Foto: Kaspars Grinvalds - stock.adobe.com
Eine Frau, die Highheels und Jeans trägt, zieht am Flughafen einen Koffer hinter sich her.

Inhaltsverzeichnis

LAG-Urteil

Vorgetäuschte Krankheit ist Kündigungsgrund

Erst lehnt der Chef den Urlaubsantrag ab. Dann meldet sich die Arbeitnehmerin krank. Trotz Attest vom Arzt wird ihr das zum Verhängnis.

Auf einen Blick:

  • Während ihrer Krankschreibung tritt eine Arbeitnehmerin eine Reise an und geht zu einer öffentlichen Veranstaltung. Das deckt ein Detektiv auf.
  • Dennoch behauptet die Frau gegenüber ihrem Arbeitgeber, dass sie das Haus nur für Arztbesuche verlassen hat. Die Folge: eine fristlose Kündigung trotz Attest vom Arzt.
  • Das ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und das kann auch der schwerwiegende Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung sein.

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das wichtigste Beweismittel für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Unerschütterlich ist ein solches Attest aber nicht, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zeigt.

Urlaub nicht gewährt: Mitarbeiterin meldet sich krank

Der Fall: Mitte November reicht eine Arbeitnehmerin ihren Urlaubsantrag für den Beginn des nächsten Kalenderjahres ein. Weil sie keine Antwort erhält, hakt sie nach. Schließlich wird ihr Antrag mit der Begründung abgelehnt, es gäbe keine Urlaubsvertretung zum gewünschten Termin. Anfang Dezember wendet sich die Mitarbeiterin deshalb mit ihrem Anliegen an die Geschäftsführung – erfolglos. Daraufhin gibt sie einer Kollegin zu verstehen, dass sie Anfang Januar nicht arbeiten könne und dass sie „auf keinen Fall da ist“. Trotz ihrer Einwände bekommt die Frau den gewünschten Urlaub nicht. Stattdessen meldet sie sich Anfang Januar längerfristig krank und legt ein ärztliches Attest vor.

Detektiv deckt Fehlverhalten auf

Daraufhin beauftragt ihr Arbeitgeber einen Detektiv mit der Überwachung der Frau. Der deckt auf, dass die Mitarbeiterin während ihrer Arbeitsunfähigkeit eine zweitägige Reise antritt und eine Vernissage besucht. Deshalb lädt der Arbeitgeber die Mitarbeiterin zu einer Anhörung. Im Gespräch sagt sie, dass sie das Haus während ihrer Arbeitsunfähigkeit nur für Arzttermine verlassen habe. Daraufhin stellt der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus. Die Mitarbeiterin ist nicht einverstanden und klagt.

LAG Köln: Wichtiger Grund ermöglicht fristlose Kündigung

Das Urteil: Die fristlose Kündigung ist laut Urteil des LAG Köln wirksam. Die Richter begründeten diese Entscheidung mit Paragraf 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach können Arbeitgeber fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dafür reicht der schwerwiegende Verdacht einer arbeitsvertraglichen Verfehlung aus. Allerdings ist eine solche Verdachtskündigung an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • der Verdacht muss auf objektiven Tatsachen gründen,
  • der Verdacht muss dringend sein und
  • der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor einer Verdachtskündigung anhören.

Im vorliegenden Fall bestand nach Einschätzung der Richter der dringende Verdacht, dass die Arbeitnehmerin ihre Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht hat. Zwar habe die Frau eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, welche in der Regel als Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit ausreiche. Doch die Richter hegten erhebliche Zweifel am Beweiswert dieses Attests. Der Grund dafür sei vor allem der geschilderte Ablauf des Geschehens. Hinzu kam, dass weder die behandelnde Ärztin noch die Arbeitnehmerin im Prozess die Zweifel an der attestierten Arbeitsunfähigkeit ausräumen konnten. So habe die Medizinerin beispielsweise keine konkreten Angaben zu ihrer diagnostischen Vorgehensweise machen können.

LAG Köln, Urteil vom 7. August 2017, Az. 4 Sa 936/16

Auch interessant: [embed]http://handwerk.com/400-tage-krank-und-dennoch-unkuendbar[/embed]

Krankes Kind: Kündigung ist trotzdem wirksam

Haben Arbeitnehmer ein krankes Kind zu Hause, dürfen sie der Arbeit fernbleiben und müssen keine Kündigung fürchten – normalerweise zumindest. Dennoch kann eine Kündigung rechtens sein.
Artikel lesen

Beteiligung an Konkurrenzunternehmen rechtfertigt fristlose Kündigung

Dreiste Masche: Ein Mitarbeiter macht sich selbstständig, als Ihr Konkurrent, noch während er bei Ihnen arbeitet. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Manager and a woodworker both holding blueprint,looking each other and laughing

Personal

Krank nach Kündigung: Was erschüttert Beweiswert der AU?

Auf die Kündigung folgt eine Krankmeldung: Da können durchaus Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen – vor allem, wenn das Attest bis zum Ende der Kündigungsfrist geht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs kommt es auf die Arbeitstage pro Woche an, nicht auf die Stundenzahl.

Urlaubsanspruch

4-Tage-Woche: Verändert sich die Zahl der Urlaubstage?

Wer seinen Mitarbeitenden eine 4-Tage-Woche anbietet, muss auch dafür sorgen, dass der Urlaubsanspruch vertraglich angepasst wird. Im Zweifel zahlen Betriebe drauf.

    • Personal
 Kleine Bierpause gefällig? In Spanien darf es an heißen Arbeitstagen auch mal ein Liter mehr sein.

Panorama

Alkoholisiert arbeiten: In Spanien kein Kündigungsgrund

An einem Arbeitstag ein paar Liter Bier trinken? Im Fall eines spanischen Elektrikers führte das zur Kündigung. Ein teurer Fehler für seinen Arbeitgeber.

    • Panorama, Recht
Fachkräfte oder Auszubildende sollten sich schnell und unkompliziert bewerben können, wenn sie Ihre Stellenanzeige entdeckt haben – am besten per Handy mit ein paar Klicks.

In drei Minuten zur Bewerbung

Mehr Online-Bewerbungen: Diese 5 Schritte bringen Sie weiter

Bewerber, die nicht in wenigen Minuten auf Ihrer Website finden, was sie brauchen, sind schnell verloren. So räumen Sie die höchsten Hürden aus dem Weg.

    • Personal, Personalbeschaffung