Inflationsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für Mitarbeitende sind möglich. Die Auszahlung muss bis Ende 2024 erfolgen.
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Inflationsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für Mitarbeitende sind möglich. Die Auszahlung muss bis Ende 2024 erfolgen.

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3.000 Euro steuerfrei: So sollen Chefs die Inflationsprämie auszahlen

Arbeitgeber dürfen Mitarbeitenden bald steuerfrei bis zu 3.000 Euro Inflationsprämie zahlen. Nun gibt es Details, zum Beispiel eine Frist bis 2024. Doch es bleiben Fragen.

Auf einen Blick:

  • Erste Details der Inflationsprämie: Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten den Zuschuss von bis zu 3.000 Euro steuerfrei bis Ende 2024 zahlen. Steuerfrei wäre er jedoch nur, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt wird. Bundestag und Bundesrat sollen im Herbst ein entsprechendes Gesetz verabschieden.
  • Die Zahlung der Inflationsprämie soll freiwillig erfolgen. Viele Fragen sind allerdings noch offen, zum Beispiel: Wie freiwillig ist die Auszahlung, wenn sie Teil des Tarifvertrags wird? Was ist mit Arbeitnehmern, die nicht in der Gewerkschaft sind? Und: Haben Gesellschafter- Geschäftsführer, Minijobber und mitarbeitende Angehörigen Anspruch auf die Prämie?
  • Zwei Chefs aus dem Handwerk sehen die Prämie mit gemischten Gefühlen: Hilfe sei notwendig, aber schwierig. Es gibt Klärungsbedarf.
  • Sie wollen als Arbeitgeber nicht auf die Inflationsprämie warten – oder können sie sich nicht leisten? Es gibt andere Möglichkeiten, wie Sie ihre Mitarbeitenden sofort finanziell entlasten.

Anfang September hat die Bundesregierung die Einführung einer steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsprämie angekündigt. Genauer: Die Regierung hat die Arbeitgeber dazu aufgefordert, ihren Mitarbeitenden eine solche Prämie freiwillig zu zahlen. Bis zu einer Höhe von 3.000 Euro werde der Bund dafür auf Steuern und Sozialabgaben verzichten.

Nun nennt der Spiegel erste Details aus dem Bundesfinanzministerium.

Geplant: So sehen die ersten Details zur Inflationsprämie aus

Wie der Spiegel berichtet, hat das Bundesfinanzministerium folgende Pläne für die freiwillige Zahlung:

  • Arbeitgeber können die Prämie bis zum 31. Dezember 2024 steuerfrei auszahlen. 
  • Es soll sich um einen Steuerfreibetrag handeln. Das würde bedeuten, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden auch höhere Prämien zahlen dürften. Zahlt ein Arbeitgeber zum Beispiel 3.500 Euro, blieben 3.000 Euro steuerfrei; nur für den Restbetrag von 500 Euro würden Steuern fällig.
  • Arbeitgeber können die Zahlung individuell mit Mitarbeitenden vereinbaren, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag.
  • Voraussetzung für die Steuerbefreiung: Die Zahlung muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird.
  • Ein besonderer Nachweis sei nicht erforderlich, dass es sich tatsächlich um einen Ausgleich für Preissteigerungen handelt.
  • Arbeitgeber müssten bei der Zahlung nur in der Buchhaltung deutlich machen, dass sie im Zusammenhang mit den Preissteigerungen steht. Zum Beispiel würde ein entsprechender Hinweis auf dem Überweisungsträger in der Lohnabrechnung genügen.

Wie der Spiegel weiter berichtet, will sich die Bundesregierung am 28. September mit einem entsprechenden Gesetzentwurf beschäftigen. Anschließend müssten im Herbst Bundestag und Bundesrat darüber beraten.

Update 22.02.2023: Alle wichtigen Infos zur Inflationsprämie finden Arbeitgeber jetzt hier: Diese 10 Steuerfallen der Inflationsprämie sollten Sie kennen.

Offene Fragen: Abwarten, bevor Sie die Inflationsprämie zahlen!

Vorsicht, falls Ihre Mitarbeitenden Sie jetzt nach der Inflationsprämie fragen. Bis das Gesetz verabschiedet wird, steht nichts fest. Zudem sind noch viele Fragen offen:

  • Dürfen Arbeitgeber bereits geleistete Sonderzahlungen rückwirkend auf die Inflationsprämie anrechnen? Bei der Corona-Prämie war das möglich, allerdings nur für Zahlungen, die nach dem Februar 2020 geleistet wurden.
  • Wie freiwillig ist die Zahlung der Prämie für einzelne Arbeitgeber, wenn sie Bestandteil eines Tarifvertrags wird? Was bekommen in diesem Fall Beschäftigte, die nicht in der Gewerkschaft sind? Und was gilt für nicht tarifgebundene Arbeitgeber – auch in dem Fall, dass ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird?
  • Ist bei Zahlungen ohne Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eine schriftliche Vereinbarung erforderlich, aus der hervorgeht, dass es sich um eine Ausgleichsprämie für die Inflation handelt? Dies war bei der Corona-Prämie nötig.
  • Können Arbeitgeber Mitarbeitenden die Inflationsprämie als Weihnachts- oder Urlaubsgeld auszahlen, wenn die Beschäftigten keinen Rechtsanspruch auf solche Leistungen haben?
  • Können Gesellschafter-Geschäftsführer die Inflationsprämie ebenfalls steuerfrei erhalten? Bei der Corona-Prämie hatte das Bundesfinanzministerium 2020 zumindest vor einer verdeckten Gewinnausschüttung gewarnt, falls „für die Zahlung keine überzeugenden betrieblichen Gründe vorliegen, sondern eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis“.
  • Haben Minijobber und mitarbeitende Angehörige Anspruch auf einen steuerfreien Inflationsbonus?
  • Kann die Prämie in mehreren Schritten ausgezahlt werden? Bei der Corona-Prämie war das möglich.

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Wie würde sich die Inflationsprämie finanziell auswirken?

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass eine steuerfreie Einmalzahlung von 3.000 Euro für einen Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt von 49.200 Euro einen Lohnzuwachs von 6,1 Prozent bedeute. Für Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen fiele der prozentuale Anstieg deutlich höher aus, „sie würden überproportional entlastet“. Der Ansatz habe sich bei der Corona-Prämie bewährt. Er könne dazu beitragen, eine Lohn-Preis-Spirale zu verhindern.

Für die bereits belasteten Arbeitgeber führe die Zahlung allerdings zu einem „weiteren Kostenschub“. Sie habe aber den Vorteil, dass es sich nicht um eine dauerhafte Lohnerhöhung handelt. Daher sieht das IW die Tarifparteien gefragt: „Sie müssen branchenspezifische Lösungen finden und die Höhe von Einmalzahlungen betrieblich differenzieren.“

Handwerk: „Wir werden unsere Mitarbeiter nicht im Regen stehen lassen“

Im Handwerk sieht man die Inflationsprämie mit gemischten Gefühlen:

Marko Faber, Metallbau: „Wir werden unsere Mitarbeiter nicht im Regen stehen lassen“

„Die Frage nach Lohnerhöhungen kam sofort, als die Politik die 3.000 Euro Inflationsprämie angekündigt hat“, berichtet Marko Faber, Landesinnungsmeister im Metall-Handwerk in Sachsen-Anhalt. Faber ist geschäftsführender Gesellschafter der Metec GmbH in Raßnitz mit 55 Mitarbeitenden. Unterstützung für die Mitarbeitenden sei wahrscheinlich notwendig. „Aber wenn ich jedem 3.000 Euro zahle, sind das mal eben 150.000 Euro.“  Nichts zu zahlen sei für ihn jedoch keine Lösung, sagt Faber. „Wir werden das irgendwie machen und unsere Mitarbeiter nicht im Regen stehen lassen. Aber die Betriebe müssen auch überleben und können das nicht alles alleine auffangen.“

Matthias Winter, Tischler: „Wir brauchen eine Tariflösung“

Für Tischlermeister Matthias Winter ist der Weg über den Tarifvertrag die richtige Lösung. Winter führt in Bremen einen Vier-Mann-Betrieb, ist Landesinnungsmeister und im Bundespräsidium von Tischler Schreiner Deutschland aktiv: „Wir werden als Bundesverband mit den Sozialpartnern besprechen, ob man die steuerfreie Inflationsprämie von 3.000 Euro nicht sinnvoll in den Tarifvertrag einbauen kann, um alle Mitarbeiter finanziell zu entlasten.“

3 Tipps: Alternativen zur Inflationsprämie für Arbeitgeber

Viele Handwerksbetriebe und andere Arbeitgeber kämpfen selbst mit den hohen Energiekosten und Materialpreisen. Dennoch wollen sie ihre Mitarbeitenden schnell entlasten – und nicht auf die Inflationsprämie warten. Es gibt Alternativen:

  1. Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse: Unterstützen Sie Ihr Team im Kampf gegen die hohen Spritpreise. 5 Tipps, vom Fahrtkostenzuschuss bis zum Jobticket, finden Sie in diesem Artikel.
  2. Steuerfreie Gehaltsextras: Mehr Netto vom Brutto hilft auch gegen die gestiegenen Preise. 15 Gehaltsextras finden Sie in diesem Artikel.
  3. E-Bikes für Ihr Team: Als Diensträder geleast kosten E-Bikes wenig pro Monat. Ihre Mitarbeitenden sparen Spritkosten und dürfen die Räder sogar privat nutzen. Alle Infos finden zum E-Bike-Leasing lesen Sie hier.

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