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Female doctor talking on mobile phone in medical office

Beschluss vom G-BA

Corona: Telefonische Krankschreibung erneut möglich

Bei Erkältung ist die Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich. Wie lange soll die Sonderregelung wegen Corona bundesweit gelten?

Wegen der steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Demnach können sich Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankschreiben lassen.

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Voraussetzung: Um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu können, müssen sich Ärzte persönlich vom Zustand ihres Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung kann telefonisch einmalig für weitere 7 Kalendertage verlängert werden.

„Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte“, erläutert der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken die Entscheidung. „Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend.“ Gebraucht werde eine bundesweit robuste Lösung. Im September hatte der G-BA bereits festgelegt, dass es bei Bedarf regionale Ausnahmeregeln geben soll.

Die telefonische Krankschreibung ist laut Hecken für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. „Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon haben gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen“, sagte er.

Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Laut Hecken will der G-BA rechtzeitig vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten: „Wie schnell Entscheidungen im Pandemiefall überholt sein können und angepasst werden müssen, haben wir alle in diesem Jahr gelernt.“

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