Mindestlohn: So groß ist der Abstand zu Branchenmindestlöhnen
Der Mindestlohn beträgt 12,82 Euro pro Stunde, damit liegt er zum Teil deutlich unter den Branchenmindestlöhnen im Handwerk. Doch wie wäre es bei einer Anhebung auf 15 Euro?
Die Branchenmindestlöhne im Handwerk werden von den Tarifvertragsparteien in den jeweiligen Gewerken ausgehandelt. Dabei achten Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch darauf, dass es einen Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn gibt. Der Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro, wie es die Mindestlohnkommission im Sommer 2023 vorgeschlagen hat. Damit haben die Branchenmindestlöhne im Handwerk, die bundesweit gelten, zum Teil einen deutlichen Abstand zur gesetzlich festgelegten Lohnuntergrenze im Deutschland.
Mindestlohn vs. Branchenmindestlöhne
Im Gerüstbauerhandwerk liegt die Lohnuntergrenze seit Oktober 2024 bei 13,95 Euro. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn beträgt also 0,95 Cent.
In der Gebäudereinigung hat die Lohngruppe 1 einen Branchenmindestlohn von 14,25 Euro die Stunde. Das bedeutet: In der Innen- und Unterhaltsreinigung liegt der Stundenlohn mindestens 1,43 Euro über der gesetzlichen Lohnuntergrenze.
Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei verschiedene Lohnuntergrenzen: Der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer liegt bei 14,35 Euro. Gelernte Angestellte bekommen pro Stunde (Mindestlohn 2) mindestens 16 Euro. Damit liegt der Stundenlohn mindestens 1,53 Euro beziehungsweise 3,18 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Der Branchenmindestlohn in den Elektrohandwerken beträgt aktuell 14,41 Euro. Dieser gilt beispielweise für Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik, für Informations- und Telekommunikationstechnik, für Maschinen und Antriebstechnik, Automatisierungstechnik, Geräte- und Systemtechnik, Bürosystemtechnik sowie Systemelektroniker. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn beträgt in den Elektrohandwerken aktuell somit 1,59 Euro
Das Mindestentgelt im Schornsteinfegerhandwerk hat seit Januar 2024 eine Höhe von 14,50 Euro. Damit ergibt sich ein Abstand von 1,68 Euro zum gesetzlichen Mindestlohn.
Mit 4,83 Euro ist der Abstand zwischen dem Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung (Lohngruppe 6) und dem gesetzlichen Mindestlohn aktuell am größten: In der Glas- und Fassadenreinigung müssen Betriebe ihren Beschäftigten mindestens 17,65 Euro pro Stunde zahlen.
Im Maler- und Lackiererhandwerk lagen die Lohnuntergrenzen bislang bei 13 Euro (Ungelernte) und 15 Euro (Gesellen). Allerdings haben sich der Bundesverband Farbe und die Industriegewerkschaft (IG) Bau im April 2025 auf einen neuen Tarifvertrag verständigt. Demnach soll die Lohnuntergrenze für gelernte Arbeitnehmer ab 1. Juli 2025 bei 15,55 Euro pro Stunde liegen – der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn beträgt dann 2,73 Euro.
Was wäre, wenn der Mindestlohn auf 15 Euro steigt?
Am 27. Juni 2025 will die Mindestlohnkommission in der Bundespressekonferenz bekannt geben, wie sich die Lohnuntergrenze in Deutschland 2026 und 2027 weiterentwickeln soll. Doch schon jetzt wird viel über den möglichen neuen Mindestlohn diskutiert. Dabei wird immer wieder eine Summe genannt: 15 Euro.
Sollte die Mindestlohnkommission eine solche Anhebung beschließen, dürfte das erhebliche Auswirkungen auf das Tarifgefüge im Handwerk haben. Denn aktuell müssen Betriebe in einigen Gewerken weniger als 15 Euro zahlen: Das gilt für die Gebäudereinigung (14,25 Euro/Lohngruppe 1), das Dachdeckerhandwerk (14,35 Euro/ Mindestlohn 1), die Elektrohandwerke (14,41 Euro) und das Schornsteinfegerhandwerk (14,50 Euro).
Höhrere Branchenmindestlöhne müssen bislang nur Betriebe im Dachdeckerhandwerk sowie in der Gebäudereinigung zahlen. Gesellen, die in Dachdeckerbetrieben beschäftigt sind, erhalten mindesten 16 Euro pro Stunde (Mindestlohn 2). Bei Beschäftigen in der Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) liegt die Lohnuntergrenze aktuell bei 17,65 Euro.
Abweichend von den Branchenmindestlöhnen gibt es in vielen Gewerken auch Tariflöhne, die zum Teil deutlich über den Branchenmindestlöhnen liegen. Das gilt zum Beispiel für das Bauhauptgewerbe. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag: Tarifvertrag Bau 2024 beschlossen: Details zu den Erhöhungen.
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