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Inhaltsverzeichnis

Unternehmensfinanzierung

So schützen Sie sich vor Überweisungsbetrug!

Nicht nur Online-Banking ist riskant: Auch der Überweisungsbetrug mit gefälschten Unterschriften nimmt zu. Wie gehen die Betrüger vor – und welche Folgen hat das für Sie?

Auf einen Blick:

  • Überweisungsbetrug: die Fallzahlen steigen, die Aufklärungsquote sinkt.
  • Vorgehen: Die Täter fälschen Unterschriften auf Überweisungsträgern, werfen diese ein und hoffen darauf, dass es in der Bank nicht auffällt. Die Chancen dafür stehen gut, da die Banken solche Überweisungen nur in Ausnahmefällen kontrollieren.
  • Haftung: Hat die Bank nicht kontrolliert, haftet sie. Es sei denn, die Unterschrift ist täuschend echt.
  • Vorsorge: Halten Sie den Kreis derjenigen möglichst klein, die Ihre IBAN und Ihre Unterschrift kennen. Begrenzen Sie außerdem den Kontospielraum, dann können größere Beträge nicht ohne Weiteres überwiesen werden

Überweisungsbetrug mit gefälschten Unterschriften nimmt zu. Kein Wunder: Betrüger können mit geringem Aufwand und Risiko vorgehen. Für die Opfer des Betrugs hat das selten Folgen: In der Regel erstatten Kreditinstitute das Geld. In der Regel bedeutet aber auch: Blind darauf verlassen sollte man sich nicht.

Immer mehr Fälle von beleghaftem Überweisungsbetrug

Seltsame Entwicklung: Die Zahl der persönlich unterschriebenen Überweisungen sinkt von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig nehmen die Fälle von Konto- und Überweisungsbetrug immer weiter zu. Fast 28.000 Fälle waren es 2015. Die Aufklärungsquote sinkt hingegen beständig, von fast 75 Prozent (2006) auf knapp 35 Prozent (2015).

Leichtes Spiel: So gehen die Überweisungsbetrüger vor.

Besonders schwer haben es die Täter beim Überweisungsbetrug nicht. Alles, was sie brauchen sind

  • eine IBAN, also die Kontonummer
  • der Name des Kontoinhabers
  • eine Unterschrift

IBAN und Name des Kontoinhabers lassen sich bei vielen Gelegenheiten abgreifen: Auf Geschäftspapieren, im Altpapier eines Betriebs, im Papierkorb neben dem Kontoauszugdrucker und manchmal sogar auf der Firmen-Website. Fehlt nur noch die Unterschrift, und die ist die geringste Hürde: Gerade hier schauen die Banken oft nicht so genau hin. Eine Chance für Betrüger, aber auch der Grund, weil meistens die Banken haften.

Warum fällt den Banken nichts auf?

Dass den Banken nichts auffällt, hat mehrere Gründe. Zum einen geben die Täter die gefälschten Überweisungen nicht persönlich in der Bankfiliale ab, sondern schicken sie mit der Post oder werfen sie direkt bei der Bank ein. Also sieht niemand, ob da ein vertrautes Gesicht etwas überweisen will oder ein Unbekannter.

Zum anderen machen es Kreditinstitute Betrügern relativ leicht: „Die Unterschriften auf Überweisungsträgern werden immer seltener genau geprüft“, weiß Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander vom Bundesverband Die KMU-Berater.

  • Automatische Überweisungen: Viele Banken arbeiten zwecks Arbeitserleichterung mit Dispositionsfreigrenzen. Beträge unterhalb dieser Grenze überweisen sie automatisch, ohne Kontrolle der Unterschrift.
  • Kontrolle ohne Detailkenntnis: Ein Überweisungsbetrag ist ungewöhnlich hoch für diesen Kontoinhaber? Das Geld soll auf ein chinesisches Konto überwiesen werden, von einem Konto, von dem sonst nur Lieferanten aus der Region bezahlt werden? Selbst wenn ein Bankmitarbeiter die Überweisung kontrolliert, fallen ungewöhnliche Vorgänge nicht automatisch auf. Der Grund: Je größer ein Kreditinstitut ist, desto wahrscheinlicher kennt der kontrollierende Mitarbeiter den Kontoinhaber nicht persönlich. Der Banker prüft nur, ob die Überweisung gedeckt ist. „Je kleiner die Bank, desto größer ist die Chance, dass dort ungewöhnliche Überweisungen auffallen und zu Nachfragen führen“, sagt Sander. Aber eine Garantie sei das auch nicht, wie ein aktueller Fall zeige.

Wer haftet bei Überweisungsbetrug?

Mögliche Schäden aus Überweisungsbetrug scheinen Kreditinstitute bewusst in Kauf zu nehmen. Denn das Geld ist in der Regel weg. Ein Rückruf einer Überweisung ist nur möglich, wenn das Geld noch auf dem fremden Konto liegt. Meist landen betrügerische Überweisungen jedoch auf irgendwelchen Auslandskonten und werden dort schnell abgehoben.

Und was passiert dann?

  • In der Regel zahlen die Banken: Im Normalfall müssen die Kreditinstitute für den Schaden aufkommen. Denn sie sind verpflichtet, die Unterschrift auf der Überweisung zu kontrollieren. „Banken sind in der Regel gegen Betrugsschäden versichert“, berichtet Finanzierungsexperte Carl-Dietrich- Sander. In der Regel gebe es einen Selbstbehalt, den dann aber auch die Bank übernimmt. „Dem Kunden entsteht also kein Schaden“, sagt Sander.
  • Ausnahme: Einen hundertprozentigen Schutz bietet diese Regelung Bankkunden indes nicht. So haben Banken vereinzelt schon den Schadenersatz verweigert, wenn die gefälschte Unterschrift besonders echt wirkte und bei einem Unterschriftenvergleich nicht aufgefallen wäre. Aus diesem Grund hat zum Beispiel das Landgericht Dessau zugunsten einer Bank entschieden, der Kunde bekam kein Geld zurück. (Urteil vom 17. Januar 2014, Az. 4 O 348/13)
  • Wichtig sei es, alle Gespräche zum Fall zu protokollieren, damit man gegenüber der Bank und den Strafverfolgungsbehörden auch nach einiger Zeit noch detailliert Auskunft geben kann.

3 Tipps: So können sich Handwerker schützen!

Umso wichtiger ist es, sich selbst gegen Überweisungsbetrug zu schützen. Finanzierungsexperte Sander rät:

1. Informationen begrenzen:

  • Halten Sie den Kreis der Personen, die Ihre IBAN und Ihre Unterschrift kennen, möglichst klein.
  • Veröffentlichen Sie Ihre IBAN und Ihre Original-Unterschrift nicht auf Ihrer Website.
  • Drucken Sie Ihre IBAN nicht in allen Geschäftspapieren ein, sondern nur gezielt in Rechnungen.
  • Vorsicht bei Entsorgung von Unterlagen: Entsorgen Sie Geschäftsunterlagen nicht ungeschreddert in der Altpapiertonne, auch nicht Papiere mit Ihrer Unterschrift. Und Kontoauszüge oder Kontostandsanzeigen gehören nicht in den Papierkorb Ihrer Bank.

2. Konto-Spielraum begrenzen:

Lassen Sie auf Ihrem Geschäftsgirokonto nicht zu hohe Guthabenbeträge stehen. Verschieben Sie diese auf ein Tagesgeldkonto. Leider ist das bei einer Kontoführung im Rahmen einer vereinbarten Kontokorrentkreditlinie nicht so einfach – die nicht ausgeschöpfte Kreditlinie ist der „Spielraum“ für Überweisungsbetrüger.

3. Auf jeden Fall Anzeige erstatten:

Bei einem Überweisungsbetrug sollte auf jeden Fall direkt Anzeige bei der Polizei erstattet werden, rät Sander. Auch wenn viele Verfahren später eingestellt werden, weil die Täter nicht zu ermitteln sind – versuchen sollte man es trotzdem.

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