Vor einer neuen Form des Überweisungsbetrugs warnen unter anderem die Landeskriminalämter (LKA) Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.
So gehen die Betrüger vor:
- Ein Mitarbeiter der Buchhaltung bekommt eine E-Mail, scheinbar vom Chef.
- Die Täter nutzen E-Mail-Adressen, die auf den ersten Blick wie die echte E-Mail-Adresse des Chefs aussehen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine völlig andere Adresse, in Fachkreisen E-Mail-Spoofing genannt.
- Die Mail enthält eine frei erfundene Rechnung. Der Betrag bewegt sich meist unter 10.000 Euro und stammt oft von einer angeblich in Deutschland ansässigen Agentur für Webentwicklung.
- Oft wird ein deutsches Konto für die Überweisung angegeben.
- Der angebliche Chef macht es dringend: „Bitte um dringende Erledigung. Brauche hierzu keine Rückmeldung.“
Die Betrugsvariante wird als „CEO-Fraud“ und „Fake President“ bezeichnet.
Die Landeskriminalämter raten:
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über diese Betrugsvariante.
- Legen Sie für Überweisungen klare und transparente Regeln fest wie auch Höchstgrenzen.
- Sorgen Sie dafür, dass die internen Abläufe vertraulich bleiben und nicht nach außen gelangen können.
- Mitarbeiter sollten die Geschäftsleitung über verdächtige E-Mails informieren und keine Überweisungen nur aufgrund einer E-Mail ausführen.
- Mitarbeiter sollten sich immer telefonisch oder persönlich von der Echtheit der Anweisung überzeugen.
- Wenden Sie sich bei Zweifeln oder Fragen an die örtliche Polizeidienststelle.
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(red)