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Ein Handwerker ist auf der Baustelle gestürzt und liegt auf dem Boden.

OLG-Urteil

Teilschuld bei Sturz: Dachdecker bekommt Schmerzensgeld

Nach einem Arbeitsunfall sitzt ein Dachdecker im Rollstuhl. Vor Gericht erstreitet er einen Schadensersatzanspruch – obwohl er nicht vorsichtig genug war.

Nach dem Sturz eines Handwerkers hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Stadt Netphen sowie den verantwortlichen Ingenieur wegen der Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht verurteilt. Allerdings müssen sie dem Dachdecker weniger Schmerzensgeld sowie einen geringeren monatlichen Verdienstausfallschaden zahlen, als es die Vorinstanz zunächst entschieden hatte.

Der Fall: Der Handwerker hatte Arbeiten auf einem Dach ausgeführt, auf dem sich eine beschädigte Lichtkuppel befand. Die war durch eine Plane abgedeckt. Bei der Arbeit stürzte der Mann auf dem Dach und fiel durch die Kuppel – achteinhalb Meter – in die Tiefe. Dabei zog er sich mehrere Frakturen zu. Jetzt ist er auf Gehhilfen beziehungsweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben.

Das Urteil: Das OLG Hamm verurteilte die Kommune und den verantwortlichen Ingenieur zu einem Schmerzensgeld von 50.000 Euro. Außerdem müssen sie für die bisher entstandenen immateriellen Schäden von rund 4.800 Euro aufkommen sowie monatlich einen Verdienstausfall von 2.200 Euro und einen Haushaltsführungsschaden von 100 Euro zahlen.

Diese Summen sind deutlich niedriger als die im erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Siegen. Grund dafür ist, dass die Richter dem Handwerker eine Teilschuld von 50 Prozent attestierten. Schließlich habe er sich nicht davon überzeugt, ob die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden seien, obwohl er Arbeiten in unmittelbarer Nähe zu einer Gefahrenstelle ausgeführt habe.

OLG Hamm, Urteil vom 7. September 2018, Az. 7 U 12/17

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