Seit dem 5. Dezember ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft. Welche Neuerungen gelten nun? Und welche Unterstützungsangebote für Betriebe gibt es?
Nach dem Beschluss der Bundesregierung fehlte nur noch eine Formalie: Am 4. Dezember wurde die Novelle der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit sind die neuen Regeln seit dem 5. Dezember 2025 in Kraft.
Seit 1993 sind in Deutschland Tätigkeiten mit Asbest grundsätzlich verboten. Die alte Gefahrstoffverordnung sah Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vor. Darauf weisen der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin.Nicht geregelt seien bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen beim Bauen im Bestand gewesen – also zum Beispiel mit asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Hier schaffe die neue Gefahrstoffverordnung nun mehr Klarheit.
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird laut ZDB, HDB, IG Bau und BG Bau ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eingeführt. Das Konzept definiere drei Risikobereiche:
Aufgrund der Farbgebung der Risikobereiche werde das Maßnahmenkonzept auch „Ampel-Modell“ genannt. Mit Hilfe dieses Modells könnten Betriebe für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen. Je höher die Belastung am Arbeitsplatz ist, desto anspruchsvoller müssten die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sein.
Hinweis der Verbände: In der Praxis wird dieses Konzept bereits seit einigen Jahren über die Technische Regel für Gefahrstoffe 910 angewendet.
Die 9 wichtigsten Neuerungen haben beide Arbeitgeberverbände, die Gewerkschaft und die Berufsgenossenschaft für Betriebe zusammengefasst:
Damit Betriebe die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung sicher und rechtskonform umzusetzen können, stellt die BG Bau ihren Mitgliedsunternehmen verschiedene Angebote zur Verfügung:
Weiterführende Infos finden Betriebe auf einer speziellen Themenseite der BG Bau unter www.bgbau.de/asbest. Zudem hat die Berufsgenossenschaft unter 0800/80 20 100 eine kostenfreie Präventionshotline eingerichtet.
Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!