Foto: Gina Sanders - Fotolia.com
Fahrtenbuch für ein Auto. Für Pendlerpauschale und Finanzamt.

Steuern

Fette Strafe für schlampiges Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch nachträglich kaufen und befüllen – mit Fahrten an Tagen, an denen der Wagen längst verkauft war? Das kam einen Maserati-Fahrer teuer zu stehen.

Fahrtenbücher sollen zeitnah geführt werden. Warum das auch für Steuerzahler sinnvoll ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz. Denn nachträglich erstellte Fahrtenbücher sind besonders fehleranfällig und das kann teuer werden.

Der Fall: Ein Mitarbeiter nutzte einen Firmenwagen der Marke Maserati zum Listenpreis von 116.000 Euro auch privat. Er führte zwar ein Fahrtenbuch, in dem er berufliche und privat gefahrene Kilometer aufzeichnete. Allerdings nicht vollständig, wie das Finanzgericht bemängelte. Häufiger fehlten Angaben zum Ziel oder Zweck seiner Reisen. Damit nicht genug: Einige im Fahrtenbuch vermerkte Fahrten hatten gar nicht stattgefunden, weil der Wagen in der Zeit nachweislich in der Werkstatt stand und schließlich sogar schon verkauft gewesen ist. Kein Wunder, der Mitarbeiter hatte das Fahrtenbuch nicht zeitnah geführt, sondern deutlich später. Das war für das Gericht schon daran zu erkennen, dass das verwendete Formularbuch in den Jahren noch gar nicht im Handel war, in denen es der Fahrer hätte ausfüllen sollen.

Das Urteil: Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Finanzamtes, das Fahrtenbuch zu verwerfen und den Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung zu ermitteln. Für den Mitarbeiter bedeutete das einen zu versteuernden geldwerten Vorteil von bis zu 10.000 Euro pro Streitjahr – teilweise das 15-fache der laut Fahrtenbuch anzusetzenden Ausgaben.

FG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 13. November 2017, Az. 5 K 1391/15

Weitere Artikel zum Thema:

GoBD: So einfach schöpfen Betriebsprüfer Verdacht!

Ob digitale Buchhaltung oder Kassensystem – wo die Grundsätze der digitalen Buchführung (GoBD) gelten, finden Betriebsprüfer schnell formelle Fehler! Wie können Betriebe beweisen, dass alles in Ordnung ist?
Artikel lesen

Betriebsprüfung unter Corona: Wann prüft das Finanzamt?

Während der Corona-Pandemie gibt es weniger Betriebsprüfungen. Dennoch müssen kleinere Betriebe aufpassen, sonst fließt vielleicht der halbe Jahresgewinn in die Nachzahlung.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Bei teuren Firmenwagen wird die Steuernachzahlung besonders saftig, wenn das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt.

Steuern

Keine Chance für unleserliches Fahrtenbuch im Lamborghini

Fahrtenbücher müssen lesbar sein. Ist das nicht der Fall, helfen weder eine nachträgliche Abschrift noch ein Graphologe. Nicht einmal dann, wenn es um einen Lamborghini geht.

    • Steuern

Steuern

Fehlendes Fahrtenbuch kostet Investitionsabzugsbetrag

Wer für den Kauf eines Firmenwagens den Investitionsabzugsbetrag nutzt, muss die betriebliche Nutzung belegen – und das nicht erst nachträglich.

    • Steuern
Kleine Mängel bedeuten für das Fahrtenbuch nicht automatisch das Aus, wenn der zu versteuernde Privatanteil nachweisbar ist.

Steuern

Steuerfalle: Diese 10 Fahrtenbuch-Urteile sollten Sie kennen!

Wie viel Fehler sind im Fahrtenbuch erlaubt? Können auch Mitarbeiter dafür haften? 10 Fragen und Antworten zum Fahrtenbuch.

    • Steuern
Fahrtenbuch-schaetzen.jpeg

Steuern

Fahrtenbuch darf geschätzt werden

Erkennt das Finanzamt ein Fahrtenbuch nicht an, wird es teurer. Doch dieser Arbeitgeber konnte Steuernachzahlungen vermeiden – durch eigene Schätzungen.

    • Steuern