinige Gesellschafter-Geschäftsführerin gründete eine GmbH. Das Stammkapital bringt sie nicht durch eine Bareinlage ein, sondern in Form eines Autos. Zu diesem Zweck kauft sie nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags privat einen gebrauchten Mini für fast 30.000 Euro netto zuzüglich rund 5.600 Euro Umsatzsteuer. Die Rechnung lässt sie auf ihren Namen ausstellen, jedoch unter der Geschäftsanschrift der GmbH. Die GmbH ordnet das Auto dem Unternehmen zu, nutzt es ausschließlich für unternehmerische Zwecke und macht den Vorsteuerabzug geltend. Dies lehnt das Finanzamt ab. Seine Begründung: Der Kauf sei dem Privatvermögen der Gesellschafterin zuzuordnen, wie die Rechnung beweise. Dagegen klagt die GmbH.
Das Urteil: Das Niedersächsische Finanzgericht gibt der Klage der GmbH statt. Da die Gesellschafterin selbst keine Vorsteuer geltend machen kann, stehe der Vorsteuerabzug der GmbH zu. In der Gründungsphase müsse umsatzsteuerlich eine personenübergreifende Zurechnung erfolgen. Die Rechnungsangaben stünden dem nicht entgegen. (Urteil vom 3. April 2025, Az. 5 K 111/24)
Das Finanzamt will das nicht akzeptieren. Der Fall liegt nun dem Bundesfinanzhof zur Revision vor (Az. XI R 13/25).
Tipp: Wenn Sie selbst in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, können Sie Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt den Vorsteuerabzug ablehnt. Verweisen Sie dabei auf das Revisionsverfahren und beantragen Sie ein Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Entscheidung durch den BFH.

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