Auf einen Blick:
- Damit Handwerker die Umrüstförderung ihrer Nutzfahrzeuge nutzen können, muss ihr Betrieb in einer bestimmten Stadt beziehungsweise Region liegen.
- Die Förderung können Handwerker seit Jahresanfang bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen beantragen. Allerdings ist die Förderung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
- Problem: Handwerker müssen sich für ein Stickoxidminderungssystem entscheiden, dass über eine Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt verfügt. Die sind auf dem Markt aber noch nicht verfügbar.
- Aktuell liegt die Förderung bei 60 Prozent der Umrüstkosten. Zudem ist sie bis Ende Mai auf maximal 3.800 Euro beziehungsweise 5.000 Euro gedeckelt. Der Förderrichtlinie zufolge sinken die Förderbeträge im Juni 2019.
- Das Bundesverkehrsministerium plant, die Förderung aber noch einmal anzuheben. Voraussetzung: Die EU-Kommission muss grünes Licht geben.
Die gute Nachricht kam kurz vor Weihnachten: Das Bundesverkehrsministerium will die Umrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen ab 2019 mit zunächst 333 Millionen Euro fördern.
Die Förderung richtet sich an Halter von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,8 und 7,5 Tonnen. Förderberechtigt sind Betriebe
- deren Sitz in einer der 65 Städte liegt, die einen Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter haben
- oder deren Sitz in einem Landkreis liegt, der an eine der 65 Städte angrenzt
- oder die mindestens 25 Prozent ihres Umsatzes oder ihrer Aufträge in einer betroffenen Stadt erzielen.
„Diese Fördermaßnahme ist grundsätzlich zu begrüßen“, meint Thomas Peckruhn, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Aus eigener Erfahrung weiß der Kfz-Meister aus Sachsen-Anhalt, der mehrere Autohäuser in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen führt, dass viele Kunden schon sehnsüchtig auf eine Nachrüstlösung für ihren Diesel warten. „Gerade für Fahrzeuge mit der jüngsten Euro-5-Generation macht eine solche Hardware-Umrüstung Sinn“, sagt Peckruhn. Außerdem sei sie technisch machbar und deutlich unschädlicher als ein Software-Update.
Noch keine Hardware verfügbar
Trotzdem kann Peckruhn die Wünsche seiner Kunden derzeit nicht erfüllen. Denn aktuell gibt es kein Nachrüstsystem zur Stickoxidminderung mit einer Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Genehmigt werden jedoch nur Förderanträge, die diesen Nachweis enthalten. Das soll sicherstellen, dass die umgerüsteten Dieselfahrzeuge künftig bis zu 85 Prozent an Stickoxiden einsparen.
Die Förderung kann schon beantragt werden
Obwohl es die erforderlichen Bauteile noch gar nicht gibt, können Handwerker die Förderung schon seit dem 1. Januar dieses Jahres beantragen. Die dafür nötigen Formulare gibt es als Download auf der Website der für die Förderungen zuständigen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. Entscheiden wird die Behörde laut Bundesverkehrsministerium über die Anträge jedoch erst, wenn dort alle Antragsunterlagen vorliegen – also auch die Allgemeine Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems.
Wann solche Hardware-Lösungen auf den Markt kommen, ist unklar. Der Hersteller HJS Emission Technology rechnet damit, dass er im zweiten Quartal dieses Jahres Nachrüstsysteme auf den Markt bringen kann. Wettbewerber Baumot hingegen hat nach eigenen Angaben bereits im September letzten Jahres entsprechende Anträge beim KBA eingereicht. „Mit der Festlegung der technischen Vorschriften für die Hardware-Nachrüstung durch das Bundesverkehrsministerium Ende 2018 steht einer Genehmigung der Anträge nun nichts mehr im Wege“, ist der Hersteller überzeugt. Doch das KBA sieht das offenbar anders. Bislang lägen noch keine vollständigen Anträge vor, teilt das KBA mit. Sobald das der Fall sei, könne die Behörde innerhalb von etwa drei Wochen eine Genehmigung erteilen.
Die aktuelle Höhe der Förderung
Unklar ist allerdings auch noch die Höhe der Förderung. Zwar hatte die Bundesregierung 2018 dem Handwerk 80 Prozent der Förderung in Aussicht gestellt. Doch die Förderrichtlinien des Bundesverkehrsministeriums setzen die Zuschuss deutlich niedriger an: auf 60 Prozent der Nachrüstkosten, höchstens jedoch 3.800 Euro für Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen und 5.000 Euro für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Noch weniger soll es sein, wenn der Förderantrag nach dem 31. Mai 2019 eingeht: Dann gibt es einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro (unter 3,5 Tonnen) beziehungsweise 4.000 Euro (ab 3,5 Tonnen).
Wird die Förderung noch angehoben?
Das könnte sich noch einmal ändern: „Für die Umrüstung von Liefer- und Handwerker-Fahrzeugen soll die Förderung nach der erforderlichen Notifizierung bei der EU-Kommission künftig 80 Prozent betragen“, teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Wann es die höhere Förderung geben wird, ist unklar. Das hänge von der Europäischen Kommission ab, so das Ministerium.
Klar ist allerdings Folgendes: Handwerker, die die Förderung schon jetzt beantragen, können nicht von der höheren Förderung profitieren. „Für die Festlegung der anzuwendenden Förderquote ist der Zeitpunkt der Antragsstellung (…) maßgeblich“, so die Begründung des Ministeriums. Doch sollten Handwerker deshalb noch warten? „Für Fahrzeuge, bei denen sich eine Ersatzbeschaffung noch nicht lohnt, macht es absolut Sinn, die Förderung schon jetzt in Anspruch zu nehmen“, sagt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn angesichts drohender Fahrverbote. Denn die Hardware-Umrüstung wirke sich positiv auf den Restwert des Fahrzeugs aus.
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