Verklickt bei der elektronischen Steuererklärung? Solche Fehler kann das Finanzamt nicht sofort erkennen – und muss sie daher auch nicht von sich aus korrigieren.
Foto: pixelliebe - stock.adobe.com
Verklickt bei der elektronischen Steuererklärung? Solche Fehler kann das Finanzamt nicht sofort erkennen – und muss sie daher auch nicht von sich aus korrigieren.

Steuern

Elster: "Verklicken" bei der Steuererklärung kann teuer werden

Wer bei der elektronischen Steuererklärung Daten importiert, sollte den Steuerbescheid sofort prüfen: Datenfehler muss das Finanzamt später nicht mehr ändern.

Der Fall: Ein Ehepaar gab in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an. Die Steuerdaten hatte es auf dem PC in jahrgangsweise sortierten Ordnern gespeichert. Im Herbst 2019 importierte es die Daten mit dem Programm "MeinElster" in die Steuererklärung. Das Finanzamt erließ daraufhin einen Steuerbescheid.

Sechs Monate später bemerkte das Paar, dass es versehentlich Daten aus dem Jahr 2017 statt aus 2018 importiert hatte. Es bat das Finanzamt um eine Korrektur des Bescheids, da die Mieteinnahmen im Jahr 2018 niedriger waren als im Jahr 2017. Das Finanzamt und auch das niedersächsische Finanzgericht lehnten die Änderung des Bescheids ab, da die vierwöchige Einspruchsfrist längst abgelaufen war.

Das Urteil: Auch der Bundesfinanzhof verweigerte dem Ehepaar die Korrektur des Steuerbescheids:

  • Gemäß § 173a der Abgabenordnung ist eine Änderung bei Schreib- und Rechenfehlern eines Steuerzahlers möglich. In diesem Fall hatte sich das Ehepaar jedoch nicht verschrieben oder verrechnet, sondern einen falschen Datensatz angeklickt.
  • Eine nachträgliche Änderung des Bescheids ist gemäß § 129 Satz Abgabenordnung auch möglich, wenn dem Finanzamt ein Fehler unterläuft – wenn es zum Beispiel den Datenfehler anhand der Steuererklärung sofort hätte erkennen müssen. Das wäre ohne einen Abgleich mit den Daten des Vorjahres jedoch nicht möglich gewesen – daher hat das Finanzamt keinen Fehler gemacht.  (Urteil vom 18. Juli 2023, Az. IX R 17/22)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Darf das Finanzamt eigene Fehler berichtigen?

Fehler passieren, auch im Finanzamt. Wenn aber drei Finanzbeamte einen Fehler nicht bemerken, darf ihn ein vierter später nicht nachträglich berichtigen.
Artikel lesen

Gespräch mit Finanzamt ersetzt nicht den Steuerberater

Teurer Plausch: Diese Unternehmerin hat die Änderung ihrer Steuerbescheide kalt erwischt – weil sie vermeintlich alles mit dem Fiskus besprochen hatte.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

Steuern

Abgabefrist für Steuererklärungen 2022 endet bald

Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2022 sind demnächst fällig.

    • Steuern
Festlegung des Grundstückswerts durch das Finanzamt: Der Bescheid kann später nicht mehr nachträglich korrigiert werden.

Steuern

Falscher Grundstückswert führt zu nachträglicher Schenkungsteuer

Wer ein Grundstück geschenkt bekommt, sollte den vom Finanzamt festlegten Grundstückswert sofort prüfen. Sonst kann er später zur Steuerfalle werden.

    • Steuern
Ist Ihr Unternehmen schon auf elektronische Eingangsrechnungen vorbereitet? Ab 2025 müssen Sie damit jederzeit rechnen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Rechnung wird für Betriebe Pflicht

Viele Handwerker arbeiten bereits mit elektronischen Rechnungen – demnächst werden sie zur Pflicht. Ausnahmen: nicht wirklich. Was kommt auf die Betriebe zu?

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer
Mit Bürokratie hat Susanne Matthies schon genug zu kämpfen, sie braucht nicht noch Mehraufwände durch die eAU. 

Politik und Gesellschaft

Handwerkerin: „73 Euro Mehrkosten für jede elektronische Krankmeldung“

Susanne Matthies merkt nichts von der versprochenen Entlastung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Will die Politik daran nichts ändern – oder kann sie nicht?

    • Politik und Gesellschaft