Ab 2026 sollte es Steuerbescheide nur noch ausnahmsweise in Papierform geben. Nun hat der Gesetzgeber den Start verschoben – und eine Ehegatten-Regelung ergänzt.
Eigentlich sollten digitale Steuerbescheide ab Januar 2026 zum neuen Standard werden (wir berichteten). Doch nun hat der Bundesrat kurz vor Weihnachten noch einer kurzfristigen Gesetzesänderung zugestimmt: Die neuen Regeln zur digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden sollen die Finanzämter erst ab dem 1. Januar 2027 anwenden. Wer seine Steuererklärung elektronisch einreicht, soll den Bescheid dann online abrufen. Das betrifft auch alle selbstständigen Handwerker, da sie als Steuerzahler mit Gewinneinkünften zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind.
Die Begründung des Gesetzgebers: Steuerpflichtige sollen dadurch mehr Zeit erhalten, sich auf die neue Regelung einzustellen.
Die folgenden Regeln verschieben sich nun um ein Jahr:
Bei digitalen Steuerbescheiden für gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner genügt es künftig, wenn einem der beiden der Bescheid zugeht und er darüber informiert wird.
Bisher erteilte die Finanzverwaltung Ehegatten für die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden noch einen einmaligen Einwilligungscode. Diesen Code musste der Ehegatte dem Inhaber des ELSTER-Benutzerkontos für die gemeinsame Bekanntgabe zur Verfügung stellen. Die Übersendung eines Codes soll entfallen.
Tipp: Wünscht ein Ehegatte keine digitalen Bescheide, muss er die postalische Bekanntgabe beantragen. Dann wird der Bescheid beiden Ehegatten postalisch zugesandt.
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