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Geschäftsmann im Anzug mit Dynamit in der Hand

Inhaltsverzeichnis

Betriebsprüfer machen Druck

Freie Wahl: Strafanzeige oder Schätzung?

Neue Töne in der Betriebsprüfung: Wo früher verhandelt wurde, drohen die Steuerfahnder heute gleich mit Strafverfahren – falls der Unternehmer nicht spurt. Doch ein Gegenmittel gibt es.

Auf einen Blick:

  • Betriebsprüfer setzen Unternehmer unter Druck, sagt ein Steuerberater: Wer die Schätzung nicht akzeptiert, werde mit einer Strafanzeige bedroht.
  • Das ist gar nicht so schwer, da viele steuerliche Fehler zugleich strafbar sind.
  • Doch das müssen Sie nicht auf sich nicht einfach gefallen lassen: Vor Experten für Strafrecht kuschen auch Finanzbeamte.

Der Laptop für den Sohn? Die Ledertasche für die Ehefrau? Das neue Regal im Wohnzimmer? „Erst einmal als Betriebsausgaben ansetzen“, empfahl bisher so mancher Steuerberater. Schlimmstenfalls werde der Betriebsprüfer des Finanzamts solche Posten wieder streichen – falls sie überhaupt auffallen. Ein Spiel also, bei dem Unternehmer nicht verlieren konnten.

Das scheint sich zu ändern, das Finanzamt spielt nach neuen Regeln: „Betriebsprüfer nutzen solche falschen Angaben immer öfter als Druckmittel, um Steuerschätzungen durchzusetzen“, sagt André Strunz von der Ecovis Steuerberatung in Hannover. Entweder akzeptiere der Unternehmer die Schätzung, oder das Finanzamt eröffne ein Strafverfahren – wegen Steuerhinterziehung.

Die Folgen: schlimmstenfalls vorbestraft

So eine Drohung hat Gewicht. Rein rechtlich handele es sich in solchen Fällen tatsächlich um Steuerhinterziehung, mit allem was dazu gehört: Strafermittlungen, Durchsuchungen, Gerichtsverfahren, Geldstrafe – und am Ende ist der Unternehmer vielleicht sogar vorbestraft. Neu ist das nicht, diese Möglichkeit haben die Finanzämter schon lange. Warum machen sie also erst jetzt davon Gebrauch? „Die Betriebsprüfer stehen unter erheblichem Erfolgs- und Zeitdruck“, berichtet Strunz.

Was wollen die Prüfer erreichen?

Gemessen wird der Erfolg dabei an den zusätzlich vereinnahmten Steuern. Und wie kommen Betriebsprüfer am schnellsten ans Ziel? Jedenfalls nicht, indem sie jeden Beleg mühsam einzeln prüfen und Ausgaben streichen, die nicht nachvollziehbar sind. Schneller und lukrativer ist es für das Finanzamt, die Buchführung teilweise oder vollständig zu verwerfen und stattdessen die Betriebsausgaben zu schätzen. Das führt im Normalfall allerdings zu heftiger Gegenwehr des Steuerpflichtigen, da Schätzungen zu satten Steuernachzahlungen führen. Also zieht sich die Prüfung in die Länge und der Erfolg ist für den Prüfer unsicher – es sei denn, der Fiskus hat ein wirkungsvolles Druckmittel.

Wie gehen die Betriebsprüfer vor?

Und so funktioniert es: „Heute schauen die Betriebsprüfer auch noch die Belege durch, aber mit einem ganz anderen Ziel“, sagt Strunz. Die Beamten suchen gezielt nach Ausgaben, die eindeutig privat veranlasst sind. Die Argumentation der Prüfer: Das war eine private Ausgabe, also wurde hier vorsätzlich die Steuer verkürzt, also handelt es sich um eine Straftat, also ist ein Strafverfahren einzuleiten. Es sei denn, der Unternehmer akzeptiert eine Steuerschätzung.

Dabei gehe es in der Sache oft um Kleinigkeiten, betont Strunz. „Wir hatten einen Fall, in dem ein Unternehmer eine Quittung für eine Damen-Handtasche seiner Frau eingereicht hatte, Wert: 500 Euro.“ Das sei zwar rechtlich durchaus eine Straftat, doch welches Gericht werde sich mit einer solchen Kleinigkeit beschäftigen, falls nicht noch mehr ­hinzukommt? Als Druckmittel genügt so ein Fund allerdings. „Die Betriebsprüfer haben leichtes Spiel, weil sich die Unternehmer mit dem Strafrecht natürlich nicht auskennen“, berichtet der Steuerberater.

So wehren Sie sich gegen Druck machende Betriebsprüfer!

Doch es gibt eine Möglichkeit zur Gegenwehr: „Wir haben kürzlich das erste Mal einen Fachanwalt für Strafrecht in die Schlussbesprechung mit einem Betriebsprüfer mitgenommen“, berichtet Strunz. „Im Vorfeld hatte der Betriebsprüfer mehrfach mit einem Strafverfahren gedroht, aber in der Besprechung war davon plötzlich nicht mehr die Rede.“

Und was kostet der anwaltliche Beistand? „Das hängt natürlich vom Stundensatz ab. Wenn der zum Beispiel bei 200 Euro liegt und es nur um die Schlussbesprechung geht, sollte man mit rund 500 Euro rechnen“, sagt der Steuerberater. „Aber das ist relativ günstig im Vergleich zu einer Steuerschätzung oder einem gerichtlichen Strafverfahren.“

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