Ungleiche Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge: Durch die Anhebung der Midijob-Grenze müssen Arbeitgeber laut BIV Mehrkosten in Höhe von 500 Millionen Euro stemmen.
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Ungleiche Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge: Durch die Anhebung der Midijob-Grenze müssen Arbeitgeber laut BIV Mehrkosten in Höhe von 500 Millionen Euro stemmen.

Inhaltsverzeichnis

Energiekosten

Midijob-Grenze steigt: Midijobs werden für Arbeitgeber teurer

Die Midijob-Grenze wird zum Jahreswechsel erneut angehoben. Der Bund will Arbeitnehmer dadurch entlasten, doch für Arbeitgeber steigen die Kosten.

Erst im Oktober ist die Midijob-Grenze von 1.300 auf 1.600 Euro im Monat gestiegen. Inzwischen haben Bundestag und Bundesrat eine weitere Anhebung beschlossen: Zum 1. Januar 2023 wird die Midijob-Grenze auf 2.000 Euro im Monat angehoben.

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Was soll die erneute Anhebung der Midijob-Grenze?

Die Maßnahme ist Teil des Dritten Entlastungspaket. Damit will der Bund Midijobber angesichts der hohen Preissteigerungen bei den Energiekosten entlasten – und zwar in Form niedriger Sozialversicherungsbeiträge.

Im sogenannten Übergangsbereich werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Lasten für Sozialversicherungsbeiträge werden anders verteilt:

  • Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt zu Beginn des Übergangsbereichs – also bei einem Brutto-Lohn von 520,01 Euro – null Euro. Zur Obergrenze hin steigt der Arbeitnehmeranteil dann gleitend auf den regulären Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von rund 20 Prozent.
  • Der Arbeitgeberbeitrag liegt zu Beginn des Übergangsbereichs bei 28 Prozent – also genauso wie bei einem Minijob. Gleitend zur Obergrenze hin fällt er auf den regulären Arbeitgeberanteil ab.

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Was bedeutet die neue Obergrenze für Arbeitgeber finanziell?

Das Bundesarbeitsministerium hat für handwerk.com ausgerechnet, wie sich die Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch die Anhebung der Midijob-Grenze verändern. Die Zahlen zeigen, dass die finanzielle Belastung für Betriebe ab dem 1. Januar 2023 steigt:

Beschäftigte hingegen werden ab 2023 an bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet – insgesamt um 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, wie aus dem verabschiedeten Gesetzentwurf hervorgeht. Für die einzelnen Beschäftigten bedeutet das folgendes:

Was sagt das Handwerk zu der Maßnahme aus dem Entlastungspaket?

Schon im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses kam massive Kritik aus dem Handwerk. Es sei „ärgerlich und unverständlich, wenn inmitten dieser historischen Krisenzeiten die Bundespolitik zusätzliche Kosten und Bürokratiebelastungen für Unternehmen initiiert“, sagte Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich vom Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV). Midijobber würden bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet, während der Bund die Kosten auf die Unternehmen umlege. Dem BIV zufolge kommen auf Arbeitgeber Mehrkosten in Höhe von 500 Millionen Euro zu.

Ähnliche Kritik kam auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Kritsch aus Arbeitgebersicht sei zudem die Abkehr vom Grundsatz der Parität.

Was kostet die Anhebung der Midijob-Grenze?

Die Anhebung der Midijob-Grenze führt allerdings nicht nur zu einer finanziellen Belastung der Arbeitgeber, sie hat auch Folgen für die Sozialversicherung. Das Bundesarbeitsministerium geht von Mindereinahmen in Höhe von 0,8 Milliarden Euro pro Jahr aus. Die Rentenversicherung dürfte das am stärksten treffen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Hier rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von rund 0,4 Milliarden Euro.

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