Union und SPD planen eine Flexibilisierung der Arbeitszeit: Laut Koalitionsvertrag soll künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit möglich sein, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Mehrarbeitszuschläge über 34 beziehungsweise 40 Stunden pro Woche sollen steuerfrei gestellt und Prämien für verlängerte Teilzeit steuerlich begünstigt werden.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat untersucht, wie die Pläne der Bundesregierung bei Arbeitnehmern in Deutschland ankommen.
Das sagen die Befragten zu Mehrarbeitszuschlägen
Rund 45 Prozent der teilgenommenen Vollzeitbeschäftigten wären bereit, bei einem steuerfreien Zuschlag mehr Überstunden zu leisten. Diese Möglichkeit spricht besonders die jüngere Generation an Vollzeitarbeitenden an. Rund 60 Prozent der unter 30-Jährigen wären bereit, mehr zu arbeiten. Diese Bereitschaft nehme mit dem Alter ab, so das IAB. Bei der Altersgruppe von über 60 Jahren wären nur noch 37 Prozent dazu bereit.
Bei den Teilzeitbeschäftigten zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch hier wäre laut IAB eher die jüngere Altersklasse bis 30 Jahre (48 Prozent) dazu bereit, ihre Stundenanzahl dauerhaft zu erhöhen. Mit einer einmaligen Prämie wären bei den über 60-Jährigen nur 24 Prozent offen dafür. Jens Stegmaier, Forscher am IAB, erklärt, dass die Wirkung der Anreize zur Ausweitung von Teilzeit stark davon abhänge, welche Zielgruppen man erreichen möchte und ob strukturelle Hürden – etwa im Bereich der Kinderbetreuung – bestehen blieben.
Überstunden: Viele Beschäftigten leisten bereits Mehrarbeit
Die Befragung zeigte ebenfalls, dass 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten die tägliche Höchstarbeitszeit nach eigenen Angaben häufig überschreiten. Für 14 Prozent der Vollzeitarbeitenden sei es bereits möglich, Überstunden zu leisten und von ihrem Arbeitgeber mit Zuschlag auszahlen zu lassen. Unter den Teilzeitbeschäftigten wären jetzt schon 16 Prozent bereit, ihre Wochenarbeitszeit zu erhöhen.
Dazu sagt IAB-Forscher Jonas A. Weik: „Es reicht nicht aus, steuerliche Anreize zu setzen.“ Arbeitgeber müssten nach Inkrafttreten gesetzlicher Änderungen auch reagieren, etwa durch Überstundenzuschläge und individuelle Lösungen zur Aufstockung der Arbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte.
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