Zimmerermeister Christian Lellau aus Sachsen-Anhalt ist einer der vier Finalisten beim „Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel 2020“. Mit dem Preis werden seit 2006 Unternehmer ausgezeichnet, die mit der staatlichen Bürokratie zu kämpfen haben und mit ihrem Fall Verbesserungen anregen.
Lellau ist nominiert, weil er seit Langem auf einen Missstand aufmerksam macht: Der Zimmerermeister und geprüfte Bautechniker hat durch seine Ausbildung die Qualifikation erworben, Bauvorlagen zu erstellen. Doch von seinem Wissen kann er nicht im gleichen Maß Gebrauch machen wie Handwerkskollegen andernorts. Denn in neun Bundesländern dürfen Handwerksmeister in Baugenehmigungsverfahren die sogenannte Kleine Bauvorlagenberechtigung einreichen. In Sachsen-Anhalt geht das jedoch nicht. Dort müssen Bauherren hierfür einen Architekten oder Ingenieur beauftragen.
Der Zimmerermeister macht sich deshalb für eine Änderung der Vorgaben stark und hat eine Debatte im sachsen-anhaltinischen Landtag angestoßen. Sein Engagement wird jetzt mit der Nominierung belohnt. Ob er sich im Rennen um den mit 50.000 Euro dotierten Preis durchsetzt, bleibt abzuwarten. Mit Bäckermeister Holger Linden aus Rheinland-Pfalz ist noch ein weiterer Handwerker unter den Nominierten.
Nach Angaben der Stiftung soll die Preisverleihung 2021 stattfinden, der diesjährige Gewinner soll aber vorab bekannt gegeben werden.
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