- Ob nicht genommener Urlaub, Urlaubsantrag per E-Mail oder die Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen – freie Tage sind manchmal Anlass für Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
- Regelmäßig müssen sich auch Gerichte mit solchen Streitigkeiten auseinandersetzen.
- In diesem Artikel finden Sie eine Auflistung von Gerichtsentscheidungen zum Thema Urlaub, die wir regelmäßig aktualisieren.
Urlaub ist vor allem dazu da, dass sich Mitarbeiter erholen können. Manche Arbeitgeber greifen deshalb sogar tief in die Tasche und zahlen ihren Angestellten Urlaubsgeld. Trotzdem herrscht nicht immer Einigkeit, wenn es um freie Tage geht. Mal ist es die Urlaubsplanung, die für Streit sorgt, mal sind es handfeste Streitigkeiten um Urlaubsansprüche. Können sich Chefs mit ihren Mitarbeitern nicht einigen, landet ein Streit im schlimmsten Fall vor Gericht. Doch wie entscheiden die Richter in solchen Fällen? Hier ein Überblick.
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100 Prozent Kurzarbeit: Keine Arbeit und kein Urlaub?
Wegen Kurzarbeit war eine Arbeitnehmerin für drei Monate komplett zu Hause. Trotzdem pochte die Frau für diese Monate auf ihren vollen Urlaubsanspruch. Doch ihr Arbeitgeber machte das nicht mit und bekam vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf Recht (Az. 6 Sa 824/20). Der Urlaub sei für jeden vollen Monat der Kurzarbeit um 1/12 zu kürzen.
Warum Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche erwerben, wenn sie zu 100 Prozent in Kurzarbeit sind, erfahren Sie hier.
Arbeitsfreie Zeit mit dem Urlaubsanspruch verrechnen?
Ein Baubetrieb kann einem Bauleiter keine neue Arbeit zuteilen. Mündlich vereinbart er mit dem Mann deshalb, dass die arbeitsfreie Zeit mit dem Urlaubsanspruch verrechnet wird. Später besteht der Mitarbeiter auf seinen Urlaubsanspruch. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Az.: 13 Sa 602/20). Die arbeitsfreie Zeit sei nicht als Urlaub zu werten, weil es an einer unwiderruflichen Freistellungserklärung durch den Arbeitgeber fehle.
Worauf Betriebe bei der Verrechnung von Urlaubsansprüchen noch achten müssen, lesen Sie im Beitrag „Kann arbeitsfreie Zeit mit dem Urlaub verrechnen werden?“.
Bundesarbeitsgericht: Urlaubstage verfallen nicht automatisch
Wegen 51 verfallener Urlaubstage verklagte ein Mitarbeiter seinen ehemaligen Arbeitgeber. Der Mann forderte rund 12.000 Euro Schadensersatz. Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az. 9 AZR 541/15): Der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern erlischt nur dann am Ende eines Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den Anspruch und die Verfallsfristen informiert hat.
Was dieses Urteil für die Praxis genau bedeutet, erfahren Sie im Beitrag „Nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch“.
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