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Foto: handwerk.com

Rote Karte für braune Gesinnung

Handwerker mit Hitlerbart

Kehr(t)wende im Fall Lutz Battke: Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt gegen den rechtsextremen Bezirksschornsteinfeger entschieden.

Von Battke kursieren diverse Fotos im Netz. Die Frisur, das Hitlerbärtchen, die Haltung: Der Mann sieht aus, wie das wahr gewordene Klischee eines Neonazis in einem zweitrangigen Fernsehfilm. Seit mehr als vier Jahren beschäftigen sich Richter mit der Gesinnung des Handwerksmeisters. Die Grundfrage: Darf ein Rechtsextremist den staatlichen Auftrag erfüllen, den ein Bezirksschornsteinfegermeister hat?

Aktuell haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes eine Entscheidung aus dem Jahre 2008 bestätigt. Damals hatte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Battkes Bestellung zum Bezirksschornsteinfeger widerrufen. Die Begründung: Für die Ausübung dieses Berufes mangele es ihm an „persönlicher Zuverlässigkeit“. Zwischenzeitlich hatte Battke zweimal erfolgreich gegen die Entscheidung geklagt.

Nächste Seite: Battke ehrt öffentlich Mörder.

Antisemitische Grundhaltung

Unter anderem hatte sich Battke über Jahre aktiv an der öffentlichen Ehrung der Mörder des früheren deutschen Außenministers Walther Rathenau beteiligt. Und damit habe der Handwerksmeister – so das Bundesverwaltungsericht – zum Ausdruck gebracht, dass für ihn "selbst schwerste und zudem antisemitische Straftaten billigenswert und die Täter gar verehrungswürdig seien".

Walther Rathenau war in der Weimarer Republik das Ziel hasserfüllter antisemitischer Hetzkampagnen. Mit einer Kranzniederlegung auf einer der "Totenehrungen" der Mörder Rathenaus in Bad Kösen (Burgenlandkreis) habe Battke "die nationalsozialistische Wertung des Rathenau-Mordes übernommen", schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einer Pressemitteilung.

Die Billigung der Ermordung eines Menschen wegen seines jüdischen Glaubens und die Ehrung der Mörder offenbare "eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte". Und das sei für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von "unmittelbarer Relevanz". Denn: Die Eigentümer von Wohnungen müssen einem Bezirksschornsteinfegermeister den Zutritt zu ihren Wohnungen gestatten.

Nächste Seite: Über Jahre aktiv als Jugendtrainer in seinem Ort.

Trainer der F-Jugend

Battke ist seit 2004 Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat von Laucha und seit 2007 Mitglied der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandkreises. 2005 kandidierte er als unabhängiger Kandidat auf der Landesliste der NPD Sachsen-Anhalt für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Als Bezirksschornsteinfegermeister war er zuletzt für einen Kehrbezirk im Burgenlandkreis zuständig. Battke ist zwischenzeitlich auch deshalb in die Schlagzeilen geraten, weil er über Jahre Jugendliche des Fußballvereins BSC 99 Laucha trainiert hat. Er selbst sieht sich offenbar als Opfer einer Medienkampagne gegen ihn.

Dass der Rechtsstaat ein deutliches Zeichen gesetzt habe, sagt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Thomas Pleye: „Rechtsextremes Gedankengut muss von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht geduldet werden. Als Schornsteinfeger bekleidet man ein quasi öffentliches Amt und nimmt hoheitliche Aufgaben für das Land war. Aus unserer Sicht ist Verfassungstreue da eine Grundvoraussetzung. Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt.“

BVerwG 8 C 28.11 - Urteil vom 7. November 2012

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(sfk)

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