Die Arbeitswelt verändert sich stetig. Deshalb sollten sich die Mitarbeiter weiterbilden, um neuen Anforderungen etwa durch die Digitalisierung der Gesellschaft gewachsen zu sein.
Um Betriebe hier besser zu unterstützen, haben Bundestag und Bundesrat jetzt im „Arbeit-von-morgen“-Gesetz etliche Neuerungen auf den Weg gebracht, die die Weiterbildung von Beschäftigten stärker fördern.
Kleine Unternehmen werden künftig von der Bundesagentur für Arbeit so unterstützt:
- Kleinstunternehmen (unter10 Beschäftigte): Lehrgangskosten bis zu 100 Prozent, Zuschuss zum Lohn bis zu 85 Prozent.
- Kleine und mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte): Weiterbildungskosten und Zuschuss zum Lohn jeweils bis zu 60 Prozent, wenn mindestens jeder zehnte Beschäftigte eine Weiterbildung braucht. Bei Mitarbeitern ab 45 oder mit Behinderung können Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent gefördert werden.
- Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung oder einen entsprechenden Tarifvertrag, ist zudem eine um fünf Prozentpunkte höhere Förderung für Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt möglich.
Außerdem soll für Arbeitgeber ab 2021 das Beantragen der Förderung vereinfacht werden. In Sammelanträgen können dann die Arbeitsentgeltzuschüsse und die Erstattung der Weiterbildungskosten zusammen beantragt werden. Auch kürzere Maßnahmen sollen förderfähig werden: Galt bislang eine Mindestdauer von 161 Stunden, wird diese auf 121 Stunden reduziert.
Die zunächst befristet eingeführte assistierte Ausbildung ist weiterhin möglich. Dabei erhalten sowohl die Auszubildenden als auch der Betrieb Unterstützung, um die Einstiegschancen für Jugendliche mit schlechten Zeugnissen oder ohne Schulabschluss zu erhöhen.
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