Laut dem Bundesinnungsverband gibt es eine Tarifeinigung im Schornsteinfegerhandwerk. Was ab 1. Mai 2025 für Betriebe und Beschäftigte gelten soll.
Die Tarifvertragsparteien im Schornsteinfegerhandwerk haben Anfang Mai auf einen neuen Bundestarifvertrag unterzeichnet. Das teilt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) mit, der die Arbeitgeberseite in den Tarifverhandlungen vertreten hat.
Laut dem Bundesinnungsverband hat der neue Tarifvertrag eine Laufzeit von zwei Jahren und soll rückwirkend zum 1. Mai 2025 gelten. Der mit dem Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger geschlossene Vertrag sehe folgende Regelungen vor:
„Mit dem aktuellen Tarifabschluss möchten wir als Arbeitgeber Nachwuchskräfte in unserem Handwerk fördern und für die Meisterqualifikation motivieren“, sagt BIV-Präsident Alexis Gula. Vorteile sieht er auch in der Verschlankung der Lohngruppen, denn das verringere den bürokratischen Aufwand in den Betrieben.
Vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger, der in den Tarifverhandlungen die Arbeitnehmerseite verhandelt hat, gibt es noch keine Stellungnahme zur Tarifeinigung im Schornsteinfegerhandwerk.
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