- Christiane Hohe will die seit Ausbruch des Ukrainekriegs gestiegenen höheren Benzinpreise an ihre Kunden weitergeben, befürchtet jedoch die Reaktionen der Kunden. Denn die seien zunehmend gereizt.
- Rechtlich gibt es gegen die Weitergabe der Zusatzkosten keine Bedenken: ob als Anfahrtskosten, als zusätzliche Energiepauschale oder einfach als Aufschlag auf den Materialpreis – das bleibt den Betrieben überlassen. Ein Jurist empfiehlt den „Weg des geringsten Widerstands“.
Die Abrechnung hat es in sich: 800 Euro Mehrkosten. Um so viel sind die Ausgaben für Sprit des SHK-Betriebs Dieter Hohe in Gehrden in den ersten vier Wochen seit dem Kriegsausbruch in der Ukraine gestiegen. „Das sind 30 Prozent mehr als im Vormonat“, berichtet Mitgeschäftsführerin Christiane Hohe.
Kunden reagieren zunehmend griffiger
Dass der Betrieb die Kosten an seine Kunden weitergeben muss, ist für die 53-Jährige keine Frage. „Ich schätze, im Durchschnitt sind es rund 10 Euro pro Auftrag mehr“, sagt Hohe. Sie könnte nun die Anfahrtskostenpauschale anpassen, alternativ habe sie an eine neue Energiekostenpauschale gedacht.
Kopfzerbrechen bereitet ihr jedoch die Reaktion der Auftraggeber: „Die Kunden sind in den letzten Monaten griffiger geworden.“ Das liege zum Teil an den Belastungen durch die Pandemie, aber auch Medienberichte trügen dazu bei, in denen Handwerker „vorgeführt“ würden. „Die stellen alle unter Generalverdacht, auch die wirklich gut arbeitenden Betriebe.“ Die Folge: Über Angebotspreise werde weniger diskutiert, dafür mehr über abgerechnete Stunden und Fahrtkosten, berichtet Hohe. Für die Unternehmerin ist klar: „Die Nerven vieler Kunden liegen blank, die wollen nicht noch mehr negative Infos wie höhere Fahrtkosten oder eine Energiepauschale.“
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Verbraucher müssen vorab informiert werden
Mit dem Problem steht Christiane Hohe nicht alleine da. Auch andere Handwerker fragen sich, wie sie die höheren Spritpreise an ihre Kunden weitergeben sollen, berichtet Rechtsanwalt Hans-Georg Krahl. Der Jurist berät in Niedersachsen Betriebe der Landesfachverbände des Tischler- und des SHK-Handwerks und kennt die Sorgen der Unternehmer.
„Kaufmännisch ist das eine klare Sache: Wer die Mehrkosten nicht in Rechnung stellt, zahlt sie aus eigener Tasche – und dafür gibt es keinen Grund“, ermutigt Krahl die Handwerker:
- Rechtlich gebe es keine Einwände gegen höhere kilometergenau abgerechnete oder pauschale Anfahrtskosten. Entscheidend sei jedoch, Kunden vor der Erteilung des Auftrags genau über die Kosten zu informieren, die dabei auf sie zukommen. „Das ist eine zwingende Voraussetzung, sonst muss der Auftraggeber das nicht bezahlen“, warnt Krahl. Am sichersten sei es, sich für diese Kosten das schriftliche Einverständnis einzuholen.
- Auch eine zusätzliche Energiekostenpauschale wäre möglich, ergänzt der Jurist. Auch der müssten die Kunden vorher zustimmen.
- Nicht zuletzt gebe es die Möglichkeit, die Mehrkosten in den Angebotspreis einzukalkulieren, zum Beispiel als höheren Materialpreisaufschlag.
Welches die richtige Methode sei, müsse jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden. „Ich würde da den Weg des geringsten Widerstands gehen“, sagt Krahl. „Jeder kennt seine Kunden selbst am besten und weiß, welche Methode die geringsten Probleme erzeugt.“
Preisaufschlag – zeitlich begrenzt
Christiane Hohe tendiert inzwischen dazu, die Kraftstoff-Mehrkosten des SHK-Betriebs auf die Preise umzulegen: „Das führt wahrscheinlich zu weniger Diskussionen als eine Energiekostenpauschale oder höhere Anfahrtskosten“, vermutet sie. Das habe auch den Vorteil, dass sie die zusätzlichen Ausgaben der ersten Wochen noch ausgleichen könne. „Aber ich hoffe wirklich, dass wir die Erhöhung nur eine begrenzte Zeit benötigen und die Preise danach wieder senken können.“
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