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Politik und Gesellschaft

Gebäudetyp E: Wie das Baugewerbe die Eckpunkte bewertet

Bauen ohne Schnickschnack – genau das will der Bund mit dem Gebäudetyp E ermöglichen. Was genau dahinter steckt und was das Baugewerbe zu dem Vorhaben sagt.

3 Min.24.11.2025, 10:22 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Mit dem Gebäudetyp E soll es möglich werden, auf Baustandards zu verzichten, die gesetzlich nicht zwingend sind.
Mit dem Gebäudetyp E soll es möglich werden, auf Baustandards zu verzichten, die gesetzlich nicht zwingend sind. Fotolyse - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Gebäudetyp E: Wie das Baugewerbe die Eckpunkte bewertet. In: /politik-und-wirtschaft/gebaeudetyp-e-wie-das-baugewerbe-die-eckpunkte-bewertet, 24.11.2025, /politik-und-wirtschaft/gebaeudetyp-e-wie-das-baugewerbe-die-eckpunkte-bewertet (abgerufen am: 07.11.2026)

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Auf einen Blick

Das Bundesjustiz- und das Bundesbauministerium haben ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E vorgestellt. Das sieht unter anderem vor, dass ein neuer Vertragstyp geschaffen werden soll.

Der Gebäudetyp E soll dabei helfen, Baukosten zu senken, indem bei Bauprojekten auf nicht zwingend erforderliche Baustandards verzichtet werden kann.

Die Bauwirtschaft begrüßt die Initiative, fordert jedoch eine schnelle Umsetzung.

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Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Über den Gebäudetyp E wird schon seit Längerem diskutiert: Jetzt haben Bundesbauministerium und Bundesjustizministerium gemeinsam ein Eckpunktepapier vorgelegt. Das Ziel: Bauen soll in Deutschland einfacher, günstiger und schneller werden.

Gebäudetyp E: Was in den Eckpunkten steht

Die Ministerien wollen einen Gebäudetyp-E-Vertrag schaffen. Darin sind unter anderem folgende Punkte geplant:

  • Bauparteien sollen künftig die Möglichkeit haben, einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu schließen.
  • Damit sollen sie, „rechtssicher einfachere Baustandards“ vereinbaren können.
  • Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik sollen nicht mehr automatisch zu einem Mangel führen.
  • Der Verbraucherschutz soll mit dem Gebäudetyp-E-Vertrag weiterhin gewährleistet bleiben.
  •  Vereinbaren Bauparteien künftig keinen Gebäudetyp-E-Vertrag, soll es bei den üblichen Standards bleiben.

Außerdem wollen die Ministerien erreichen, dass der Gebäudetyp E auch in der Praxis etabliert wird. Deshalb planen sie flankierende Maßnahmen:

  • Künftig sollen vorhandene Erkenntnisse zum Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden – zum Beispiel, indem Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Außerdem soll eine Best-Practice-Sammlung erstellt werden, die auch Verträge beinhaltet.

Gebäudetyp E: Was Bundesjustiz- und Bundesbauministerium erreichen wollen

Den Ministerien zufolge soll es durch den Gebäudetyp E möglich werden, auf zahlreiche Baustandards zu verzichten – und zwar auf solche Standards, „die gesetzlich nicht zwingend sind“.

Dazu sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: „Bislang wird in Deutschland fast immer nach Goldstandard gebaut.“ Laut der SPD-Politikerin  geht gutes und sicheres Wohnen aber oft auch günstiger. Schließlich brauche nicht jeder eine fünfte Steckdose im Wohnzimmer oder einen Handtuchheizkörper im Bad.

Der geplante Gebäudetyp-E-Vertrag soll laut Hubig „einen praktikablen Weg eröffnen, auf hohe Baustandards zu verzichten“. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass alle Vertragsparteien das auch wollen. „Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, wenn nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wird“, ergänzt Bundesbauministerin Verena Hubertz. Das könne dazu führen, dass eine Planung und Bauausführung gewählt wird, die über den eigentlichen Bedarf hinausgeht.

ZDB zum Gebäudetyp E: „Baurechtlicher Meilenstein“

Das Baugewerbe reagiert positiv auf die vorgestellten Eckpunkte. „Der Gebäudetyp E kann ein wirksames Instrument werden, um Bauen wieder bezahlbar zu machen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Die Voraussetzung sei allerdings, dass der Gebäudetyp E auch „konsequent umgesetzt“ werde.

„Wir brauchen die Freiheit, kostengünstig und innovativ zu bauen, ohne uns in einem Dickicht zum Teil überambitionierter Standards zu verlieren“, sagt er. Dabei gelte selbstverständlich, dass Sicherheit und Qualität oberste Priorität haben müssen.

Pakleppa zufolge ist es ein „baurechtlicher Meilenstein“, dass das Abweichen von „überambitionierten technischen Regeln“ möglich werden soll. Er fordert die Politik auf, schnell zu handeln: „Nach Jahren steigender Baukosten und sinkender Fertigstellungszahlen darf der Gesetzgebungsprozess nicht verschleppt werden.“ Laut dem ZDB-Hauptgeschäftsführer brauchen Bauwillige und die Baubranche Klarheit, „um den Bau-Turbo auch zünden zu können.“

Gebäudetyp E: Wie geht es jetzt weiter?

Bundesjustiz- und Bundesbauministerium wollen sich nun mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden zum Gebäudetyp E austauschen. Auf Grundlage dieser Gespräche sollen dann „praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden“.

Wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen ist, haben die beiden Ministerien bislang nicht bekanntgegeben.

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