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Fensterputzer

Ende des Tarifstreits

Gebäudereiniger-Handwerk: Das sieht der neue Tarifvertrag vor

Der Streit ist beigelegt: Die Tarifpartner im Gebäudereiniger-Handwerk haben sich auf einen neuen Rahmentarifvertrag geeinigt. Das sind die wichtigsten Eckpunkte.

Seit August haben der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) um einen neuen Tarifvertrag gerungen. Jetzt haben sie einen Abschluss erzielt.

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Den bisherigen Tarifvertrag hatte der BIV gekündigt. Als Grund nannte er eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts über Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte.

„Besonders wichtig ist uns, dass wir das Urteil des Bundesarbeitsgerichts integriert haben“, freute sich Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer für den BIV. Künftig erhalten alle Beschäftigten einen Belastungszuschlag von 25 Prozent ab Überschreitung der 8. Arbeitsstunde. Zudem werde das Weihnachtsgeld Verhandlungsgegenstand für die Lohnrunde 2020, so Kloevekorn.

Weitere Details der Einigung im Tarifstreit nennt die IG Bau:

  • Der einheitliche Nachtzuschlag liegt künftig bei 30 Prozent.
  • An Sonn- und Feiertagen soll es einen Aufschlag von 80 Prozent geben.
  • Wer am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie an Neujahr und am 1. Mai arbeitet, soll künftig Zuschläge von 200 Prozent des Lohns erhalten.
  • Industriereiniger sollen künftig 75 Cent pro Stunde extra bekommen, das gelte auch für die Maschinenreinigung.
  • Von 2021 an soll es für alle Beschäftigten einen einheitlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen auf Vollzeitbasis geben.
  • Beschäftigte sollen 2019 und 2020 wahlweise Heiligabend oder den Silvestertag als bezahlten Arbeitstag frei bekommen. Wer dennoch arbeitet soll für diesen Tag einen 150-prozentigen Lohnzuschlag erhalten.

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