E-Mail ausreichend: Unternehmen dürfen Kunden keine aufwändigen Widerspruchsverfahren zur leichteren Verwaltung ihrer Kundedaten zumuten.
Foto: Nikolai Sorokin - Fotolia.com
E-Mail ausreichend: Unternehmen dürfen Kunden keine aufwändigen Widerspruchsverfahren zur leichteren Verwaltung ihrer Kundendaten zumuten.

Urteil

Werbemails: Widerspruch darf formlos sein

Für den Widerspruch gegen Werbemails genügt eine formlose E-Mail. Wenn Unternehmen Kunden zu umständlichen Abmeldungen zwingen, kann das teuer werden.

Der Fall: Der Anbieter eines Pay TV-Kanals verschickte Werbung für ein Abonnement per E-Mail. Einer der Empfänger hatte jedoch zuvor – ebenfalls per E-Mail – der Nutzung seiner Daten für werbliche Zwecke widersprochen. Auf seine Aufforderung, dies künftig zu unterlassen, reagierte das Unternehmen nicht. Der Kunde klagte. Vor Gericht argumentierte das Unternehmen, der Kläger habe für seinen Widerspruch Kundenverwaltungs-System nutzen müssen, statt eine E-Mail zu senden.

Das Urteil: Die Richter am Amtsgericht entschieden im Sinne des Klägers. Das Versenden von Werbemails gegen den eindeutig erklärten Willen des Klägers stelle einen Eingriff in dessen geschützte Privatsphäre und damit in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar, so die Richter.

Den Einwand des Unternehmens, der Kläger habe in seinem Kundenverwaltungssystem bestimmte Einstellungen selbst ändern müssen, ließen sie nicht gelten. Der Widerspruch sei an keine bestimmte Form gebunden. Die Verwaltung ihrer Kundendaten sei allein Sache des beklagten Unternehmens und könne nicht auf den Kunden abgewälzt werden.

Das Amtsgericht untersagte eine weitere Kontaktaufnahme per E-Mail für Werbezwecke. Sollte sich der Anbieter des Pay TV-Kanals nicht daran halten, drohen ihm jetzt ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine sechsmonatige Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für den Geschäftsführer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Urteil vom 5. August, Az. 142 C 1633/22)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Wegen DSGVO: Handwerker müssen Corona-Daten löschen

Wer personenbezogene Daten aufgrund von Corona-Maßnahmen gespeichert hat, muss diese wieder löschen. Einige Länder kündigen bereits Kontrollen an.
Artikel lesen

Baustellenfotos als Referenz: Wann müssen Kunden zustimmen?

Unter bestimmen Voraussetzungen müssen Kunden einer Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet zustimmen. Wie Sie das rechtlich sauber regeln und formulieren, lesen Sie hier.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

E-Mail-Marketing

Wie Ihre Werbemails garantiert ankommen

Wer als Versender auf seinen guten Ruf achtet, hat schon viel gewonnen. Hier sind fünf Tipps, damit Ihre E-Mails nicht im Spam-Ordner landen.

    • Marketing und Werbung, Online Marketing, Digitalisierung + IT

Bewerberfrust

Darum brechen Jobsuchende den Bewerbungsprozess ab

Zu umständlich, zu unklar, zu langsam: Mehr als die Hälfte der Jobsuchenden lässt die Finger von Stellen, die sie eigentlich interessieren.

    • Personalbeschaffung, Personal
Newsletter: Wie komme ich da wieder raus? Es widerspricht dem Datenschutz-Ziel, wenn die Abbestellung eines Newsletters viele Schritte fordert.

Recht

Escape Game: Kämpfe Dich durch das Labyrinth der Newsletter-Abmeldung!

Datenschutzverstöße und was man aus ihnen lernen kann: Ein Unternehmen macht Kunden die Abmeldung vom Newsletter möglichst schwer. Was sagt der Experte?

    • Recht, Digitalisierung + IT
Bewerben oder nicht? Diese Entscheidung hängt für viele auch von den Bewertungen auf Jobportalen ab.

Kununu & Co

Studie: Bewerber achten auf Arbeitgeberbewertungen

Eine aktuelle Befragung ergibt: Bewerber überprüfen die Arbeitgeberversprechen in Bewertungsportalen – und bei Widersprüchen ziehen sie Konsequenzen.

    • Personal, Personalbeschaffung