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Baupläne mit Taschenrechner und einem Rohbau im Hintergrund

Politik und Gesellschaft

Bauvorlageberechtigung: ZDH fordert sie bundesweit für Meister

Die kleine Bauvorlageberechtigung haben Handwerksmeister nicht überall in Deutschland. Der ZDH fordert nun bundesweit einheitliche Regeln.

Nicht in allen Bundesländern sind Handwerksmeister, die kleine Bauvorhaben planen, auch bauvorlageberechtigt. In Sachsen-Anhalt setzt sich Zimmerermeister Christian Lellau deshalb schon lange für eine Gesetzesänderung in seinem Bundesland ein. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), geht jetzt noch einen Schritt weiter: Er fordert, dass Meistern im Handwerk bundesweit die kleine Bauvorlageberechtigung erteilt wird.

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„Es ist nicht einzusehen, dass etwa in Schleswig-Holstein ein Zimmermeister, der ein Holzgebäude plant, konzipiert, berechnet und die Statik erstellt, vorlageberechtigt ist und ein paar Kilometer weiter in Mecklenburg-Vorpommern ist er das nicht mehr“, so Wollseifer. Die durch „Ausbildungsordnungen strikt kontrollierten Kompetenzen“ der Handwerksmeister müssten „endlich in allen Bundesländern wertgeschätzt und anerkannt werden“.

Laut ZDH-Präsidenten sind die Aufträge der kleinen Bauvorlageberechtigung für Architekten und Ingenieure „vielfach nicht wirklich lukrativ“. Wollseifer glaubt sogar, „dass nicht wenige Architekten und Ingenieure vielleicht froh sein werden, wenn sie sich größeren Projekten widmen können.“

Und gibt es Sicherheitsprobleme? „Die Statik wird immer noch einmal fachmännisch überprüft“, sagt der ZDH-Präsident. Davor liege alles in der Verantwortung des Handwerkers, der mit der Materie bestens vertraut sei: „Wir sprechen hier von Ein- und Zweifamilienhäusern und An- und Umbauten“, betont Wollseifer.

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