Im Dachdeckerhandwerk gibt es eine Tarifeinigung zu den Branchenmindestlöhnen: Welche Lohnuntergrenzen für Fachkräfte und Ungelernte gelten sollen.
Die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk haben sich auf ein neues Tarifergebnis zum Mindestlohn geeinigt. Das haben der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekanntgegeben. Sowohl der Mindestlohn 1 (ungelernte Arbeitskräfte) als auch der Mindestlohn 2 (gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) sollen demnach zum 1. Januar 2026 steigen:
„Der Mindestlohn 1 wird künftig eng am gesetzlichen Niveau orientiert, damit bleibt der Anreiz für eine qualifizierte Ausbildung im Dachdeckerhandwerk erhalten“, erklärt Dirk Bollwerk, ZVDH-Präsident und Verhandlungsführer auf der Arbeitgeberseite.
Die Lohnuntergrenze für Gesellen soll in drei Stufen angehoben werden:
Den Tarifpartnern zufolge soll der Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Beide Tarifpartner sehen den neuen Vertrag positiv. ZVDH-Präsident Bollwerk betonte, dass mit den Ergebnissen zum einen faire Löhne fürs Handwerk und zum anderen Planungssicherheit für die Betriebe geschaffen werde.
Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, lobte die Tarifpartnerschaft und sieht darin einen Vorbildcharakter für andere Handwerksbranchen. „Wir schaffen Schutz vor Dumpingwettbewerb und sorgen für faire, verlässliche Arbeitsbedingungen. Das ist ein starkes Signal für die ganze Branche“, sagt er zu den Tarifergebnissen.
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