Foto: Rido - stock.adobe.com
Bote mit weißem Transporter liefert Pakete aus

Inhaltsverzeichnis

Bauvertragsrecht

Mängelhaftung: Was gilt, wenn der Lieferant aus dem Ausland kommt?

Handwerker haben bei mangelhaftem Material gegenüber ihrem Lieferanten Anspruch auf die Ein- und Ausbaukosten. Gilt das auch, wenn der Lieferant aus dem Ausland kommt?

Auf einen Blick:

  • Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt die freie Vertragswahl.
  • Schließen Handwerker mit einem ausländischen Lieferanten einen Vertrag, muss deshalb nicht zwingend deutsches Recht zur Anwendung kommen.
  • Handwerker profitieren daher nicht unbedingt von ihren neuen Rechten, die sie durch die Änderungen bei der Mängelhaftung seit Jahresanfang haben.
  • Ob deutsche Gerichte bei einem möglichen Rechtsstreit zuständig sind, können Handwerker anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten herausfinden.

Bei fehlerhaftem Material hatten Handwerker gegenüber Lieferanten bislang nur Anspruch auf Materialersatz. Das hat sich mit dem neuen Bauvertragsrecht zum 1. Januar 2018 grundlegend geändert. Denn seither haben Handwerker auch Anspruch auf die Kosten für Ein- und Ausbau – zumindest dann, wenn die Lieferanten aus Deutschland kommen. Beziehen Handwerker ihr Material aus dem Ausland, nutzen ihnen die neuen Rechte nicht unbedingt.

Was freie Rechtswahl bei grenzüberschreitenden Verträgen bedeutet

„Nach internationalem Privatrecht (IPR) können die Vertragsparteien frei wählen, welches Recht gelten soll“, erklärt Baurechtler Manfred Raber das Problem. Das bedeutet: Schließt ein deutscher Handwerker beispielsweise einen Vertrag mit einem italienischen Lieferanten, könnten sich die Vertragsparteien entweder auf die Anwendung des deutschen oder des italienischen Rechts einigen.

„In der Regel setzen sich die Lieferanten bei der Rechtswahl durch“, sagt der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Entscheidet sich der Lieferant für das italienische Recht, müssen diese Regeln grundsätzlich angewendet werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist in so einem Fall grundsätzlich die italienische Justiz zuständig. Das gilt auch, wenn sich das vom Handwerker verbaute Material später als mangelhaft erweist. „Handwerker können sich dann nicht auf ihre Rechte beziehen, die sie durch die Reform der kaufrechtlichen Mängelhaftung bekommen haben“, betont der Rechtsanwalt.

Anders kann die Sache aussehen, wenn der ausländische Hersteller eine Niederlassung in Deutschland hat. „Dann bieten Lieferanten vielleicht freiwillig das deutsche Recht an“, sagt Raber.

So lassen sich Rechts- und Gerichtsstand eines Lieferanten erkennen

Doch woran können Handwerker bei Vertragsabschluss überhaupt erkennen, welches Recht gilt? „Das steht in der Regel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Website des Herstellers“, sagt Raber. Darin sei meist auch der Gerichtsstand angeben – also der Ort, des zuständigen Gerichts.

Fehlen die Angaben zum Rechts- und Gerichtsstand in den AGB, greift automatisch das internationale Privatrecht. Das sieht für einen solchen Fall vor, dass Kaufverträge über bewegliche Sachen dem Recht des Staates unterliegen, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Auch interessant:

Mängelhaftung: Das ändert sich bei Aus- und Einbaukosten

2018 tritt die vom Handwerk langersehnte Reform der Mängelhaftung in Kraft. Doch unter welchen Umständen können Betriebe davon profitieren und welche Kosten sind abgedeckt? Ein Überblick.
Artikel lesen

Keine Ruhe bei der Mängelhaftung: Was Sie jetzt wissen müssen!

Die Reform der Mängelhaftung sollte Handwerker aus der Haftungsfalle befreien. Doch Lieferanten können die neuen Regeln durch AGBs aushebeln. Und das Handelsgesetz macht es Betrieben schwer, ihr Recht durchzusetzen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Oder Chinesisch, Japanisch, Norwegisch: die deutsche Entwicklung Deepl übersetzt Texte mit Hilfe von KI.

Digitalisierung + IT

Deepl ausprobiert: Schöner übersetzen mit KI?

Im Kontakt mit Kunden oder Lieferanten aus dem Ausland können Online-Übersetzer auch für Handwerker praktisch sein. Deepl hat uns zuletzt besonders überzeugt.

    • Digitalisierung + IT
Wie gut ist Ihr Versicherungsschutz, wenn Diebe Ihr Werkzeug aus dem Firmenwagen stehlen?

Werkzeug

So sichern Sie Ihr Werkzeug ab - unterwegs und auf der Baustelle

Handwerker transportieren täglich hohe Werte. Wie gut sind Werkzeuge und Material unterwegs gegen Diebstahl oder Unfall versichert? 10 Fragen und Antworten.

    • Werkzeug, Unternehmensfinanzierung, Fuhrpark
Voraussetzung für Kurzarbeit: Ab dem 1. Juli muss wieder mindestens ein Drittel der Beschäftigten von Entgeltausfall betroffen sein.

Recht

Aus alt wird neu: Das gilt jetzt bei der Kurzarbeit

Zum 30. Juni 2023 liefen die Sonderregeln für die Kurzarbeit aus. Jetzt gelten wieder die alten Regeln. Hier sind die wesentlichen Änderungen auf einen Blick.

    • Recht, Arbeitsrecht
Starke Unterstützung für die Azubis: Firmenchef Helge Zink (rechts), Ausbilder Aljoscha Raschke (Mitte) und Vertriebsleiter Nicolas Busch (links)

Personal

Bewerber aus dem Ausland? „Das Gespräch war beeindruckend!“

Was tun, wenn die Bewerbungen immer weniger und schlechter werden? Dieser Handwerksbetrieb gewinnt jetzt Azubis und Fachkräfte im Ausland.

    • Personal