Politik und Gesellschaft

Aktivrente beschlossen: Was seit 1. Januar 2026 gilt

Mit der Aktivrente können Rentner jetzt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen – allerdings gilt das nicht für alle.

2 Min.06.01.2026, 11:50 Uhr
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Die Aktivrente soll ab 2026 neue Anreize für den Arbeitsmarkt schaffen – im Handwerk stößt der Ausschluss von selbstständigen Fachkräften jedoch auf Kritik.
Die Aktivrente soll ab 2026 neue Anreize für den Arbeitsmarkt schaffen – im Handwerk stößt der Ausschluss von selbstständigen Fachkräften jedoch auf Kritik. Robert Kneschke
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Seit dem 1. Januar 2026 gibt es die sogenannte Aktivrente: Dadurch können Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten, jetzt bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen . Jeder Euro, den sie darüber hinaus verdienen, muss versteuert werden.

Bundestag und Bundesrat haben die Aktivrente Ende 2025 im Rahmen des sogenannten Rentenpakets beschlossen.

Aktivrente: Wer profitiert – und wer nicht

Die Steuerbefreiung bei der Aktivrente gilt laut Bundesregierung ausschließlich für sozialversicherungspflichtig-beschäftigte Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Für den steuerfreien Betrag fallen keine Einkommen- oder Lohnsteuern an. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung müssen aber weiterhin gezahlt werden.

Die Aktivrente soll zusätzliche Anreize schaffen, ältere Mitarbeiter im Betrieb zu halten oder zurückzugewinnen. Die Bundesregierung verspricht sich davon „personelle Engpässe zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten“.

Von der Regelung ausgenommen sind Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber.

ZDH-Präsident zur Aktivrente: „Ein sinnvoller Baustein“

Schon vor dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat erklärte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), gegenüber handwerk.com, dass er den Ansatz der Aktivrente grundsätzlich begrüßt: „Die Aktivrente ist ein sinnvoller Baustein, um die Produktivität und Beschäftigungsquote zu erhöhen.“ Allerdings stellte er auch klar, dass sie nur ein Baustein sein könne: Es brauche umfassende Reformen, um Betriebe und Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten und gleichzeitig Arbeit attraktiver zu machen, so Dittrich.

Der ZDH-Präsident kritisierte zudem, dass die Regelung nur abhängig Beschäftigte begünstig. „Damit die Aktivrente ihre volle Wirkung entfalten kann, muss sie aus Sicht des Handwerks auch für aktuelle Frührentnerinnen oder -rentner und für Selbstständige möglich sein“, sagte er. „Niemand, der bereits jetzt Frührente bezieht, sollte bis zum gesetzlichen Rentenalter warten müssen, um von der Aktivrente zu profitieren.“

Beitrag vom 16. Dezember 2025, aktualisiert am 6. Januar 2026.

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