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Inhaltsverzeichnis

Sicherheiten von der Bank

Die 5 größten Fehler beim Bürgschaftsantrag

Keine eigenen Sicherheiten für eine Investition oder Betriebsübernahme? Hilfe bieten die Bürgschaftsbanken – wenn Sie diese Fehler vermeiden.

Auf einen Blick:

  • Bürgschaftsbanken erleichtern Gründern, Nachfolgern und Inhabern von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben die Finanzierung, indem sie Kredite mit einer Bürgschaft besichern – gerade wenn der Unternehmer wenig Eigenkapital und keine ausreichenden Sicherheiten hat.
  • Als Förderbanken achten die Bürgschaftsbanken auf die Interessen der kleinen Betriebe. Doch sie müssen wie jede Bank die Zahlen und den Inhaber auf eine saubere Kalkulation und auf Glaubwürdigkeit überprüfen.
  • Die häufigsten Fehler bei einem Bürgschaftsantrag: zu optimistische Erwartungen, zu knapp kalkuliert, zu wenig hinterfragt. Dabei wären realistischere Zahlen nicht das Problem für die Bürgschaftsbank – ein Antragsteller, der sich verstellt, hingegen schon.

Eine wichtige Investition steht an, der Businessplan ist solide kalkuliert – doch die Bank will Sicherheiten sehen, die Sie nicht haben? Helfen kann Ihnen in solchen Fällen eine Bürgschaft von der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Bürgschaftsbanken sind Förderbanken, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit vollwertigen Sicherheiten für die Hausbank versorgen. Die Bürgschaftsprogramme unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Doch überall gibt es Sicherheiten für Existenzgründungen und Betriebsübernahmen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel und sogar für Leasing-Verträge.Um unnötige Risiken zu vermeiden, müssen aber auch die Bürgschafts-Banker genau hinschauen, wie gut ein Bürgschaftsantrag begründet ist. Einige „leicht zu vermeidende Fehler“ begegneten den Bankern dabei immer wieder, berichtet Carsten Bolle, Geschäftsführer der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) in Hannover.

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Fehler # 1: Zu optimistische Erwartungen

Ein häufiges Problem beim Bürgschaftsantrag sei ein „sehr knapper Businessplan mit einer zu optimistischen Umsatz- und Ergebniserwartung“, sagt Bolle. Unternehmer hofften darauf, schneller in die Gewinnzone zu kommen als es realistisch sei. „Wir stellen eigene Berechnungen an und merken häufig, dass das nicht passt.“

Tipp: Bolle empfiehlt Unternehmen, einen neutralen Experten auf den Businessplan schauen zu lassen, zum Beispiel einen Steuerberater oder einen Betriebsberater der Handwerkskammer. Das bietet sich an, da die Kammer in jedem Fall eine Stellungnahme zu einem Bürgschaftsantrag abgeben muss.

Fehler # 2: Zu geringe Anlaufkosten

Ein weiterer Fehler im Businessplan seien zu geringe Anlaufkosten. Dazu gehören zum Beispiel bei einer neuen Maschine die Werkzeugkosten und Schulungskosten, bei einer gewerblichen Immobilienfinanzierung Spielraum für Kostensteigerungen. „Die Anlaufkosten werden häufig nicht berücksichtigt oder unterschätzt und das kann schnell zu einem Liquiditätsengpass führen“, berichtet Bolle. Dabei sei eine Anlaufphase für eine Investition oder eine Betriebsübernahme nicht schlimm, sondern die Regel. Sie einzukalkulieren zeuge „von unternehmerischem Weitblick“. Umgekehrt signalisierten nicht berücksichtigte Anlaufkosten, dass der Unternehmer nicht hinreichend plant.

Tipp: Unternehmer sollten im Businessplan offensiv mit den Anlaufkosten umgehen, rät Bolle. „Dann kann die Bank auch von sich aus einen Puffer als Kontokorrentkredit oder befristetes Darlehen anbieten, die der Kunde von sich aus nicht unbedingt beantragen würde.“

Fehler # 3: Kein authentisches Auftreten

Zahlen sind wichtig für die Bürgschaftsbank, Menschen aber auch: Ist der Betriebsinhaber glaubwürdig, dann sind es wahrscheinlich auch seine Zahlen. „Wir suchen häufig den direkten Kontakt, zum Beispiel bei einem Betriebsbesuch“, berichtet Bolle. Wichtig sei ein „authentisches Auftreten“ des Antragstellers. „Man merkt immer, wenn sich jemand aufgesetzt verhält.“ Besonders am Umgang des Chefs mit seinen Mitarbeitern sei das zu spüren.

Tipp: Die Banker wollen sehen, dass sich der Unternehmer auf den Besuch einstellen kann, ohne sich zu verstellen.

Fehler # 4: Hoher Kaufpreis bei der Übernahme wird nicht hinterfragt

Zum Geschäft der Bürgschaftsbanken gehört die Besicherung von Betriebsübernahmen. Ein Problem sei dabei jedoch, wenn der Käufer den Wunschpreis des Inhabers einfach akzeptiert, ohne ihn zumindest zu hinterfragen, sagt Bolle. Das sei aktuell geradezu „ein Trend“. „Beim Kaufpreis gibt es nicht den einen richtigen Wert, da gibt es immer eine Spanne.“ Dabei könne ein hoher Kaufpreis im Einzelfall gerechtfertigt sein, auch durch weiche Faktoren wie Kundenstruktur und Mitarbeiterstamm.

Tipp: Betriebsübernehmer sollten den Kaufpreis hinterfragen, rät der NBB-Geschäftsführer. „Da sollte man rechtzeitig einen Berater, die Hausbank oder auch die Bürgschaftsbank einbeziehen.“ So machten Unternehmensbewertungen mehr als 50 Prozent der täglichen Arbeit der NBB aus. „Wir können sicher beurteilen, ob der Preis angemessen ist.“ Sie könnten zudem den Weg zu einer ergänzenden Finanzierungsmöglichkeit eröffnen: einer Beteiligung durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft – aus einer Hand im Zusammenspiel mit der NBB.

Fehler # 5: Keine Übernahme wegen wenig Eigenkapital

Ein weiterer Fehler betrifft ebenfalls die Betriebsübernahme: Viele denkbare Übernahmen scheiterten an der geringen Eigenmittelausstattung des Käufers, berichtet Carsten Bolle. Der Käufer gebe dann auf, statt sich um mehr Eigenkapital-ähnliche Mittel zu kümmern, wie zum Beispiel ein Darlehen des Verkäufers oder andere, Eigenkapital-ähnliche Finanzierungsbausteine wie Mezzaninkapital. Hier könne die Bürgschaftsbank bei der Suche nach geeigneten Partnern – wie zum Beispiel der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft – helfen.

Doch auch ohne das Verkäuferdarlehen müsse eine Übernahme nicht scheitern, ergänzt der Experte. Typisch sei zum Beispiel, dass bei einer Übernahme alles stimmig ist – der Käufer aber nur über 20.000 Euro Eigenkapital verfügt, zu wenig für den Kaufpreis von zum Beispiel 800.000 Euro und einen Kontokorrentkredit von 100.000 Euro. „Das wäre für uns noch kein K.-o.-Kriterium. Wenn das Unternehmen vernünftige Ergebnisse schreibt und den Unternehmerlohn verdienen kann, dann kann es funktionieren.“ In diesem Beispiel könne die Bank den Kontokorrentkredit geben, besichert über das Warenlager. Und den Kredit für den Kaufpreis könnte die Bürgschaftsbank zu 80 Prozent besichern, dann sei auch die Hausbank zufrieden.

Tipp: Betriebsübernehmer mit wenig Eigenmitteln sollten frühzeitig ihre Möglichkeiten mit der Bürgschaftsbank diskutieren.

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