Am 14. Juni haben sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaft auf den neuen Tarifvertrag Bau verständigt. Diese Erhöhungen von Löhnen und Gehältern sieht er vor.
Der Tarifvertrag Bau ist beschlossene Sache: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) haben nach zähen Verhandlungen und Streiks eine Einigung erzielt.
Der Tarifvertrag Bau hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Sie beginnt ab dem 1. April 2024.
Es sind Lohn- und Gehaltserhöhungen in 3 Stufen vorgesehen.
In der ersten Stufe werden Löhne und Gehälter rückwirkend zum 1. Mai 2024 erhöht.
Rechenbeispiel*: Ein Mitarbeiter der Lohngruppe 4 erhält vor der Tariferhöhung einen Stundenlohn von 22,40 €. Er arbeitet in einem Monat 21 Werktage zu je acht Stunden und erhält damit 3.763 € brutto. Die werden nun im Westen um 1,2 Prozent erhöht. Macht 3.763 € + 45 € = 3.808 €. Zusätzlich erhält er nun den Festbetrag von 230 € monatlich. Macht zusammen: 4.038 €.
Ab dem 1. April 2025 greift die zweite Stufe des Tarifvertrags. Dann werden die Löhne und Gehälter erneut wie folgt erhöht.
Rechenbeispiel*: Der Mitarbeiter der Lohngruppe 4, dessen Monatsgehalt 2024 auf 4.038 € wuchs (Beispiel oben) erhält nun 4,2 Prozent mehr Lohn (auch auf den Festbetrag von 230 €). Macht 4.208 € monatlich.
In der dritten Stufe sollen ab dem 1. April 2026 alle Lohn- und Gehaltsgruppen wie folgt angehoben werden:
Rechenbeispiel*: Der Mitarbeiter der Lohngruppe 4, dessen Monatsgehalt 2025 auf 4.208 € wuchs (Beispiel oben) erhält nun 3,9 Prozent mehr Lohn. Macht 4.372 € monatlich.
Bei den Auszubildenden wird die Vergütung ab dem 1. Mai 2024 auf bundeseinheitlich 1.080 Euro erhöht. Auch für die weiteren Ausbildungsjahre soll es Erhöhungen geben.
Zum Bauhauptgewerbe, für das der Tarifvertrag Bau 2024 gilt, zählen 18 gewerblich-technische Bauberufe. Das sind (alphabetisch sortiert):
Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, begrüßt, dass die Unternehmen nun für eine lange Zeitspanne im Bereich der Löhne und Gehälter Planungs- und Kalkulationssicherheit haben. „Das ist auch mit Blick auf den hohen Bedarf an Bauleistungen in Deutschland und die schwierige Auftragslage unserer Wohnungsbauunternehmen wichtig.“
Jutta Beeke, alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber und Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie betont: „Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütung und der Ost-West-Angleichung, die jetzt schneller kommt als geplant, zeigen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Respekt, Anerkennung und Wertschätzung.“
*Alle Angaben der Rechenbeispiel ohne Gewähr. Es handelt sich um einfache redaktionell erstellte Rechenbeispiele auf Basis eines bisher gültigen Stundenlohns und der von den Vertragsparteien genannten prozentualen Erhöhung. Die tatsächlichen Beträge können durch Details in der realen Rechenformel (etwa durch die Zusammensetzung des Stundenlohns aus Tariflohn und Bauzuschlag) von unseren Beispielen abweichen.
Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com bleiben Sie auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!